406 Zugmaul Betrieb: Rückewagen 10 to.

Hallo Holger,

ich denke die StVZO auf Verkehrsportal.de ist aktuell und damit Verbindlich.

Schön wäre es natürlich, wenn man die 28. Ausnahmeverordnung als Text vorliegen hatte (ich habe auch die entsprechenden Texte bei Deinen Verlinkungen gelesen).

Ich spinne jetzt mal ein wenig rum :roll:

8 t -Anhänger mit auf allen Rädern wirkenden Auflaufbremsen dürfen 40 km/h fahren und sind entsprechend gekennzeichnet (Schild mit 40). Vieleich besagt diese Ausnahmeregel, dass man, ohne Umkennzeichnung der Anhänger, zwei hinter einer Zugmaschine mit 32 km/h anhängen darf.

Wenn man zwei dieser Anhänger bei Zugmaschinen mit >32 km/h ziehen will, brauchen diese Anhänger auch 25er Schilder!
Ein einfaches montieren dieser Schilder ist aber nicht möglich, weil diese Anhänger eine Zulassung mit eigenen Kennzeichen haben.

Nur so eine Idee von mir.

Glückauf
Lutz
 
Hallo Lutz,

ich denke die StVZO auf Verkehrsportal.de ist aktuell und damit Verbindlich.

aktuell mag sein, aber die Seite ist nicht öffentlich-rechtlichen Ursprungs, von daher ist das mit der Verbindlichkeit so eine Sache. Die Betreiber Grunert + Tjardes Berlin verbinden mit der Seite sogar pekuniäre Interessen. Da häufig Werbung aus dem Bereich des Jus geschaltet ist, vermute ich dahinter eine Anwaltskanzlei oder ähnliches.

Bei www.stvzo.de landet man in der MORAVIA Druck und Verlag GmbH,
http://www.moravia-verkehrsakademie.de/verlag/verlag.htm
also auch nicht ÖR...

Die offizielle Seite ist: http://bundesrecht.juris.de/stvzo/

aber auch da gibt es die "28. Ausn..." nicht (mehr?)...

Fakt ist, ich finde die 28. Ausnahmeverordnung mit Ausnahme meines aktuellen Tabellenbuches sonst nur in älteren Quellen. Möglich, dass sie durch eine Neufassung von Absatz 10 ersetzt wurde.

Lange Rede, kurzer Sinn: lassen wir es von höchster Stelle klären: ich habe eine Anfrage an das Verkehrsministerium geschrieben, warten wir ab, was von dort kommt.

Liebe Grüße an alle

Holger


PS: Letztlich müssen wir da auch ein großes Maß an Eigenverantwortung ins Spiel bringen.

Stell Dir doch mal vor:
Ein hinterradgetriebener Schlepper (mit meinswegen 25km/h Höchstgeschwindigkeit) bleibt mit 2 auflaufgebremsten Hängern a zulGG 8t vollbeladen hangaufwärts bei 10% Steigung an einem Bahndamm stehen, weil die Schranke runtergelassen wird.
Heimelige Herbststimmung, frisches, nasses Laub liegt auf der regennassen Fahrbahn....
...rechtlich eine zulässige Situation, egal, ob es den "28-er" noch gibt oder nicht...

Aber auch vernünftig? Will sagen, Uns ist klar, was auflaufgebremste Hänger bei bergauf stehendem Zug für eine sensationelle Bremswirkung haben...?

Ich kenne die ähnliche Situation aus Erfahrung und das mit nur einem Anhänger (vollbeladener Miststreuer) auf schneeglatter Fahrbahn und die Steigung war nur etwa 8%.....

Einmal und nie wieder!!!
Dass damals nichts und niemand zu Schaden kam, war nicht mein Verdienst. Nach dem Öffnen der Schranke endete mein Versuch des Anfahrens in einer einzigen unkontrollierbaren Rutschpartie rückwärts und kam erst mit quer zur Straße stehendem Zug einige Meter weiter rückwärts zum Stehen - auch dort noch lange nicht in Sicherheit...

Zum Glück war mir vorher eingefallen, alle haltenden Fahrzeuge an mir vorbeizuwinken, bevor ich den ersten Anfahrversuch gestartet habe...

