
Ja mit mit dem 750 kg Anhänger hast du Rechtund, auch das ein Anhänger der nicht in der Lant- und Forstwirtschaftläuft ein eigenes Kennzeichen braucht.
Aber

bei dem Führerschein binn ich anderer Meinung:
Ein grünes Kennzeichen macht aus der Zugmaschiene kein Landwirtschaftlichens Fahrzeug.
Wenn ein Schlepper eine Grünen Nummer hat, dürfen damit Güter die nichts mit der Lantwirtschaft zutuhen haben nichtmehr transportiert werden. Man darf den Trecker theoretisch auch nicht bei Brauchtumsveranstaltungen benutzen.
Wenn ich aber eine Schwarze Nummer habe (auch als Landwirt ist das möglich) um mit dem Schlepper alles machen zu können, heißt das doch nicht das ich damit jetzt nicht mehr Pflügen darf, weil es kein Landwirtschaftliches Fahrzeug mehr ist.
Und in der alten Kasse 5 heißt es doch : Zug und Arbeitsmaschienen bis 25 Km/h
Was sind denn Landwirtschaftliche Zwecke? Wenn ich nen Ballen Stroh fahre oder wenn ich 20t Getreide zur RWZ bringe? Oder nur Feldarbeiten (Pflügen, Grubbern)?
Heißt ja nicht: ....muß bei einem Landwirtschaftlichen Gewerbe zugelassen sein....
Ist ein Scheiß Thema, ich weiß, mit den Fragen könnten sich bestimmt Juristen Jahre bescheftigen. Oder wie seht ihr das ?
Gruß
Christian