welche Anhänger darf ich mit alter Kasse drei fahren ?

Magirusfan68

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22. Aug. 2006
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Bad Sooden-Alllendorf
Hallo liebe Gemeinde,

leider weiß ich nicht, ob das hier so hin gehört, aber ich überlege mit meinem Mog 404 einen landwirtschaftlichen Anhänger mit zwei Achsen zu ziehen.

Der Mog ist auf H-Kennzeichen zugelassen, ich besitze die alte Klasse drei und das Gewicht des Anhängers würde auch gehen. Auflaufgebremst und für 25km/h zugelassen.

Mit meinem kleinen Traktor würde das gehen, aber dürfte ich da auch zwei Anhänger anhängen ??

Herzliche Grüße Lars
 
Moin Lars,

fahrerlaubnisrechtlich (FS Kl 3) spricht nichts dagegen, an den 404 einen zulassungsfreien Anhänger zu hängen, wenn die Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten wird.

Weitere Vorraussetzung ist, dass die Fahrt dem steuerbefreienden Zweck des Anhängers (lof-Betrieb) dient.

2 Anhänger darfst du allerdings nur anhängen, wenn dein 404 als Zugmaschine zugelassen ist.

Gruß Ulli
 
Hallo Ulli,

danke für die Antwort. Das hieße aber auch, sobald der der Anhänger "normal" zugelassen wird, ich diesen nicht mehr fahren dürfte ?? auch wenn er bauartbedingt auf 25km/h beschränkt ist ?

Mit dem Traktor ( auch nur 18km/h schnell ) geht das aber schon oder ??

Herzlichen Gruß Lars
 
Voraugesetzt das mit dem Gewicht haut hin:

Die Verwendung ist bei der alten Kl. III meines Wissens egal, zählen tun die 25kmh (in Bezug auf den Führerschein). Ich weiß aber nicht, ob der Hänger nicht landw. auf 25km/h zugelassen werden kann.

Ansonsten gilt bei der alten Kl. III die Achsanzahl, da darfst Du nur bei >25km/h eine Achse bzw. eine Tandemachse fahren.

Wenn Du den Führerschein allerdings endlich auf die neue Karte umschreiben läßt, dann dürftest Du auch den Hänger mit mehr als 25km/h sprich mehr Achsen fahren. Mit Überredungskunst kannst Du auch noch Klasse T eingetragen bekommen und schnelle Schlepper/Gespanne in der Landwirtschaft fahren.

Gruss

Michael
 
Magirusfan68 schrieb:
Das hieße aber auch, sobald der der Anhänger "normal" zugelassen wird, ich diesen nicht mehr fahren dürfte ?? auch wenn er bauartbedingt auf 25km/h beschränkt ist ?

richtig, für FE Kl. 3 gilt die Beschränkung des Zuges auf max. 3 Achsen. Sie gilt jedoch nicht für zulassungsfreie Anhänger.
Sobald der (Drehschemel-)Anhänger eine eigene Zulassung hat, auch wenn er z.B. aufgrund der Bremsanlage nur mit 25km/h Betriebsgeschwindigkeit bewegt werden darf, greift wieder die 3-Achsen-Regelung, er darf mit Kl. 3 nicht mehr gefahren werden.

Gleiches gilt natürlich auch für die Kombination Traktor/Anhänger. Mit Kl. 3 darf kein zugelassener mehrachsiger Anhänger mitgeführt werden, selbst wenn der Traktor nur 18km/h läuft.

Immer daran denken: die Zulassungsfreiheit des Anhängers ist an die Verwendung gebunden, wird er zweckentfremdet eingesetzt, ergeben sich eine Reihe von Rechtsverstößen (Steuer, Zulassung, Fahrerlaubnis ...), das kann u.U. sehr unangenehm werden.

Gruß Ulli
 
Hallo,
Wenn Du den Führerschein allerdings endlich auf die neue Karte umschreiben läßt, dann dürftest Du auch den Hänger mit mehr als 25km/h sprich mehr Achsen fahren. Mit Überredungskunst kannst Du auch noch Klasse T eingetragen bekommen und schnelle Schlepper/Gespanne in der Landwirtschaft fahren.

