Alter Führerschein Kl.3 --> mehr als 7,5 to.?!

Ums ein für alle mal abzukürzen:

...... über 7,5 t heist mehr als 7,5 t ........

Mit genau 7,5 t darf man mit dem alten 3er, neuen C, auch Sonntags, mit 80 km/h auf der Landstraße fahren.

Erst wenn man einen Anhänger dran hat und somit mehr als 7,5 t, dann braucht man den 2er, neuen C1E oder CE, und darf, Sonntags gar nicht, nur 60 km/h auf der Landstraße fahren.

Nachzulesen in der Straßenverkehrsordnung !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

[Editiert am 16/1/2003 von WolfgangLieb]
 
Hallo Wolfgang

Danke dass wenigstens einer solch einen Gesetzestext richtig liesst und erkennt dass es im Gesetz KEIN \"bis gibt. Es gibt nur \"nicht mehr als\" und \"über\"...

Aber naja wie Du schon gesagt hast steht alles in dem dicken Schinken... *g*

Grüssle Michael
 
Morgen,

es tut mir ja leid, dass ich so viel über Gesetzestexte geschrieben hab.
Ich hab ja auch den alten 2er Führerschein, schon lange umgeschrieben auf CE, aber als ich den U 1300 L kaufte musste ich meiner Frau versichern, dass sie den Mog auch fahren darf mit dem 3er. Sonst hät ich den nur mit einer mittleren Ehekrise bekommen.
Und da hab ich mich eben vorher schlau gemacht.

Ich finde es auch sehr wichtig, dass die Fahrer der großen Baureihen wissen, was für einen Führerschein sie brauchen und wann sie noch fahren dürfen.

Sonst wärs mir eigentlich egal gewesen, was für Meinungen von den Gesetzen abweichen.
 
Hallo Unimogfreunde,
da haben es die 411er besser. Klasse 3 umschreibenlassen, Klasse T mit eintragen lassen und schon kann mann mit bis zu 2 2achsige Hänger ziehen, da der 411 bedingt durch seine Bauart nur 58 Km/h fahren kann. Erlabt sind mit dem T bis zu 60 to.
Gruß aus dem Sauerland
Klaus Fiebig
 
Zu allerletzt noch mal dies:

Darf ich mit meinem alten \"3er\" jetzt nur noch Fahrzeuge bis 3,5 t fahren ?

Nein, Altinhaber der Klasse 3 (BRD) können selbstverständlich weiterhin Kraftfahrzeuge bis 7,5 t führen. Die Beschränkung auf nur noch 3,5 t ergibt sich lediglich im Fall einer Neu- oder Ersterteilung einer neuen PKW-Fahrerlaubnis, nämlich der Klasse B. Wer auch heute als Fahranfänger KFZ bis 7,5 t führen will, benötigt die Fahrerlaubnis der neuen Klasse C1.

Darf ich mit dem alten Führerschein der Klasse 3 ein KFZ (7,5t) mit 2-achsigen Anhänger fahren, ohne den Führerschein umschreiben zu müssen ?

Ohne Umschreibung - Nein! Mit der alten Klasse 3 (BRD) dürfen mehrspurige Kraftwagen bis 7,5 t und Gespanne mit zulassungspflichtigen Anhängern mit bis zu drei Achsen geführt werden. Das Gewicht des Anhängers darf das 1,5-fache der Leermasse des Zugfahrzeugs (Geländewagen, Lkw mit durchgehender Bremsanlage) oder ggf. das zulässige Gesamtgewicht eines Pkw nicht übersteigen (vgl. § 42 Abs. 1 StVZO). Das maximale Gewicht des Anhängers darf hierbei 11 t nicht überschreiten (vgl. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO). Mit der alten Klasse 3 dürfen Kombinationen bis 18,5 t geführt werden. Die Begrenzung auf drei Achsen wurde zwar am 01.01.1999 durch das neue Fahrerlaubnisrecht aufgehoben, jedoch kommen Sie mit Ihrem alten \"3er\" - auch nach Umschreibung - nicht komplett in den Genuß dieser neuen Regelung. Nach Umschreibung Ihres alten Führerscheins besteht nun aber immerhin die Möglichkeit, mehrachsige, d.h. in der Achsanzahl unbeschränkte Fahrzeugkombinationen bis 12 t führen zu dürfen, jedoch ist der Bereich über 12 bis 18,5 t (neue Klasse CE mit Beschränkung Nr. 79 = \"CE79\", Erteilung auf Antrag) davon ausgenommen.

Und zum T - Schein:

Welche Führerscheinklassen erhalte ich, wenn ich jetzt meinen Führerschein der alten Klasse 3 (BRD) umtausche ?

Sie erhalten folgende Fahrerlaubnisklassen erteilt: B, BE, C1, C1E, M und L. Desweiteren erhalten Sie bei Führerscheinerwerb vor dem 01. April 1980 zusätzlich die Klasse A1 sowie die Klasse T, jedoch nur auf Antrag für Personen die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind. Eine Einschränkung gibt es allerdings. Für dreiachsige Fahrzeugkombinationen über 12 bis 18,5 t, die noch mit dem alten \"3er\" geführt werden durften, wird nun die Fahrerlaubnis der Klasse CE mit entsprechender Beschränkung (Schlüsselzahl Nr. 79) erforderlich. Diese kann auf Antrag bei der Umschreibung berücksichtigt, d.h. erteilt werden (Besitzstandsschutz).
 
Hallo

@ Wolfgang
Genau das ist auch mein Problem meine bessere Hälfte hat auch nur den alten 3 Führerschein.
Bis jetzt steht im Mog-Schein noch 7,5 t zGG.
Da sie das Fz. aber auch fahren möchte wäre dann nur der Weg der Ablastung geblieben.
Das mit der Geschwindigkeit ist ja nur bei Zulassung als Lkw von betracht, als Womo darfs auf Landstraßen auch schneller sein. Oder ??

Scheiß Gesetze!!!!!!!!!

Man darf alles, man darf sich nur nicht erwischen lassen.

Gruß Andreas
 
Hallo Andreas!

Wo ist denn nun das Problem? Deine Frau hat den alten 3er und darf somit noch den Mog mit der Eintragung von 7,5to zGG Fahren! Passt doch!!

Grüssle Michael
 
Scheiße Mann,
jetzt hat der Andreas aber ein Problem.

Wenn seine Frau das hier gelesen hat, dann hat sie jetzt mitgekrigt, dass sie den Mog fahren darf, und schnappt sich die Karre, bevor Andreas fahren kann.

Sorry Mann, ich hab das nicht bedacht. Du wolltest eben nur alleine mit dem Mog fahren?

Tut mir leid, Andreas
 
Hallo alle zusammen,
der Ausgangsbeitrag ist mal wieder ein Indiez dafür wie bekloppt unsere Gesetzgeber sind. Jedenfalls gibt es in D auch einen Jungel. Den Gesetzesjungel.
Gruß
Bernd Schömann
 
Hallo
Ja so ist das mit den Problemen.
Da bleibt mir jetzt nur noch die Möglichkeit den Schlüssel zu verstecken. Ansonsten muß ich wohl auf dem Beifahrersitz Platz nehmen.
Aber noch ist es nicht so weit, der Mog ist zur Zeit im Rohbau.

Gruß Andreas