Hallo Hollinger und Grusler,
Fahrzeuge, die bauartbedingt nur 6 km/h fahren können, sind zulassungsfrei. Diese Geschwindigkeit paßt am besten z.B. zu Einachsern oder selbstfahrenden Bandsägen.
Wenn man einen Unimog oder Traktor zulassungsfrei betreiben will, muß man also dafür sorgen, daß er technisch bedingt nicht schneller als 6 km/h fahren kann. Dies wird über eine dauerhafte Begrenzung der Gangschaltung und/oder Drehzahl erreicht.
Die Maßnahme und das Ergebnis sind vom TÜV zu beurteilen und durch ein offizielles Dokument nachzuweisen. Dann muß man noch ein Schild "6 km/h" hinten dranschrauben und kann durch's Dorf tuckern.
Für einen alten kleinen Traktor könnte ich mir so etwas vorstellen, aber beim Unimog eher nicht. Dann wäre für mich die ganze Vielseitigkeit und das Fahrvergnügen dahin. Ich wollte jedenfalls nicht im 2. Gang bei Höchstdrehzahl mehr als 100 m weit fahren.