Zu allerletzt noch mal dies:
Darf ich mit meinem alten \"3er\" jetzt nur noch Fahrzeuge bis 3,5 t fahren ?
Nein, Altinhaber der Klasse 3 (BRD) können selbstverständlich weiterhin Kraftfahrzeuge bis 7,5 t führen. Die Beschränkung auf nur noch 3,5 t ergibt sich lediglich im Fall einer Neu- oder Ersterteilung einer neuen PKW-Fahrerlaubnis, nämlich der Klasse B. Wer auch heute als Fahranfänger KFZ bis 7,5 t führen will, benötigt die Fahrerlaubnis der neuen Klasse C1.
Darf ich mit dem alten Führerschein der Klasse 3 ein KFZ (7,5t) mit 2-achsigen Anhänger fahren, ohne den Führerschein umschreiben zu müssen ?
Ohne Umschreibung - Nein! Mit der alten Klasse 3 (BRD) dürfen mehrspurige Kraftwagen bis 7,5 t und Gespanne mit zulassungspflichtigen Anhängern mit bis zu drei Achsen geführt werden. Das Gewicht des Anhängers darf das 1,5-fache der Leermasse des Zugfahrzeugs (Geländewagen, Lkw mit durchgehender Bremsanlage) oder ggf. das zulässige Gesamtgewicht eines Pkw nicht übersteigen (vgl. § 42 Abs. 1 StVZO). Das maximale Gewicht des Anhängers darf hierbei 11 t nicht überschreiten (vgl. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO). Mit der alten Klasse 3 dürfen Kombinationen bis 18,5 t geführt werden. Die Begrenzung auf drei Achsen wurde zwar am 01.01.1999 durch das neue Fahrerlaubnisrecht aufgehoben, jedoch kommen Sie mit Ihrem alten \"3er\" - auch nach Umschreibung - nicht komplett in den Genuß dieser neuen Regelung. Nach Umschreibung Ihres alten Führerscheins besteht nun aber immerhin die Möglichkeit, mehrachsige, d.h. in der Achsanzahl unbeschränkte Fahrzeugkombinationen bis 12 t führen zu dürfen, jedoch ist der Bereich über 12 bis 18,5 t (neue Klasse CE mit Beschränkung Nr. 79 = \"CE79\", Erteilung auf Antrag) davon ausgenommen.
Und zum T - Schein:
Welche Führerscheinklassen erhalte ich, wenn ich jetzt meinen Führerschein der alten Klasse 3 (BRD) umtausche ?
Sie erhalten folgende Fahrerlaubnisklassen erteilt: B, BE, C1, C1E, M und L. Desweiteren erhalten Sie bei Führerscheinerwerb vor dem 01. April 1980 zusätzlich die Klasse A1 sowie die Klasse T, jedoch nur auf Antrag für Personen die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind. Eine Einschränkung gibt es allerdings. Für dreiachsige Fahrzeugkombinationen über 12 bis 18,5 t, die noch mit dem alten \"3er\" geführt werden durften, wird nun die Fahrerlaubnis der Klasse CE mit entsprechender Beschränkung (Schlüsselzahl Nr. 79) erforderlich. Diese kann auf Antrag bei der Umschreibung berücksichtigt, d.h. erteilt werden (Besitzstandsschutz).