Anhänger mit 25KM Schild was droht bei Überschreitung

Hi,

und das Beste zum Schluß:

Die Geschwindigkeitsschilder sind zwar vorgeschrieben, allerdings gibt es im Bußgeldkatalog keinen Tatbestand wenn gegen den § 58 StVZO verstoßen wird.
Kostet also nix! :wink:
Gibt bestenfalls eine (kostenfreie) Mitteilung über Fahrzeugmängel.

Grüße

Tobias
 
Peter,

den § kenne ich auch, leider ist der Lütte aber nur eine Zugmaschine ohne Ackerschlepper/Geräteträger und benötigt deswegen eigentlich drei Geschwindigkeitsschilder.


Karl,

bevor Du 25 km/h-Schilder an Deinen Anhänger machst, schaumal in der BE für was für eine Geschwindigkeit der Anhänger ausgelegt ist. Alternativ steht das auch auf den Typenschild der Achsen.
Mein Zahnstangenkipper hat auch nur 20 km/h-Achsen und dementsprechend auch 20 km/h Schilder, allerdings auch mit eigenen Kennzeichen und angemeldet.

Glückauf
Lutz
 
Guten Morgen,

da ich nun meinen Mog habe benötige ich den Deutz nicht mehr, das heisst, der Deutz hat grüne Nummer, der Mog schwarze Nummer.

Beim Deutz war der Anhänger (25km/h) mitversichert und zulassungsfrei. Möchte ich den nun für kürzeste Strecken an den Mog hängen, dann müsste ich nun
-einen Bundeszentralregisterauszug beantragen
-einen Kaufvertrag vorlegen
-ein TÜV Komplettgutachten erstellen lassen
-einen Brief und Schein und schwarze Nummer beantragen
-alle 2 Jahre zum TÜV UND
-für 5.600Kg Steuer zahlen.

Könnte ich das mit einem 6Km/h Schild umgehen, wenn ich auch nur 6Km/h fahre?

Gruss

Holger
 
Hallo Holger,

das mit den 6 km/h geht nur, wenn das Zugfahrzeug nachweislich nur 6 km/h bauartbedinge Höchstgeschwindigkeit hat.

Darf man fragen warum der Deutz ein grünes Kennzeichen hatte, also steuerbefreit war?
Die Zulassungsfreiheit eines Anhängers hat auch nichts mit den Zugfahrzeug zutun.

Diese Voraussetzungen sind bei einen "normalen" Anhänger (Gummiwagen, Ackerwagen) einzuhalten (siehe FZV §3)
Auszug FZV §3 schrieb:
Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
a) in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben - hast Du einen lof-Betrieb?
b) nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke - hast Du einen lof-Zweck?
c) mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h - sind Geschwindigkeitsschilder bis max 25 km/h vorhanden?
d) hinter Zugmaschinen - bei Unimog meistens kein Problem.

Kannst Du alle Fragen mit Ja beantworten, kannst Du den Anhänger zul.frei betreiben. Wenn nur ein Nein dabei ist war der Anhänger schon bei Deinen Deutz nicht zul.frei :(

Auch zul.freie Anhänger benötigen eine BE!

Glückauf
Lutz
 
Guten Morgen,

beim Deutz ging es, der hat grüne Nummer, läuft 20 und der Hänger ist damit mit der Zugmaschine mitversichert und steuerfrei. Himmel. Nun würde das RICHTIG Geld kosten. Ich verkaufe nun den Hänger......

Gruss

Holger
 
Hallo Holger,

genau das ist ein weitverbreiteter Irrglauben. Ein grünes Kennzeichen sagt nur aus, dass das Fahrzeug (warum auch immer) von der Steuer befreit ist - es berechtig aber noch lange nicht zum ziehen von zul.freien Anhängern.

Jetzt gibt es natürlich Bedingungen, die für beide Fällen gleich sind z.B. bei einen Lof-Betrieb.
KraftStG: lof-Betrieb -> keine Steuer -> grünes Kennzeichen
StVZO: alle Bedingungen für zul.freie Anhänger erfüllt.

Soweit ich unseren Forum-Versicherungsfachmann Bernd richtig verstanden habe, sind Anhänger im Zugverband grundsätzlich über das Zugfahrzeug mitversichert -egal ob schwarzen oder grünes Kennzeichen.

Ich zahle für meinen Zahnstangenkipper 156,00 Euro Steuern und 45,00 Euro Versicherung, plus alle zwei Jahre HU-Gebühren. Dafür darf ich aber auch immer Fahren was und wann ich will.

Glückauf
Lutz
 
Hallo Holger,
das gesetzeskonforme Ziehen von Anhängern ohne Privilegien eines Lof-Betriebes ist wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen.
Ist der Besitz und die Nutzung eines Unimog aber auch nicht. :lol:
Nur wenn ich die gesparte Zeit und den Spassfaktor (unbezahlbar(es) Hobby!!) dagegen rechne, muß ich nicht meiner Frau recht geben, das sie sich das Holz auch abgelagert und sandgestrahlt anliefern lassen könnte.
:lol: Ich könnte auch mit anderer Argumentation (Hilfe im Lof-Betrieb) das Holz fahren (natürlich nicht meines :wink: ), aber wie Lutz schon sagte man kann fahren wann und was man will und hat keine Sorgen mit der Polizei.
Die Farbe stimmt und Tüv-Stempel und Siegel sind halt auch deutlich sichtbar.
Aber eine Frage hätte ich noch, unter welchen Umständen kann ich mir 40km/h Schilder an den Anhänger pappen?
Gruß Stephan
 
Hallo Stephan,

die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Anhängers muss min. 40 km/h entsprechen.
Beträgt sie mehr kann man sie auf 40 km/h heruntersetzen, dazu ist dann ein Eintrag in den Papieren notwendig. Also ähnlich wie bei Ablasten.

Durch die 40 km/h Zulassung braucht man auch nur noch alle zwei Jahre zur HU - dies wird ja vielfach in der Landwirtschaft so praktiziert, um Kosten zu sparen, die SP fällt dann auch weg.

Glückauf
Lutz