Zwischenstand Abmahnung

Hi Götz,

ist ja interessant, hoffentlich hat sich DC damit nicht einen Bärendienst erwiesen, denn damit setzen sie sich selber in die Schußlinie.

Nur mal so theoretisch:
Ein ähnlicher Fall ist ja schon vorgekommen (so. Linux und Feuerlöscher)

Also, nehmen wir mal an irgendjemand käme auf die Idee Waschpulver zu mixen und (auch hier eine Parallele zu Linux, es gibt tatsächlich Linux-Waschpulver) unter dem Namen Unimog zu verkaufen.
Er könnte jetzt von DC verlangen, daß die die Registrierung der Marke freigeben, da diese nie Waschpulver unter dem Namen vertrieben haben und es auch nicht tun.

Leider hat es sich ja eingebürgert, daß bei solchen Sachen erstmal abgemahnt wird verbunden mit einer Strafandrohung in astronomischer Höhe, bevor man vernünftig miteinander redet.

Ciao
Theo
 
Hallo,
haben die sonst nichts zu tun??
Daß die schwarzen Schafe unter den Händlerseiten ausgemistet werden find ich ja
ganz okay. Aber warum sollte jemand der eine rein private, nicht komerzielle
Website in mühsamer Kleinarbeit aufgebaut hat diese auf einmal nicht mehr
betreiben dürfen? Muß das sein? Wenn ich mir hier im Web manche Site anschaue
und mir vorstelle wieviel Arbeit da drin steckt kann ich nur den Kopf über soviel
Arroganz von Seiten DC schütteln.
Subdomains sind wohl auch nicht die Lösung des Problems. Wenn ich das richtig
verstanden habe werden die Unimogsites über eine .....site angewählt und von
dort aus weitergeleitet. Steinzeit wir kommen! Von wegen schneller Informationsfluß.
Warum so umständlich? Was kann denn die Sternapotheke gegen private Seiten haben?
Eine bessere, billigere und informativere Werbung, als solche Seiten von
überzeugten Unimoglern, kann ich mir nicht vorstellen.
Spinnt deren Hirngespinnste mal weiter:
Als nächstes kommen dann die email-Adressen dran. Dann müssen wir zahlen wenn
wir mit dem Unimog-Schriftzug auf der Motorhaube weiter rumfahren wollen.
Was fällt ihnen dann noch ein?
Man darf gespannt sein was da noch alles auf uns zurollt.
Thorsten
 
Folgendes Horrozenario müsste man sich mal reinziehen:


<ironie>
Aus irgendeinerMedienzeitung, im Jahr 2005:

Wolfsburger Konzern lässt sich den Begriff \"Golf\" schützen. Millionen Menschen in aller Welt davon betroffen.

Wolfsburg/London/Stuttgart/Washington DC
Nachdem der Wolfsburger Konzern erfolgreich in letzter Instanz den Begriff \"Golf\" nun doch letztendlich schützen lassen konnte, beginnt für Menschen in aller Welt das Chaos.

Die englische Königin ist laut gut unterrichterter Quellen \"not amused\", da ihr und der königlichen Familie nun doch noch ein Abmahnschreiben aus Wolfsburg zugegangen ist. Unter Androhung eines Zwangsgeldes wurde der königlichen Familie das Golf-Spielen verboten. Auch das Polo zu Pferde will der Wolfsburger Konzern in zweiter Instanz nun endgültig verbieten lassen. Das upper house of parliament will in diesem Zuge die englische Sprache abändern, um dem Abmahnschreiben zu entgehen.

Der Stuttgarter Klett-Verlag reibt sich indes die Hände. Nachdem nun der Golf von Mexico nicht mehr so heissen darf, haben sämtliche Schulen Deutschlands neue Atlanten und Geografiebücher geordert. \"Wir schaffen zur Zeit 35 neue Stellen, um den Bedarf zu decken\", so ein Pressesprecher des Verlages.