Interessant wäre noch der Gedanke: Hinterradschlepper mit schwerem HG-Frontlader...
...da braucht es bei einer Steigung nicht mal mehr eine nasse oder glatte Fahrbahn...
 
Hallo Holger,
holgi63 schrieb:
...
PS: Interessanter Nebengedanke:
Auch für lof Fahrzeuge gilt übrigens die Regelung für das Mobiltelefon: Die Benutzung ohne Freisprechanlage während der Fahrt ist verboten.
Dies teilte der Fachverband Landtechnik im VDMA der Zeitschrift profi 4/2001-6 mit.

Was ist daran so interessant? Sollte doch logisch sein, oder?
Die Regelung gilt grundsätzlich sogar auch für z.B. Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten - es sei denn, sie beriefen sich im Notfall auf die Notwendigkeit durch die Erledigung hoheitlicher Aufgaben - aber das ist wohl eine Grauzone :-)

MfG Maatsch
 
maatsch schrieb:
Hallo Holger,
holgi63 schrieb:
...
PS: Interessanter Nebengedanke:
Auch für lof Fahrzeuge gilt übrigens die Regelung für das Mobiltelefon: Die Benutzung ohne Freisprechanlage während der Fahrt ist verboten.
Dies teilte der Fachverband Landtechnik im VDMA der Zeitschrift profi 4/2001-6 mit.

Was ist daran so interessant? Sollte doch logisch sein, oder?
Die Regelung gilt grundsätzlich sogar auch für z.B. Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten - es sei denn, sie beriefen sich im Notfall auf die Notwendigkeit durch die Erledigung hoheitlicher Aufgaben - aber das ist wohl eine Grauzone :-)

MfG Maatsch

Ja aber im Falle eines Falles, wickelt der GruFü oder TrFü die Gespräche ab. Der Maschinist muss nur Fahren (aber ausnahmen bestätigen die Regel). Wobei es bei unserem Neuesten Fahrzeug sehr schwer ist während der Fahrt das 4-M Funkgerät zu bedienen da es am Dach befestigt ist (oder halt in einem dafür Vorgesehen DIN/ISO-Schacht).
 
maatsch schrieb:
Hallo Holger,
...
Was ist daran so interessant? Sollte doch logisch sein, oder?
...
MfG Maatsch


Hallo Maatsch,

bin doch völlig Deiner Meinung! Sollte ja auch nur für die interessant sein, für die es nicht logisch ist... :lol:

Macht halt weniger Spass, wenn Du mit Deinem Fahrzeug auf einer schmalen Kreisstraße unterwegs bist und es kommt Dir ein gedankenverloren mit seiner Freundin telefonierender Schlepperfahrer mit seinem 9xx Vario, 50km/h und hinterherschlingerndem 6m-Grubber entgegen, dessen Zinken ohne Schutz nach außen hochgeklappt sind und dessen Gesamtbreite wohl nur auf dem Prospekt unter der zul. Breite liegt...
...dann bleibt nur noch die Flucht in den Graben, verbunden mit der Hoffnung, dass es Dich nicht zerreißt...

...damit es nicht ganz vom Thema abschwafelt: der Grubber hat natürlich keine Bremse... :?

Ni uffrääschn

Holger
 
JAS schrieb:
Ja aber im Falle eines Falles, wickelt der GruFü oder TrFü die Gespräche ab. Der Maschinist muss nur Fahren (aber ausnahmen bestätigen die Regel).
Richtig - so sollte es natürlich sein und ist es meistens auch - aber wie ist es denn mit euerem Kommandanten (SBR, KBR oder wer auch immer)? Sind die nicht auch häufig alleine unterwegs?

MfG Maatsch
 
Nö....wir haben nämlich keinen KdoW ;-) Bei uns fährt der Komandant entweder mit seinem Privat PKW A.D.E oder mit dem MTW (der auch als ELW1 genutzt wird) mit einer kleinen Mannschaft raus.

Aber ich würder mal schwer behaupten das das OffTopic gerade ist! ;-) Drum BTT!
 
...nu isses n Feuerwehr-Fred...


...ich war's nicht! :wink:


:knuddel:

:Unimog01

duckundwech

Holger
 
holgi63 schrieb:
... was hat Dich so verbittert werden lassen ...

