Anhängersteuer + Unimog (ZGM)?

botanicus

New member
26. Dez. 2009
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Hallo ,
In Verbindung mit dem Unimog wird ja oft über die "grüne" Nummer diskutiert.
Wie sieht es denn, bei Besitz mehrerer Anhänger, mit der sogenannten Pauschalversteuerung aus? Lt KfzStG
Code:
§ 10 Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger
(1) Auf schriftlichen Antrag wird die Steuer für das Halten von Kraftfahrzeuganhängern mit Ausnahme von Wohnwagenanhängern nicht erhoben, solange die Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder und Personenkraftwagen) mitgeführt werden, für die eine um den Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird oder die ausschließlich zur Zustellung oder Abholung nach § 3 Nr. 9 verwendet werden. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist außerdem, dass den Anhängern ein amtliches Kennzeichen in grüner Schrift auf weißem Grund zugeteilt worden ist.
(2) Die um den Anhängerzuschlag erhöhte Steuer wird auf schriftlichen Antrag des Eigentümers des Kraftfahrzeugs oder, im Falle einer Zulassung für einen anderen, des Halters erhoben, wenn hinter dem Kraftfahrzeug Anhänger mitgeführt werden sollen, für die nach Absatz 1 Steuer nicht erhoben wird. Dies gilt auch, wenn das Halten des Kraftfahrzeugs von der Steuer befreit ist, es sei denn, dass es ausschließlich zur Zustellung oder Abholung nach § 3 Nr. 9 verwendet wird.
(3) Der Anhängerzuschlag für die Dauer eines Jahres beträgt 373,24 Euro.
(4) ......
müsste es ja möglich sein.
Auf Anfrage bei unserem FA gilt diese Regelung jedoch ausschließlich für LKW, keinesfalls bei ZGM und keinesfalls bei H-Kennzeichen. Eine Begründung oder nachlesbare Grundlage zu dieser Aussage konnte leider nicht geliefert werden.
Hat im Forum jemand Erfahrungen dazu??

Gruß Peter

habe dank edit mal den Titel korigiert, vieleicht komme ích so zu einer Antwort :?: