Hallo Zusammen,
Sind die Zweikammer- Rückleuchten mit kombiniertem Blink/Bremslicht noch zulässig?
Gab es evtl. mal eine Verpflichtung, die Zweikammer-Rückleuchten gegen moderne zu ersetzen, so wie es eine Verpflichtung zur Nachrüstung einer
Warnblinkanlage gibt ?
Erlicht eine H- Zulassung, wenn man das Rücklicht auf den aktuellen Zustand umrüstet?
Hintergrund:
Bei meinem ex Bw-Fuko sind nach wie vor die sogenannten
Zweikammer-Rückleuchten in Funktion, bei denen die oberen orangen Birnen
gemeinsam für Blinker und Bremslicht verwendet werden.
Das ist alles original so und in den letzten 10 Jahren gab es beim jährlichen TüV keinerlei Beanstandungen.
Das Fahrzeug ist von BJ 64, seit letztem Jahr mit H-Kennzeichen zugelassen und befindet sich auch sonst weitgehend im Originalzustand. Auch bei der Abnahme zur H- Zulassung gab es keine Beanstandung der Zweikammerrückleuchten.
In so fern könnte man meinen, dass alles seine Richtigkeit hat.
Nun bin ich in den letzten Tagen verschiedentlich auf die Blinker/ Bremslichter angesprochen worden. Offenbar gibt es heute viele Verkehrsteilnehmer, die mit diesen altmodischen Anzeigen nicht viel anfangen können oder die es zumindest als unnormal empfinden, wenn zunächst beide Leuchten dauerhaft aufleuchten und dann eine zu blinken anfängt und die andere weiter "bremst".
Ein befreundeter Oberkommissar aus dem Streifendienst meinte, das wäre so nicht mehr zulässig und man müsse das vermutlich ändern. 100% sicher ist das aber nicht...?!
Mit der Suchfunktion bin ich nicht wirklich fündig geworden, daher meine
Frage hier in 404 Forum, weil hier vermutlich die meisten ex- BW Fahrzeuge laufen und die Zweikammerrücklichter bei der Bundeswehr noch am längsten im Einsatz waren...
Vielen Dank für eure Antworten!
Beste Grüße
Klaus
Sind die Zweikammer- Rückleuchten mit kombiniertem Blink/Bremslicht noch zulässig?
Gab es evtl. mal eine Verpflichtung, die Zweikammer-Rückleuchten gegen moderne zu ersetzen, so wie es eine Verpflichtung zur Nachrüstung einer
Warnblinkanlage gibt ?
Erlicht eine H- Zulassung, wenn man das Rücklicht auf den aktuellen Zustand umrüstet?
Hintergrund:
Bei meinem ex Bw-Fuko sind nach wie vor die sogenannten
Zweikammer-Rückleuchten in Funktion, bei denen die oberen orangen Birnen
gemeinsam für Blinker und Bremslicht verwendet werden.
Das ist alles original so und in den letzten 10 Jahren gab es beim jährlichen TüV keinerlei Beanstandungen.
Das Fahrzeug ist von BJ 64, seit letztem Jahr mit H-Kennzeichen zugelassen und befindet sich auch sonst weitgehend im Originalzustand. Auch bei der Abnahme zur H- Zulassung gab es keine Beanstandung der Zweikammerrückleuchten.
In so fern könnte man meinen, dass alles seine Richtigkeit hat.
Nun bin ich in den letzten Tagen verschiedentlich auf die Blinker/ Bremslichter angesprochen worden. Offenbar gibt es heute viele Verkehrsteilnehmer, die mit diesen altmodischen Anzeigen nicht viel anfangen können oder die es zumindest als unnormal empfinden, wenn zunächst beide Leuchten dauerhaft aufleuchten und dann eine zu blinken anfängt und die andere weiter "bremst".
Ein befreundeter Oberkommissar aus dem Streifendienst meinte, das wäre so nicht mehr zulässig und man müsse das vermutlich ändern. 100% sicher ist das aber nicht...?!
Mit der Suchfunktion bin ich nicht wirklich fündig geworden, daher meine
Frage hier in 404 Forum, weil hier vermutlich die meisten ex- BW Fahrzeuge laufen und die Zweikammerrücklichter bei der Bundeswehr noch am längsten im Einsatz waren...
Vielen Dank für eure Antworten!
Beste Grüße
Klaus