Moin,
ich würde gerne im August mit 2 meiner auf 07 eingetragenen Fahrzeuge auf ein Treffen fahren.
Nun hat mir jemand den Tip gegeben, daß die Ausnahmeverordnung für dieses Kennzeichen angeblich nicht aussagen würde, daß sie nur an einem Fahrzeug gleichzeitig betrieben werden dürften.
Hat hier schon mal jemand diesbezüglich nachgeforscht/Erfahrungen gemacht?
Gruß
Michael Bonne
P.S. Daß man mehr Kennzeichen benötigt ist mir klar, aber da gibt es ja ein Urteil des OVG Hamburgs, das 2+2 Kennzeichen gestattet seien.
ich würde gerne im August mit 2 meiner auf 07 eingetragenen Fahrzeuge auf ein Treffen fahren.
Nun hat mir jemand den Tip gegeben, daß die Ausnahmeverordnung für dieses Kennzeichen angeblich nicht aussagen würde, daß sie nur an einem Fahrzeug gleichzeitig betrieben werden dürften.
Hat hier schon mal jemand diesbezüglich nachgeforscht/Erfahrungen gemacht?
Gruß
Michael Bonne
P.S. Daß man mehr Kennzeichen benötigt ist mir klar, aber da gibt es ja ein Urteil des OVG Hamburgs, das 2+2 Kennzeichen gestattet seien.