Hallo Holger,
das mit den 6 km/h geht nur, wenn das Zugfahrzeug nachweislich nur 6 km/h bauartbedinge Höchstgeschwindigkeit hat.
Darf man fragen warum der Deutz ein grünes Kennzeichen hatte, also steuerbefreit war?
Die Zulassungsfreiheit eines Anhängers hat auch nichts mit den Zugfahrzeug zutun.
Diese Voraussetzungen sind bei einen "normalen" Anhänger (Gummiwagen, Ackerwagen) einzuhalten (siehe FZV §3)
Auszug FZV §3 schrieb:
Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
a) in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben - hast Du einen lof-Betrieb?
b) nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke - hast Du einen lof-Zweck?
c) mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h - sind Geschwindigkeitsschilder bis max 25 km/h vorhanden?
d) hinter Zugmaschinen - bei Unimog meistens kein Problem.
Kannst Du
alle Fragen mit Ja beantworten, kannst Du den Anhänger zul.frei betreiben. Wenn nur ein Nein dabei ist war der Anhänger schon bei Deinen Deutz nicht zul.frei
Auch zul.freie Anhänger benötigen eine BE!
Glückauf
Lutz