Hallo Holger,
ich denke die StVZO auf Verkehrsportal.de ist aktuell und damit Verbindlich.
Schön wäre es natürlich, wenn man die 28. Ausnahmeverordnung als Text vorliegen hatte (ich habe auch die entsprechenden Texte bei Deinen Verlinkungen gelesen).
Ich spinne jetzt mal ein wenig rum :roll:
8 t -Anhänger mit auf allen Rädern wirkenden Auflaufbremsen dürfen 40 km/h fahren und sind entsprechend gekennzeichnet (Schild mit 40). Vieleich besagt diese Ausnahmeregel, dass man, ohne Umkennzeichnung der Anhänger, zwei hinter einer Zugmaschine mit 32 km/h anhängen darf.
Wenn man zwei dieser Anhänger bei Zugmaschinen mit >32 km/h ziehen will, brauchen diese Anhänger auch 25er Schilder!
Ein einfaches montieren dieser Schilder ist aber nicht möglich, weil diese Anhänger eine Zulassung mit eigenen Kennzeichen haben.
Nur so eine Idee von mir.
Glückauf
Lutz
ich denke die StVZO auf Verkehrsportal.de ist aktuell und damit Verbindlich.
Schön wäre es natürlich, wenn man die 28. Ausnahmeverordnung als Text vorliegen hatte (ich habe auch die entsprechenden Texte bei Deinen Verlinkungen gelesen).
Ich spinne jetzt mal ein wenig rum :roll:
8 t -Anhänger mit auf allen Rädern wirkenden Auflaufbremsen dürfen 40 km/h fahren und sind entsprechend gekennzeichnet (Schild mit 40). Vieleich besagt diese Ausnahmeregel, dass man, ohne Umkennzeichnung der Anhänger, zwei hinter einer Zugmaschine mit 32 km/h anhängen darf.
Wenn man zwei dieser Anhänger bei Zugmaschinen mit >32 km/h ziehen will, brauchen diese Anhänger auch 25er Schilder!
Ein einfaches montieren dieser Schilder ist aber nicht möglich, weil diese Anhänger eine Zulassung mit eigenen Kennzeichen haben.
Nur so eine Idee von mir.
Glückauf
Lutz