Zusatzscheinwerfer für U 54

Hallo ret,

kannst du mir auch begründen, warum es nicht erlaubt ist? Zwei zusätzliche Fernscheinwerfer sind erlaubt, Standlicht an diesen meines Wissens auch. Abblendlicht ist ja immer nur auf zwei Scheinwerfern - Original- oder Zusatzscheinwerfer.

Gruß Niklas
 
Hallo Niklas,
nickb schrieb:
...kannst du mir auch begründen, warum es nicht erlaubt ist? Zwei zusätzliche Fernscheinwerfer sind erlaubt, Standlicht an diesen meines Wissens auch. Abblendlicht ist ja immer nur auf zwei Scheinwerfern - Original- oder Zusatzscheinwerfer.
eine einfache Übersicht findet man unter
http://www.maxrev.de/files/2009/01/lichtamauto.pdf
Und zum Standlicht (Begrenzungsleuchten) steht dort, dass zwei zusätzliche, wenn Sie Bestandteil der Scheinwerfer sind, zulässig seien.
Also alles i.O. - allerdings stellt sich mir auch die Frage, warum bei diversen Tagfahrlichtern, die gedimmt auch als Standlicht zulässig sind, Vorschrift ist, das originale Standlicht zu deaktivieren? Nur, weil die Tagfahrlichter nicht Bestandteil eines Scheinwerfers sind? Blöde Regelungen haben wir schon :-)

MfG Maatsch
 
Hallo Niklas, Hallo Rainer,

danke für die Tipps. Fest steht, dass ich die Scheinwerferverkabelung tatsächlich selbst vornehme. Zunächst müssen aber die Halter erstmal dran. Dann werde ich schauen, wie und wo ich Kabel ziehen kann. Ich tendiere zur Sicherungleiste. Ich find es natürlich auch cool, wenn beim Fernlicht alle vier Scheinwerfer leuchten :)

Ich habe auch gehört, dass man entweder die Hauptscheinwerfer oder die Zusatzscheinwerfer einschalten darf.

Schaun wir mal, was die Experten uns schreiben.

Viele Grüße aus LDS
Christoph
 
Moin,

Also unser TÜV Mitarbeiter und ich habe nichts gegenteiliges gefunden:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php

Er hatte ein ganzes Buch über Beleuchtung an Fahrzeugen, und auch da stand mit vielen Beispielen nichts gegenteiliges drin. LuF hat in der Beziehung ja auch einige Ausnahmen.


Gruß Niklas
 
Moin Niklas,

ich versuchs mal :wink:

§ 50 StVZO - Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.


(2) Kraftfahrzeuge müssen mit 2 nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Scheinwerfer. An mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Breite 1.000 mm nicht übersteigt, sowie an Krankenfahrstühlen und an Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen haben, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, genügt ein Scheinwerfer. Bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h genügen Leuchten ohne Scheinwerferwirkung. Für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden, gilt § 17 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung. Bei einachsigen Zugmaschinen, hinter denen ein einachsiger Anhänger mitgeführt wird, dürfen die Scheinwerfer statt an der Zugmaschine am Anhänger angebracht sein. Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebaute Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken, dürfen mit 2 zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern nach Absatz 4 ausgerüstet sein, die höher als 1.000 mm (Absatz 3) über der Fahrbahn angebracht sein dürfen; es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein. Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind.

Das heißt im Umkehrschluß, wenn Du nicht für den Straßendienst fährst, darfst Du Deine oberen Leuchten gar nicht einschalten und wenn Du sie nicht nutzen darfst, darfst Du sie gar nicht anbauen, bzw. mußt sie abdecken. :)

Der Umkehrschluß daraus ist: Wenn Du die Fahrbahn nicht ausleuchten kannst, weil Du die oberen Scheinwerfer nicht führen darfst, darfst Du mit Deinem Räumgerät gar nicht auf die Strasse :lol:

Berichtigt mich, wenn ich falsch liege, ich lerne immer gerne dazu. :wink:
 
Moin,

dann lies doch mal weiter:

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für (und das ist der von dir zitierte)

1.Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,

2.selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. (in dem Moment, wo ich einen Frontanbau habe, benötigeich die Zusatzscheinwerfer, weil die anderen bauertbedingt verdeckt sind) Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). (das ist bei Traktoren das gleiche, hält sich nurkeine Sau dran - Steht übrigens meines Wissens auch im Beiblatt)

(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendlichtscheinwerfer mitbrennen.