@Michael: Vorsicht, mit nem umgeschriebenen Dreier darfst Du:
- Zweiachser bis 80km/h hinter dem Mog fahren, solange das zul.Ges. nicht über dem Leergewicht des Zugfahrzeuges liegt.
- Ein Gespann mit Zweiachshänger und die üblichen 80 fahren, solange das Gespanngewicht nicht über 12to kommt.
- ein Gespann mit 18to und gesamt 3Achsen (also auch Tandem) mit 80 fahren (Besitzstandswahrung)

T-Führerschein bringt dir mit dem Mog der mehr als 60 schafft erst mal nix! Da Du mit T-Schein nur vmax von 60 haben darfst - und nicht nur fahren darfst! (feiner Unterschied!) Demnach müsstest Du den Mog auf die 60 definitiv drosseln - zumindest solange Du den Zweiachser dran hast und nur nach dem T fahren willst. Mit dem T darfst Du dann aber auch nicht auf die AB - da Du dort mehr als die 60 fahren können mußt (oder lautet es genau vmax mindestens 61km/h?).

Hatte mich ursprünglich auch darauf verlassen, mußt mich eines besseren belehren lassen. Es gibt da also ein paar Fallstricke - is nicht ganz trivial.


Als Beispiel:
Mein 406 hat 7,5to zulGes. und Leer knapp 4,5to.
Damit schaff ich mit meinem (herzurichtenden) Zweiachser (von 6to auf 4,5to abgelastet) knapp die 12to und darf Vollgas (muß ich dann wohl auch :wink: ) auf der Straße "brettern" und auch auf die AB.
Nen 8to-Landwirtschafts-Tandem darf ich fahren mit 25 - weil der nicht mehr fahren darf (Typ-bezogen).
An dem selben Mog darf ich nen Tandem mit 10,5to zul.Ges. hängen der 80 fahren darf und darf dann selbst 80 fahren (wenn ich's bei dem Gespann noch schaff . . . ).
usw.

Aber das Thema wurde schon oft debattiert, nutzt die Suche und schaut v.a. in die Artikel rein mit M.Weyrich, der weiß da immer was dazu.

mfG
Axel
 
Moin,

deshalb habe ich ja auch geschrieben:

Voraugesetzt das mit dem Gewicht haut hin:


Der Hinweis auf die Klasse T war dann eigentlich nicht auf den Mog bezogen, sondern allgemein gemeint, da er ja für einen Landwirt ab und zu tätig zu werden scheint. Kornfahren mit Fendt und 2 Zweiachsern wäre dann also nicht mehr das Problem (mit der alten Kl. 3 glaube ich schon).

Gruss

Michael
 
michael.bonne schrieb:
Kornfahren mit Fendt und 2 Zweiachsern wäre dann also nicht mehr das Problem (mit der alten Kl. 3 glaube ich schon).

wenn die zGM des Fendt nicht > 7,5to ist und zulassungsfreie Anhänger dahinter hängen, ist das mit Kl. 3 kein Problem - mit zugelassenen Anhängern (z.B. 8-Tonner mit 40km/h-Schildern), egal ob schwarzes oder grünes Kennzeichen, schon.

Dann hilft nur noch Kl. 2, CE oder T.

Zur Erinnerung: mit Klasse 3 darf ein mehrspuriges Kfz mit zGM <= 7,5to gefahren werden, mitgeführt werden darf
- ein einachsiger (Tandemachser...) Anhänger oder
- 1 oder 2 zulassungsfreie Anhänger (2 Anhänger nur, wenn das Zugfahrzeug eine Zugmaschine ist).

Gruß Ulli
 
Hallo Lars,

bitte schau vorher auch noch in Deine Versicherungspolice. Ich habe auch H-zulassung und bei mir steht drin dass Anhängerbetrieb ausgeschlosssen ist. (nur so am rande....) :roll:

grüßle,
Thomas
 
...und wenn Du mit neuem Lappen mit mehr als 3 Achsen fährst, dann darf das Gewicht des Anhängers nicht über dem LEERGEWICHT des Fahrzeugs liegen!

Umgehen kannst Du dies, wenn Du den Mog auf 3,5t ablastest. Dann gilt die zulässige Anhängelast des Fahrzeugs ohne Achsbeschränkung- total beschränkte Regelung.

greets
Arne
 
Hallo,

da kommt mir ne andre Frage in dem Zusammenhang.
Auch bei uns in der Gemeinde gibts mittlerweile jemand mit Zwei- und Dreiachsanhänger. Allerdings für PKW!
Haben bei der seltsamen 3,5to-Regel (für 406er Fahrer nur leider irrelevant) evtl. die GaLa-Bau Leutchen ihre Lobbyisten richtig angesetzt damit se solche Anhänger ziehen dürfen?
Wie sind diese Teile eigentlich wirklich eingestuft - wie ganz normale Anhänger? Aber mit Drehschemel am PKW :?: :?: :?:
Wenn ich google find ich v.a. die beiden Anbieter aus Österreich:
http://www.steininger.co.at/Haengerprofi/Verkauf/pkw-anhaenger/universalanhaenger/ut-drehschemelanhaenger.htm
http://www.lehner-anhaenger.com/dreiachs.htm
Gibts da Sonderregelungen?
Nur mal so aus Neugier, nicht wirklich zum Thema beitragend. :sorry:

mfG
Axel
 
Moin Axel,

die Anhänger kannst du auch in D bei div. PKW-Anhänger-Herstellern kaufen (Böckmann, Koch ...). Gibt es bis 3,5to zGM, weil auflaufgebremst über 3,5to nur bis 40km/h geht.

Mit der Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen kannst du so einen Anhänger auch an deinen PKW hängen, vorausgesetzt, du hast mindestens BE (alte Kl. 3 reicht nicht wegen der Achszahl), dann darf das Zugfahrzeug ein zGM von <= 3,5to haben und ein Anhänger mit beliebig vielen Achsen kann angehängt werden. Bei BE gibt es auch keine Gewichtsbegrenzung wie bei C1E, nur die Anhängelast des Zugfahrzeugs ist begrenzender Faktor.

Gruß Ulli
 
Hallo,

mal wieder allerhand verschiedene Dinge vermischt. Nochmal zusammenfassend:

Du hast die alte Klasse 3:
+++ Zug mit Zugfahrzeug bis max. 7,5t zul. GG
- dabei darf der Zug max. 3 Achsen haben (Tandemachse unter 1m Achsabstand zählt als 1 Achse)
- zulassungsfreie Anhänger zählen bei der erlaubten Achsanzahl nicht dazu

Du hast den 3er umschreiben lassen, dann erhältst du erstmal ohne weiteres B, BE, C1 und C1E:
+++ Zug mit Zugfahrzeug bis max. 3,5t zul. GG
- beliebige Anhänger (auch mehrachsig)
+++ Zug mit Zugfahrzeug über 3,5 bis max. 7,5t zul. GG
- Anhänger ohne Achsbeschränkung, jedoch zul. GG des Anhängers darf max. der Leermasse des Zugfahrzeuges entsprechen und zul. GG des Zugfahrzeuges + zul. GG des Anhängers zusammen dürfen nicht mehr als 12t betragen
- für zulassungsfreie Anhänger gelten keine Ausnahmen

Auf Antrag erhältst du aber auch die Klasse CE mit Kennziffer 79. Diese beinhaltet die Fahrzeuge oder Züge, die bisher in der alten Klasse 3 enthalten waren, aber nach Umschreibung auf B, BE, C1 und C1E nicht mehr drin sind:
- Züge bis 3 Achsen, wobei die Fahrzeugkombination nicht in C1E passt
- Züge mit zulassungsfreien Anhängern

Wer also den 3er umschreiben läßt, verliert nix, wenn er Klasse CE (79) mitbeantragt.

Die Klassen T und L lasse ich mal weg. Beide gelten nur für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 bzw. bis 60km/h. Hierzu ist neben der Umschlüsselung auch noch ein Umbau (Drosselung) erforderlich. Ein 404er passt da normal nicht rein.

Zulassungsfreie landwirtschaftliche Anhänger sind nur dann zulassungsfrei, wenn sie
- ihrem Bestimmungszweck gemäß verwendet werden (also landwirtschaftlich)
- mit höchstens der zul. Maximalgeschwindigkeit gezpgen werden (25km/h)
- hinter Zugmaschinen (oder auch Zugmaschine/Ackerschlepper, Zugmaschine/Geräteträger) gezogen werden, nicht jedoch hinter LKW, Wohnmobilen, PKW usw.

Gruß,
Michael
 
Hallo und vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Bin zugegebener Maßen verwirrt !!

Wollte eigentlich mit meinem kleinen Traktor ( 18 km/h, 15 PS und Oldi-Kennzeichen ) einen alten ehemaligen landwirtschaftlichen Anhänger ziehen (ca. 2 to Ges.Gew., auf 25 km/h beschränkt, private Nutzung).

