406 mit grüner oder schwarzer Nummer?

Marco-r-s

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18. Okt. 2005
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Bin mir am überlegen, ob ich meinen 406 auf grüner oder schwarzer Nummer zulasse?
Was kostet der in Steuer? Wer kann mir das sagen? Ist ein 406 Agrar mit 80Ps und Bj 71!

Was sind die Auflagen bei Grüner Nummer?
 
Hallo Marco!

Die Steuer errechnet sich nach dem zulässigem Gesamtgewicht. Beim 406-er sind das 6000kg und 375 ¤ Steuer.

Gruß
Matthias
 
Hallo,

ganz einfach, auch wenn viele Finanzämter das selber nicht wissen (und ich weiß vovon ich rede nach telefonischen Odysseen mit Fianzamt, Zulassungsstelle usw.):

Grüne Nummer laut Gesetzestext nur für Personen, welche in die LW BG einzahlen (auch wenn hier im Forum viele ihre grüne Nummer auf abenteuerlichste Weise erhalten haben: "meine Oma hat einen Rübenacker und ein krummes Kreuz" etc.): :cry:

Gruß

Stephan
 
Also, die Grüne Nummer zu bekommen ist nicht das Problem, ich habe einiges an Weinberge und dann noch etwas Wald und noch Äcker, habe auch ein Betrieb angemeldet und auch bei der BG drin!

Bin halt nur am überlegen, ob ich die Steuer Zahle, damit ich ihn auch Legal über weitere Strecken bewegen kann!

Also sind es 375 UEro, wenn ich ihn ganz normal anmelde?
 
die behörden nehmen es die letzte zeit sehr genau damit, wenn ein grün zugelassenes fahrzeug mal nicht im sinne von land- und forstwirtschaft eingesetzt wird. die lassen nach- und strafzahlen, sogar bei pferde- und sportanhängern, wenn sie zum transport anderer dinge eingesetzt werden.
vorsicht!
 
Hallo Marco
Seh das nicht so eng mit dem grünen Kennzeichen!
Von Auflagen habe ich noch nichts gehört,es ist sicherlich eine "Vormelierung" wie ich die Fahrt zb. zum Oldtimertreffen nenne,zb. verkaufs meines Mogs.
Bei uns im Landkreis Lüneburg bekommt jedes Landwirdsch. Fahrzeug
das 30 Jahre alt ist und vorher ein Steuerfreies Grüneskennzeichen
hatte auch wieder eins ohne Auflagen.
@ Justus was bitte darf ich dann zb. mit meinem Grün zugelassenen Mog nicht fahren ?
Gruß Horst
 
Moin,

soweit ich weiss, muss die Fahrt immer an einem landw. Betrieb beginnen oder Enden und zu landwirtschaftlichen Zwecken dienen.

Also immer ein Strohballen auf der Ladeflöche ist schon ein Alibi. Aber eine Fahrt zum Treffen Quer durch Deutschland wöre schon sehr schlecht zu begründen, vor allem mit Zelt und Bier auf der Pritsche.

Wie Justus schreibt, darf man sich mit einem "grünen" Pferdehänger auch nicht mit ner Hütte für den Mog drinnen erwischen lassen. Pferde- und Strohtransporte sind erlaubt.

Michael
 
Also, dann ein shcwarzes Kennzeichen, das kann ich ja vom Betrieb absetzen! :D
375 euro kann ich noch irgendwo verkraften!
Dann bin ich aber auf der sicheren Seite und mir kann keiner was!!!
 
Michael wir reden hir über Unimogs und nicht über Pferdeanhänger,die
meines erachtens sowiso keine grüne Nummer haben dürften,denn wer sich ein Pferd leisten kann sollte auch das Geld für die Steuern des Anhängers über haben.
Wenn ers nicht hat,dann tut mir das Pferd leit,denn es mus bestimmt hungern.

Gruß Horst bis heut Abend !
 
Moin,

Grüne Nummer bedeutet nicht zwangsläufig auch Land- oder Forstwirtschaft, sondern einfach nur steuerbefreit.

( Die Fahrzeuge von Hilfsdiensten wie z. B. DRK haben auch grüne Nummern und nichts mit lof zu tun.)