Gruß Niklas
 
Moin Niklas,

man kann es sich auch "schön" lesen :lol:

Satz 2 ist der hier:

Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
 
case406 schrieb:
ich bin auch der Meinung die Zusatzscheinwerfer an der gewoehnlichen Stelle anzubringen.
Musst dann halt die Blinker ein wenig herruntersetzen, gehoert ja aber auch so hin.

Nur nix auf's Dach.

Gruss, Rolf

Hallo,

schade hier passt gar nichts. Es sieht tatsächlich so aus, als hätte man den Kotflügel mal neu eingeschweisst (unter dem Blinkergummi noch schwarzer Schutzlack). Die Halter passen auch nur bedingt. Die Blinker werde ich wohl nach unten setzen.
 

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Hallo,
dann kommen wir mal zu dem Anschluss. Handelt es sich (siehe Foto) ganz rechts bei dem nichtbelegtem Steckplatz (8-polig) um den für die Zusatzscheinwerfer oder soll ich alle ab den Sicherungen neu verlegen?
 

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Also Chris

Der freie Steckplatz ist nicht belegt, er dient nur als Halter für den gerade nicht benötigten Stecker. Der Steckplatz wo der Stecker momentan drin ist ist mit den Anschlüssen für Stand- Abblend- und Fernlicht belegt.
Du musst nun von jedem Zusatzscheinwerfer ein mindesten 3 adriges Kabel ( besser 4 wg. Masse) bis zum Steckplatz führen dort mit den Steckerstiften verlöten und kannst dann zwischen Oberen und Unteren Scheinwefern umstecken.
So ist es original . Den fehlenden Stecker gibt es bei DB.

Grüsse
Walter :wink:
 
BARNEY schrieb:
Also Chris

Der freie Steckplatz ist nicht belegt, er dient nur als Halter für den gerade nicht benötigten Stecker. Der Steckplatz wo der Stecker momentan drin ist ist mit den Anschlüssen für Stand- Abblend- und Fernlicht belegt.
Du musst nun von jedem Zusatzscheinwerfer ein mindesten 3 adriges Kabel ( besser 4 wg. Masse) bis zum Steckplatz führen dort mit den Steckerstiften verlöten und kannst dann zwischen Oberen und Unteren Scheinwefern umstecken.
So ist es original . Den fehlenden Stecker gibt es bei DB.

Grüsse
Walter :wink:

Hallo Walter,

super, das hört sich nicht so kompliziert an. Ich habe tatsächlich schon festgestellt, das der Steckplatz ganz rechts ohne jeglich Kabel ist. Anbei schon mal Bilder von meinen Befestigungen. Die Blinker habe ich einfach nach unten gesetzt. Muss ich die Zusatzscheinwerfer bei der nächsten HU in den KFZ-Schein eintragen lassen?
 

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Jo Chris

Meine Zusatzscheinwerfer sind nach (§ 50ABS.2 u. 3 STVZO-D.Fz.M.ZW.ZUS.SCHEINW.AUSGER.IST) eingetragen.
Wer auch immer das lesen kann.

Grüsse
Walter :wink:
 
BARNEY schrieb:
Also Chris

Der freie Steckplatz ist nicht belegt, er dient nur als Halter für den gerade nicht benötigten Stecker. Der Steckplatz wo der Stecker momentan drin ist ist mit den Anschlüssen für Stand- Abblend- und Fernlicht belegt.
Du musst nun von jedem Zusatzscheinwerfer ein mindesten 3 adriges Kabel ( besser 4 wg. Masse) bis zum Steckplatz führen dort mit den Steckerstiften verlöten und kannst dann zwischen Oberen und Unteren Scheinwefern umstecken.
So ist es original . Den fehlenden Stecker gibt es bei DB.

Grüsse
Walter :wink:

Hallo Walter,

ich habe den Stecker bei MB bestellt. Sollte am Dienstag da sein.