Besitze noch die alte Klasse 3 !

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wäre das nicht möglich !!

Ebensowenig wie es möglich wäre, diesen Anhänger an meinen 404 zu hängen und mit max. 25km/h zu ziehen !!

Richtig ??

Bei der Umschreibung auf den neuen Schein ist mir der Punkt mit dem Gewichtsverhältnis Zugfahrzeug und Anhänger noch nicht so ganz klar.

Ich fahre abundzu mit meinem Magirus Oldi-LKW ( abgelasstete auf 7,5 to ) und einem Anhänger auf den ich zwei kleine Traktoren mitführe ( 3,5 to Gewicht ) zu Olditreffen.

Des weiteren darf ich bisher mit meinem L200-Pickup max. 2,8to ziehen bei einem Leergewicht des L200 von ca. 2 to.

Geht das dann auch nicht mehr ??

Herzliche Grüße und danke für die Geduld.

Lars

Darf ich das dann mit den Neuen nicht mehr ??
 

Anhänge

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Michael_Weyrich schrieb:
Zulassungsfreie landwirtschaftliche Anhänger sind nur dann zulassungsfrei, wenn sie
...
-- hinter Zugmaschinen (oder auch Zugmaschine/Ackerschlepper, Zugmaschine/Geräteträger) gezogen werden, nicht jedoch hinter LKW, Wohnmobilen, PKW usw.

... oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen...

der Passus, dass zulassungsfreie Anhänger nur von Zugmaschinen etc. gezogen werden dürfen, gilt allerdings nur für lof-Anhänger (Michael hatte es schon geschrieben) und Schaustellerwagen.
Andere zulassungsfreie Anhänger dürfen natürlich auch von LKW. PKW, WoMo etc. gezogen werden - nicht dass hier der Eindruck entsteht, zulassungsfreie Anhänger dürften grundsätzlich nur von ZGM gezogen werden.


Magirusfan68 schrieb:
Wollte eigentlich mit meinem kleinen Traktor ( 18 km/h, 15 PS und Oldi-Kennzeichen ) einen alten ehemaligen landwirtschaftlichen Anhänger ziehen (ca. 2 to Ges.Gew., auf 25 km/h beschränkt, private Nutzung).

Besitze noch die alte Klasse 3 !

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wäre das nicht möglich !!

so ist es, da der lof-Zweck nicht gegeben ist, muss der Anhänger eine eigene Zulassung haben und wenn es ein Drehschemelanhänger ist, reicht Kl. 3 nicht, wohl aber BE
( ich unterstelle mal, dass der Traktor bei der genannten Motorleistung eine zGM von weniger als 2 Tonnen hat, dann frage ich mich allerdings, warum du ihn mit H-Kennzeiochen laufen läßt, das rechnet sich steuerlich erst ab einer zGM von gut 3 Tonnen).

Magirusfan68 schrieb:
Ebensowenig wie es möglich wäre, diesen Anhänger an meinen 404 zu hängen und mit max. 25km/h zu ziehen !!

nur solange der Anhänger keine eigene Zulassung hat. Mit eigener Zulassung darf der Anhänger auch an den 404 gehängt werden.

Magirusfan68 schrieb:
Ich fahre abundzu mit meinem Magirus Oldi-LKW ( abgelasstete auf 7,5 to ) und einem Anhänger auf den ich zwei kleine Traktoren mitführe ( 3,5 to Gewicht ) zu Olditreffen.

mit Kl. 3 kein Problem und mit C1E auch nicht, da der Anhänger mit einer zGM von 3,5to erheblich unter dem Leergewicht des Magirus liegt (das dürfte wohl bei gut 6 Tonnen liegen) und die Gesamtmasse des Zuges nicht über 12to kommt.

Magirusfan68 schrieb:
Des weiteren darf ich bisher mit meinem L200-Pickup max. 2,8to ziehen bei einem Leergewicht des L200 von ca. 2 to.

Geht das dann auch nicht mehr ??

doch, da der Pickup mit B gefahren werden darf, geht das mit BE auch weiterhin.

Die Beschränkung der zGM des Anhängers auf das Leergewicht des Zugfahrzeugs gilt nur für Kombinationen, die mit C1E gefahren werden.

Gruß Ulli
 
Hallo Ulli,

herzlichen Dank für die Info´s. Jetzt wird mir einiges klarer !!

