Hallo,
--> bernd:
Wer dann einen Hänger ziehen will mit einer schnelleren Maschine, muss den Hänger zulassen, Ausserdem kommen noch diverse Probleme mit dem Führerschein hinzu (die alle oben schon erwähnt wurden).
äh, das erscheint mir aber etwas komisch, da ja inzwischen quasi alle neueren traktoren bauartbedingt >25km/h laufen - d.h. alle landw. anhänger (und arbeitsgeräte ?) müßten zugelassen werden ?!? das wäre ja wohl unsinn, oder ? es dürfte bei weitem auch nicht jeder landwirt den lkw-schein haben, oder ?
außerdem ist es erlaubt, z.b. fahrbare baubuden zum zwecke der umsetzung an eine neue baustelle mit 25km/h (und entspr. gekennzeichnet) hinter einem normalen lkw zu ziehen - ist zwar ein anderer fall, aber ein ähnliches thema.
weiterhin widerspricht deine aussage genau den weiter oben zitierten gesetzen...
--> uwe: wenn du mit den anhänger

auf die autobahn gehst, dann heißt das aber, daß die bauartbedingt für größere geschwindigkeiten als 25km/h ausgelegt sein müssen (bremsanlage, etc) ! das ist ja nicht abhängig von den kennzeichen.
was ich für viel kritischer halte, ist diese aussage:
richtig, bislang waren Anhänger über die Betriebshaftpflicht in der Landwirtschaft mitversichtert. Das ändert sich aber demnächst. Da man üblicherweise den Halter eines Fahrzeuges schneller ermitteln kann als den Fahrer will man in Zukunft, sofern der Anhänger den Unfall verursacht die Möglichkeit haben den Halter des Anhängers zur Regulierung heranziehen, dh. daß auch Zulassungsfreie Anhänger (ohne eigenes Nr.Schild) eigens versichert werden müssen.
ich dachte, daß a) der zulassungs und versicherungsfreie anhänger immer über die zugmaschine (oder wahlweise über die betreibshaftpflicht) versichert ist, und b) hieße das, daß ein landw. betrieb jetzt plötzlich 10 oder noch mehr fahrzeuge zusätzlich versichern müßte ... für jeden anhänger, der irgendwo herumsteht und evtl. mal vewegt wird. das wäre aber heftig !
mfg,
Andreas