1.) Die permanente Ignoranz gegenüber einfachsten Vorschriften, zulässigen Gewichten, zulässiger Stützlasten, zulässigen Anhängelasten usw. (Für mich ist die technische Zulässigkeit von entscheidender Wichtigkeit, an der man nicht vorbeigehen kann.)

2.) Die permanente Ignoranz grundlegender physikalischer Gesetze.

3.) Die verbreitete Einstellung: Hab ich schon mal irgendwo gesehen, ist dadurch also zulässig.

4.) Die resistente Unbelehrbarkeit einiger User.

holgi63 schrieb:
... dass Du uns alle so pauschal ... verurteilst ...
Sorry, ist ein Fehler von mir, dass ich unabsichtlich verallgemeinere. Natürlich gibt es Ausnahmen.

holgi63 schrieb:
... und ... nicht einmal mit Deinem richtigen Namen unterschreibst? ...
Das Thema brauchen wir nicht wieder aufzuwärmen. Wäre es Dir lieber, ich würde nicht posten?

gruesse
hueroth

p.s.: Das "Unimog-Latein" ist ja stellenweise so schlimm, dass es das "Jäger-Latein" im Wahrheitsgehalt problemlos unterbietet.
 
Hallo hueroth,

sorry, aber die Punkte 1 bis 4 von Dir sind ohne ausreichende Belege nur Behauptungen und im Ton (leider wieder) verallgemeinernd und zudem nicht gerade freundlich formuliert.

Das Ritual, das Du um Deinen Namen treibst, ist mir nicht bekannt, von daher weiß ich nicht, was es da von meiner Seite aufzuwärmen gibt.

Eines steht wohl fest: Anonyme Behauptungen in den Raum zu stellen machen Deine "Argumente" nicht glaubwürdiger! Um es mit einer Redensart zu veranschaulichen:
Du kämpfst mit geschlossenem Visier, damit disqualifizierst Du Dich nur selbst...

Versteh mich nicht falsch, es ist nicht mein Ziel, Dich oder Deine Person anzugreifen, oder gar zu diskreditieren - im Gegenteil - das Ziel der Toleranz sollte es immer sein, jemanden zu gewinnen, aber Du strapazierst jegliche Toleranz schon recht massiv...

Die Rolle des "Zorro" in diesem Forum, also desjenigen, der anonym für das Gute kämpft, steht Dir - zumindest so lange Du in diesem Ton "fechtest" definitiv nicht zu...

etwas hilflose Grüße an alle

Holger

Eine Frage von mir bleibt unbeantwortet: Wen fürchtest Du?
 
Hallo,

holgi63 schrieb:
... die Punkte 1 bis 4 von Dir sind ohne ausreichende Belege nur Behauptungen ...
Bin ich hier vor Gericht? Das ist meine subjektive individuelle Wahrnehmung. Da braucht sich keiner von angegriffen zu fühlen! Jeder kann anderer Meinung sein!

holgi63 schrieb:
... und im Ton (leider wieder) verallgemeinernd und zudem nicht gerade freundlich formuliert. ...
Ja, Schmuseton ist gewünscht, alles angenehm verpacken und max. mal mit einem Wattebäuschen einen Wink geben. Sachliche Fakten provoziert darlegen, um zum Nachdenken anzuregen - nein. Das ist daneben gegangen und jetzt habe ich eine breite Front gegen mich stehen.

holgi63 schrieb:
... Das Ritual, das Du um Deinen Namen treibst, ist mir nicht bekannt, von daher weiß ich nicht, was es da von meiner Seite aufzuwärmen gibt. ...
Warum sollte ich um so einen blöden Namen ein Ritual machen? Anonym paßt vielen nicht, daher wird der Name immer mal wieder angegriffen. Insbesondere wenn sich einzelne persönlich angegriffen fühlen, fangen die an auf dem Namen rumzuhacken.

holgi63 schrieb:
... Eines steht wohl fest: Anonyme Behauptungen in den Raum zu stellen machen Deine "Argumente" nicht glaubwürdiger! ...
Es sind keine Behauptungen und Argumente. Ich poste lediglich meine subjektive individuelle Wahrnehmung.

Ich lasse mir gern vorwerfen, wenn ich sachlich etwas falsch gepostet habe! Also: Wo habe ich (z.B. zu Anhängelast, Stützlast, Gesamtgewicht, Leergewicht, Rückewagen usw.) etwas gepostet, was nicht stimmt?

gruesse
hueroth
 
Lutze schrieb:
... Hier mal der vollständige Absatz 10 des §41 StVZO
  • (10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als

    1. 8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,

    2. 8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,

    3. 3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt.

...

Hallo,

mal zurück zu Thema.

Der 10 to. Rückewagen wäre damit nicht zulässig. (max. 8,0 to. bis max 40 km/h). Mal abgesehen davon, das die Stützlast von max. 1.500 kg bei 25 km/h ebenfalls nicht ausreichen dürfte.

Bis 80 km/h wäre nur 3,5 to. Anhängelast mit Auflaufbremse zulässig.

Da mir beim Kippen schon wiederholt der Kipper mit der Deichsel den Unimog hinten hochgehoben hat, finde ich den Tipp von oben "die Tandemachse des Rückewagens etwas weiter nach vorn zu schieben, bis die Stützlast paßt" als unpraktikabel und gefährlich.

Auf Grund der "relativ leichten Hinterachse" des Unimog wird eigentlich kontinuierlich richtig Druck auf der Hinterachse des Unimogs benötigt. Das kann aber mit einer Achsverschiebung am Rückewagen zugungsten weniger Stützlast, im Gelände nicht mehr sichergestellt werden. (Subjektive unfachmännische persönliche Einschätzung, der keiner teilen muß.)

gruesse
hueroth
 
Hallo,

nur mal um die Abschweifung zur Feuerwehr abzuschließen:

Das Handyverbot am Steuer bezieht sich explizit nur auf Mobiltelefone und nicht auf Mobilfunk. Ein Funkgerät (also auch ein Handfunkgerät) darf definitiv auch während der Fahrt vom Fahrer in der Hand gehalten und bedient werden. Gilt nicht nur für Feuerwehr, Polizei u.ä. sondern auch für private oder betrieblich genutzte Funkgeräte (CB-Funk, Betriebsfunk usw.). Wenn die Antwort nicht reicht, kann ich gerne entsprechende Erläuterungen raussuchen.

Gruß,
Michael
 
Hallo Michael,
Michael_Weyrich schrieb:
...Das Handyverbot am Steuer bezieht sich explizit nur auf Mobiltelefone und nicht auf Mobilfunk....
ja - wollte auch nichts anderes damit aussagen - hat sich vielleicht etwas anders gelesen; aber bei Einsätzen wird halt mittlerweile auch sehr viel telefoniert.
Allerdings gibt es durchaus unterschiedliche Sichtweisen:

"Funkgeräte fallen nicht unter das Handy-Verbot. Zwar nehmen weder der Verordnungstext noch die amtliche Begründung Funkgeräte ausdrücklich von dem Verbot aus. Der eindeutige, sich auf Handy und Mobiltelefone beziehende Gesetzestext legt jedoch den Schluss nahe, dass Funkgeräte generell vom Verbot ausgenommen sind.

Eine einschränkende Auffassung vertritt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW). Da zahlreiche Firmen für ihre Fahrzeugflotten versuchen, unter Verwendung von Funkgeräten das Handy-Verbot zu umgehen, sollen nach Auskunft des Ministeriums Funkgeräte nur dann nicht unter das Handy-Verbot fallen, wenn sie nicht das öffentliche Fernsprechnetz nutzen."

Quelle: ADAC

MfG Maatsch
 
Hallo Holger,
holgi63 schrieb:
Macht halt weniger Spass, wenn ... Dir ein ... Schlepperfahrer mit ... hinterherschlingerndem 6m-Grubber entgegen, ... dessen Gesamtbreite wohl nur auf dem Prospekt unter der zul. Breite liegt...
...dann bleibt nur noch die Flucht in den Graben, verbunden mit der Hoffnung, dass es Dich nicht zerreißt...
wem erzählst du das: das musste ich bereits im ersten Jahr meiner Motorisierung kennen lernen, als mir in der Dämmerung ein unbeleuchteter Mähdrescher mit angebautem 8-Meter-Schneidwerk auf der Straße entgegenkam und mein einziger Fluchtweg, der in's Grüne war - glücklicherweise ziemlich eben, mit der Enduro und recht langsam...

MfG Maatsch