Horst durfte beispielsweise seinen Mog aufgrund seines KFZ-Betriebes als Pannenhilfsfahrzeug mit grüner Nummer zulassen.



Die Geschichte mit der steuerfreiheit für Perdeanhänger hat historische Gründe

1. Diese Anhänger waren damals zulassungsfrei und brauchten deshalb nicht zum TÜV. Ihr könnt euch sicher vorstellen, wie der Zustand einiger dieser Fahrzeuge war. ( Bremsen, Beleuchtung, Reifen, durchgefaulter Boden)

2. Aufgrund ihrer Zulassungsfreiheit trugen diese Anhänger ein Folgekennzeichen des Zugfahrzeuges. Da die Anhänger munter verliehen bzw. die Zugfahrzeuge getauscht wurden und hierbei häufig vergessen wurde das Folgekennzeichen zu ändern entschloss man sich schließlich diesen Fahrzeugen eigene Kennzeichen zu verpassen.

( Wer noch andere Günde aufzählen kann, darf sie hier ruhig posten)


Gruß Martin
 
Hallo Marco
Ich kann mir einfach nicht vorstellen was du mit deinem Landwirdschaftlichen Mog nicht mit grünen machen willst
(darfst) auser du willst zb. an der Rally Berlin - Breslau
teilnehmen.

Gruß Horst
 
Horst,

er darf (und das habe ich oben auch in Bezug auf den Mog erklärt) alles das nicht machen, was nicht im Zusammenhang mit der Begründung der Zulassung der Steuerbefreiung steht.

Du hast es doch selber auch durchgemacht: Bergen darfst Du, abschleppen nicht.

Erinnert Ihr Euch z.B. nicht an die Diskussion mit dem Treffen in der Schweiz, da haben auch einige sicherheitshalber lieber kurzfristig einen Monat Steuern bezahlt.

Der Rennleitung ist das auch ziemlich wurscht, wenn denen langweilig ist, dann schreiben sie Dich auf und geben den Tip dem Finanzamt. Nur die Steuereintreiber sind diejenigen, die sich dafür wirklich interessieren. Und dann wegen Mißbrauch der grünen Nummer vielleicht auch noch ne Betriebsprüfung zu riskieren halte ich für ungeschickt.

Michael
 
guude,

danke daß ich weiter hier zu dem thema posten darf.
sportanhänger sind auch mit schwarzen schildern steuerbegünstigt, wobei es, wie schon beschrieben, die renleitung immer mal wieder freude dabei empfindet, jeden, der mit so einem fahrzeug z.b. seinen umzug realisiert, anzuzeigen, inclusive weiterleitung an das finanzamt.
die haben auch schon den leuten geziehlt zum abschluß von treckertreffen aufgelauert, vorher beweisfotos gemacht und dann zur kasse gebeten.
mag ja sein, daß manch einer sich einen vollen steuersatz leisten kann, ändert aber nichts an den bestimmungen, die sind halt so, auch wenn ich gerne bessere hätte.

gruß justus.
 
Hallo,

Problem ist doch nicht, ob Steuer oder keine sondern was die Versicherung kostet und ob die deckt?

Da liegen Welten zwischen dem grünen und schwarzem Kennzeichen.
Für die landwirtschaftliche Zulassung mit grünem Kennzeichen sollte Landwirtschaft (BG-Pflicht) vorhanden sein. Die Fahren sollten überwiegend landwirtschaftlich begründet sein und einer Prüfung standhalten können. Es wird vermutlich keiner was sagen, wenn ein Landwirt mit seinem Unimog U1700 Typ "Rübenbomber", der täglich im Einsatz ist, zu einem Unimogtreffen mit grüner Nummer innerhalb Deutschlands fährt.

Wenn aber ein Hobby-Mogger, der mit Landwirtschaft in entferntesten nichts zu tun hat, sich auf Landwirtschaft beruft, nur weil der Unimog beim Vorgänger landwirtschaftlich war, sollte eigentlich jedem klar sein, das das in die Hose geht. Unwissenheit schützt hier nicht. Da könnt Ihr ja auch direkt ohne Kennzeichen fahren und die Kiste gar nicht anmelden.

Es kann hier auch nicht interessieren, was der Ein oder Andere auf Grund guter Kontakte durchbekommen hat oder fälschlicher Weise macht. Ein Richter lacht sich kaputt, wenn Ihr Recht damit begründen wollt, was andere bisher unendeckt machen.

Sprecht im Zweifel mit euerem Versicherungsmenschen und lasst euch von dem was schriftliches - !!! wichtig: schriftliches !!! - Geben. Dann seit Ihr auf der sichern Seite.

Allen noch einen angenehmen Donnerstag.

gruesse
hueroth
 
Hallo zusammen,

also wir haben unseren 406er Bj: 73 Agrarausstattung als Oldtimer angemeldet.
Zuvor hatten wir allerdings versucht ihn auf Grüne Nummer anzumelden(mein Vater ist noch in der Landwirtschaftlichen BG), bekamen dann allerdings ein Schreiben vom Finanzamt und sollten Erträge und Umsätze nachweisen. Da wir die aber aufgrund eigenutzung des Holzes nicht haben, haben wir uns nach einem kurzem Telefonat mit dem FA zu dem H Kennzeichen entschlossen.
Wir dürfen nach auskunft des FA und der Versicherung genauso mit dem Gerät agieren als hätten wir es normal auf schwarze Kennzeichen angemeldet.
Und der größte Vorteil ist, ich kann fahren wann und wohin ich will. :D

Die Kosten für Steuern und Versicherung bei der LVM liegen Gesamt bei unter 400 Euronen.

Mfg,

Dennis

PS: Finanzämter sind in der hinsicht auf grüne Kennzeichen sehr eigen, da sind die Regelungen von Region zu Region unterschiedlich.
 
@ hueroth:

Es wird vermutlich keiner was sagen, wenn ein Landwirt mit seinem Unimog U1700 Typ "Rübenbomber", der täglich im Einsatz ist, zu einem Unimogtreffen mit grüner Nummer innerhalb Deutschlands fährt.

Lieber hueroth, da täuschst du dich leider gewaltig. Lt. Aussage des zuständigen Geldeinteibers :wink: beim Finanzamt meines Vertrauens darf der besagte Landwirt mit seiner grünen Nummer noch nicht einmal in seinem Hof den Schnee mit einen am grün benummerten Fahrzeug befindlichen Frontlader wegräumen. Begründung: Zitat: das ist keine Tätigkeit im Rahmen der Ausübung landwirtschaftlicher Aufgabenstellungen Zitat Ende, (auch wenn er bei Schnee sonst mit dem Ladewagen etc. nicht in den Stall kommt).

Und das ist auch keinesfalls ein Kavaliersdelikt sondern nach § soundso... (bin kein Jurist) Steuerhinterziehung, welche mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann. :crazy1:

(Vielleicht stelle ich mal irgendwann den gesamten Wortlaut des Telefonats mit dem Finazamt bezgl. grüner Nummer hier ein. Aber das braucht eine Menge Zeit und Text. Aber ich verspreche, ihr lacht euch kaputt... :rums:

Gruß

Stephan
 
(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen

1.

Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, lmkerei sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2.

Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes,
3.

landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4.

Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5.

Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen und
6.

Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.


Führerscheinrechtlich dürfte man also Schnee schieben.

Kann mir nur schlecht vorstellen, dass das steuerrechtlich anders sein soll.


Gruß Martin
 
Warum ändert sich bei der Versicherung was, wenn er Besteuert oder Steuerfrei ist???? :twisted:
Es ist doch der Versicherung egal, ob ich beim Finanzamt für ihn Steuer zahle oder nicht!

Bitte kann mir das mal jemand genau sagen, wollte ihn jetzt morgen früh zulassen, jetzt bin ich mir unsicher und mein Versicherungsvertreter ist nicht erreichbar! :?
 
@marco-r-s:

Hallo Marco,

falls ein Fahrzeug die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen führt, unterliegt es in der Regel einem anderen, niedrigeren Risiko, als das gleiche Fahrzeug, wenn es mit schwarzem Kennzeichen zugelassen werden muss.

Einfacher: Landwirtschaftliche Zugmaschinen (grünes Kennzeichen) bummsen halt deutlich weniger als gewerbliche Zugmaschinen (schwarzen Kennzeichen).

Grüße
hueroth