Aus dem Weissen Haus in Washington DC verlauten derzeit andere Töne, nachdem dem Präsdenten der Vereinigten Staaten nun eine Gefängnisstrafe angedroht wurde. Er hatte öffentlich den Irakkonflikt als \"Golfkrieg\" bezeichnet. Das Parlament erwägt derzeit eine Gegenklage sowie die Einbringung einer UN-Resolution zu diesem Thema. \"Man werde angemessen auf diesen Angriff reagieren.\", liess ein Pentagon-Sprecher am Abend verlauten.

Unbestätigten Gerüchten zu Folge soll Bernhard Langer gegen Zahlung von Lizenzgebühren in sechsstelliger Höhe an den Wolfsburger Konzern weiterhin seinen Beruf ausüben dürfen. Den Titel \"Golfprofi\" darf er nun weiterhin tragen und damit öffentlich werben.

Weiter zittern müssen dennoch die Meterologen, denen ein Teilsieg gegen Wolfsburg in erster Instanz gelungen ist. Der Begriff \"Passat\" darf auch weiterhin in direkter Wortverbindung mit \"Wind\" benutzt werden. \"Bisher unterscheidet sich der Passatwind vom Wolfsburger Produkt sowohl im Schriftbild als auch im Satzzusammenhang deutlich voneinander.\", so die Urteilsbegründung der Richter nach sechsmonatigem Prozess. Der Konzern kündigte gestern Berufung gegen diese Entscheidung an.

</ironie>

Nur mal so zum Spass gedacht. Hoffentlich wirds nie wahr...



[Editiert am 4/9/2003 von Atreju]

[Editiert am 4/9/2003 von Atreju]
 
Au Backe.

Nachher dropht uns noch die Zwangsentstempelung unserer Nummernschilder, weil die Landratsämter eine Abmahnung von DC bekommen. Schliesslich steht ja \"Unimog\" auch im Fahrzeugbrief und -schein drin.

Wehe, wenn sie losgelassen...
 
Hier mal eine kleine aktuelle Posse aus dem Bereich Abmahnwahnsinn.

Aus Heise-online

Abmahnungen wegen Kfz-Kennzeichen in Domain-Namen

Eine recht bizarre Abmahnung, die vielen deutschen Webmastern zuging, sorgte am heutigen Freitag für Aufregung. Darin fordert eine Firma LVH-Lizenzvertrieb beziehungsweise deren Inhaber Michael Hermann Schadensersatz von Domain-Inhabern, deren Internet-Namen etwa nach dem Muster xxx-hh.de (z.B. für Hamburg) einen Kfz-Kennzeichen-Zusatz enthalten. Anzeige

Die Firma beruft sich auf eine europäische Patentschrift, nach der es geschützt sein soll, in Internetadressen \"als spezifischen Inhalt das Kürzel des Kfz-Kennzeichen für eine geographische Region\" zu nutzen. Ein erster Blick in die Patentschrift lässt an dieser Behauptung erhebliche Zweifel aufkommen, wie ein erfahrener Patentanwalt gegenüber heise online erklärte.

LVH-Lizenzvertrieb verlangt von den Domain-Inhabern immerhin 580 Euro Schadensersatz, der Anwalt des Unternehmens zusätzlich eine Gebühr von 534,50 Euro. Außerdem sollen die Inhaber eine Unterlassungserklärung abgeben. heise online liegt rund ein Dutzend dieser fast gleichlautenden Abmahnungen vor. Die Schreiben sind allesamt mit dem 13. Oktober 2003 datiert, erreichten ihre Empfänger dennoch meist erst am heutigen Freitag. Als Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung sowie zur Überweisung der Schadensersatzsumme ist der kommende Montag, 20. Oktober, angegeben.