Also wäre es durchaus für meine Bedürfnisse möglich den alten Schein in den neuen umtragen zu und die Vorteile zu nutzen, in dem ich dannauch Drehschemelanhänger fahren darf/dürfte. Ohne dabei natürlich auf die bisherigen Möglichkeiten des alten Dreier´s zu verzichten !

Ja .. und du hast recht. der Traktor wäre günstiger ohne H-Kennzeichen, da er nur 1299ccm hat und ca. 1,3 to wiegt.

Ich weiß garnicht wie wir auf das H-Kennzeichen gekommen sind und uns dafür entschieden haben.

Eventuell war die "fehlerhafte" Überlegung bei den Feinstaubzonen ??!! :shock:

Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende

Lars
 
Magirusfan68 schrieb:
Also wäre es durchaus für meine Bedürfnisse möglich den alten Schein in den neuen umtragen zu und die Vorteile zu nutzen, in dem ich dannauch Drehschemelanhänger fahren darf/dürfte. Ohne dabei natürlich auf die bisherigen Möglichkeiten des alten Dreier´s zu verzichten !

jepp, mit dem Umschreiben auf den EU-Führerschein erlangst du nur Vorteile.
Du solltest aber darauf achten, dass tatsächlich die Klassen
- B/BE
- C1/C1E
- CE79 (alte Kl. 3 Regelung mit 3 Achsen bei zGM > 12to)
eingetragen werden.
Wenn ich richtig informiert bin, gibt es A1, L und M noch dazu (zumindest bei mir sind sie auf das Datum der Ersterteilung Kl. 4 von 1966 eingetragen) und mit ein bischen Überredungskunst auch noch T.

Gruß Ulli
 
Hallo,

bei Umschreibung eines alten 3ers gibt es automatisch ohne weitere Beantragung die Klassen:

B, BE, C1, C1E, M, L
bei Erwerb des 3ers vor dem 01.04.1980:
zusätzlich A1

Auf Antrag gibt es:
CE(79) (den auf den Unterschied zwischen dem alten 3er und dem neuen C1E beschränkten CE, also für zulassungsfreie Anhänger oder z.B. schwere Tandemachser hinter C1-Fahrzeugen)

Auf Antrag für Personen, die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind (ist aber Auslegungssache, manche Führerscheinstellen vor allem auf dem Lande machen das auch ohne weitere Bescheinigung oder Prüfung:
T

Dabei sind bis auf den CE(79) alle Klassen unbefristet, der CE(79) wird befristet bis zum 50. Lebensjahr erteilt und kann dann wie der volle CE jeweils unter Vorlage der nötigen ärztlichen Atteste um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Bringt aber gegenüber dem alten 3er keinen Nachteil, da auch ohne Umschreibung die Berechtigung, diese Fahrzeuge zu führen, mit Vollendung des 50. Lebensjahres entfällt. Ist wie beim alten 2er, wer den nicht umschreiben läßt, darf ab dem 50. nicht mehr fahren.

Gruß,
Michael
 
Hallo Michael und Ulli,

würde es zum Erhalt von T (bei alter Klasse 3) ausreichen, wenn mir nachbar 1, Hobby-Waldbesitzer, bescheinigt, dass ich ihn bei Hobby-Forstarbeiten unterstütze? Ich kann das mit dem Hobby auch weglassen. Oder sollte ich lieber Nachbar 2, Landwirt, fragen? Bleibt offen, was dann passiert (Kontrolle, ob ich dort geringfügig beschäftigt bin, Nachweis der Sozialabgaben für mich?). Hätte schon gerne auch T, aber wenn das Folgen für die "Bstätigungsgeber" nach sich zieht... das will ich natürlich vermeiden, dann verzichte ich auf T. Eins ist klar: mit Sicherheit bekomme ich T in unserem Landkreis nicht, wenn ich denen schöne Augen mache, die waren schon bei der Ummeldung meines 404 zickig genug...

Danke für Info.

Gruß
Timo
 
Die Frage kann Dir wohl nur die Zulassungsstelle beantworten, da scheint es keine klare Vorschrift zu geben.

Ich habe nichts vorlegen müssen, bei mir hat der Ansatz für eine lange Geschichte (zu meinem Unimogs und den Landwirten, bei denen ich aushelfe) kurz vor der Mittagspause völlig ausgereicht.

Gruss

Michael