Heute Nachmittag erreichten wir die Anwaltskanzlei telefonisch. Der Anwalt sei zwar nicht mehr im Haus. Er habe aber bereits das Mandat niedergelegt, versicherte uns die Vorzimmerdame. Die Anschreiben seien als nichtig zu betrachten. Die Empfänger der Abmahnungen mögen sich keine Sorgen machen, ihnen werde \"in den nächsten Tagen ein Schreiben zugehen\", in dem die Nichtigkeit bestätigt werde.

Wieviele Abmahnungen der Anwalt verschickt hat, ist noch unklar. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Braunschweig hat heute mit einem Mailing auf die Masche hingewiesen. \"Dabei wurde deutlich, dass der Anwalt die Schreiben offensichtlich gezielt an Kleinstunternehmen abgesetzt hat\", erläuterte Fachreferent Michael Faber. Großunternehmen, die ebenfalls entsprechende Domains betreiben, seien scheinbar außen vor gelassen worden, weil man sich mit ihnen nicht anlegen wollte. (hob/c\'t)
 
Zum Thema Markenrecht und deren Auswirkungen:

Erstmal hat jeder die Möglichkeit sich eine Marke, als Wortmarke oder auch Bildmarke zu schützen. Beantragt und ggf. eingetragen wird dieser Schutz beim Patent- und Markenamt in München, was eine Bundesbehörde ist.

Es gibt dort ca. 42 verschiedene Waren- oder Markengruppen. Diese vertreten die verschiedensten Waren-, Dienstleistungs- oder Produktrichtungen.

Mit der Eintragung einer Marke hat man gegenüber anderen, welche der Meinung sind auch diese Marke, wir nehmen mal einfiktives Wort wie \"Auto\", anzumelden die Möglichkeit dies erst außergerichtlich oder falls erfolglos auch mit gerichtlicher Hilfe zu unterbinden. Nur muß man auch überwachen, was für Markenanmeldungen erfolgen. Dies ist jedoch für einen Normalo nicht machbar, also nur über Patentanwälte oder Firmen, welche sich auf marken und Patenüberwachungen spezialisiert haben. Dies ist selbstverständlich auch mit jährlichen Überwachungskosten verbunden.

Jedoch ist auch die Eintragung einer der schon eingetragenen Marke ähnlichen Bezeichnung meist nicht zulässig. Ich kann z.B. wenn Unimog als Marke eingetragen ist nicht hergehen und als Marke Uni-Mog eintragen. Dieses Ansinnen ist schon im Ansatz zum Scheitern verurteilt. So der Markeninhaber von Unimog nicht schläft und schon bei der Anmeldung Einspruch einlegt, welcher mit absoluter Sicherheit auch stattgegeben wird, so wird spätestens im Nachhinein Löschungsantrag gestellt. Das Interessante daran ist, dass der markeninhaber von Unimog dann auch noch Schdensersatz von dem Uni-Mog fordern könnte. Dieser Schadensersatz wird in der Regel mit einem Prozentsatz berechnet unter Bezug auf den bis dato getätigten Umsatz mit der eingetragenen Marke wie Uni-Mog.

Ich persönlich kann Unternehmen wie DC verstehen, da es zu einer sogenannten Schwächung der Marke kommt, wenn nicht frühzeitig gegen Markenverletzungen vorgegangen wird. D.h. es wird bedeutend schwerer für DC dieses Markenverletzung rechtlich durchzusetzen und zu unterbinden.

Es wundert mich nur, dass DC erst jetzt dagegen vorgeht. Nach diesem Zeitraum könnte es ggf. für DC schon Probleme geben, wenn ein sogenannter Markenverletzer sich mal auf die Hinterbeine stellt und mit der Argumentation der Markenschwächung kommt. DC hat es sich doch schon längere Zeit angesehen, dass diese Makre genutzt wird, ohne etwas dagegen zu unternehmen. Aber die meisten scheuen selbstverständlich die Kosten, welche als Prozessrisiko zu sehen sind.

Gruss Rainer