Anhänherbetrieb

Hallo Andreas,



>ich dachte, daß a) der zulassungs und versicherungsfreie anhänger immer über die >zugmaschine (oder wahlweise über die betreibshaftpflicht) versichert ist, und b) hieße das, daß >ein landw. betrieb jetzt plötzlich 10 oder noch mehr fahrzeuge zusätzlich versichern müßte ... >für jeden anhänger, der irgendwo herumsteht und evtl. mal vewegt wird. das wäre aber heftig >!

Ja, das war bisher auch so. Habe diese Information (Anhängerversicherung) aus unsererm dem landw. Wochenblatt (NW), und parallel dazu von unsererm Versicherungsagenten (LVM). Leider weiß ich nicht mehr in welcher Ausgabe. Auch weiß ich im Moment nicht wann das zum Tragen kommen soll, und welche Versicherer dies alles machen wollen.

Mir steht noch ein Termin mit Ihm aus wg. Versicherung. Da wird dieses Thema auch zur Sprache kommen. Ich denke aber doch stark, daß sich eine Anhängerversicherung nur so um ein paar ¤ im Jahr bewegen wird und daß im gleichen Zug die Schlepperversicherung günsitger wird. (Wunschdenken ich weiß)

Grüße
Theo
 
Hallo,

wenn wir schon dabei sind, wie ist das eigentlich mit mehr als einem anhänger: soweit ich informiert bin, darf man hinter einer landwirtschaflichen zugmaschine (grüne nummer) mehr als einen anhänger mitführen. gilt dies nur für die zulassungsfreien (unter 25km/h) anhänger, oder geht das auch, wenn die anhänger zugelassen (also mit eigener nummer und versicherung ausgerüstet) sind ? das hieße dann also, daß ich mit einem unimog zwei lkw-anhänger (zu landwirtschaflichen zwecken) auf der autobahn ziehen dürfte ?

noch ein aspekt: gibt es probleme, wenn ich an einen grün zugelassenen unimog einen (oder zwei?!) schwarz zugelassene anhänger anhänge ?

und noch einer: wenn man einen anhänger hat, der bauartbedingt bis 80km/h kann (3to tandem in meinem fall), aber nicht zugelassen/versichert ist, wie schnell darf man dann damit fahren ?

mfg,
Andreas
 
Hallo Andreas,

(Sorry mit dem Quoten kriege ich das nicht so schön hin wie Du)

also, bitte korrigiert mich wenn ich mich irre, aber aus meiner Erinnerung heraus sieht das so aus:

Führerschein alte Klasse 4 bzw. 5
Zugmaschine mit bauartbeschränkter Höchstgeschwindigkeit von 25 (heute glaube ich 32) und max 2 Anhänger. Enstspricht heutiger Klasse T bzw. L

Aber der Knackpunkt ist die Autobahn, hier gilt eine Mindestgeschwindigkeit! Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60km/h.

Diese Regelung schließt meines erachtens aus, daß man mit 25 auf die Autobahn darf.

Grüße
Theo
 
Hallo ich nochmal,

habe die Textstelle gefunden (www.verkehrsportal.de)

in der StVO steht
§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(1) Autobahnen ... und Kraftfahrstraßen ... dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. ...
...

Also, ist damit mE ausgeschlossen, mit einem (oder zwei) zulassungsfreien Anhängern mit 25 über die Autobahn zu fahren.

Währe mir ehrlich gesagt auch zu gefährlich. Ich selbst fahre auf der Bahn mit dem PKW auch gerne schnell wenn\'s die Situation zuläßt. Und das ist dann schon ein Erlebnis, wenn man mit über 200 auf ein \"stehendes Hindernis\" zufährt.

Ciao, und nochmals schöne Grüße aus dem Sauerland
Euer Theo
 
Hallo Andreas,
wenn wir schon dabei sind, wie ist das eigentlich mit mehr als einem anhänger: soweit ich informiert bin, darf man hinter einer landwirtschaflichen zugmaschine (grüne nummer) mehr als einen anhänger mitführen. gilt dies nur für die zulassungsfreien (unter 25km/h) anhänger, oder geht das auch, wenn die anhänger zugelassen (also mit eigener nummer und versicherung ausgerüstet) sind ? das hieße dann also, daß ich mit einem unimog zwei lkw-anhänger (zu landwirtschaflichen zwecken) auf der autobahn ziehen dürfte ?
mit Zugmaschinen (egal ob grüne oder schwarze Zulassung) dürfen max. 2 Anhänger gezogen werden, dabei darf die zul. Gesamtlänge des Zuges von 18,75m nicht überschritten werden - bei lof-Zügen gehen glaube ich ca. 20m -. Dabei ist die zul. Höchst-Geschwindigkeit nicht relevant.
Du kannst an deinen Unimog 2 zugelassene LKW-Anhänger anhängen und wenn der Unimog schneller als 60km/h läuft (nach Kfz-Schein), darfst du damit auch auf die Autobahn.
Bei uns in der Gegend fährt ein landw. Lohnunternehmer mit FastTracs mit 2 80km/h-Anhängern - Zugmaschine und Anhänger mit jeweils eigener grüner Zulassung - regelmäßig Getreide und Rüben auf der Autobahn.


noch ein aspekt: gibt es probleme, wenn ich an einen grün zugelassenen unimog einen (oder zwei?!) schwarz zugelassene anhänger anhänge ?

wenn der Unimog dabei im landw. Einsatz ist (Beförderung von Gütern für den landw. Bedarf), kein Problem.


und noch einer: wenn man einen anhänger hat, der bauartbedingt bis 80km/h kann (3to tandem in meinem fall), aber nicht zugelassen/versichert ist, wie schnell darf man dann damit fahren ?

hinter einer landw. Zugmaschine max. Tempo 25 - mit entsprechenden Schildern am Anhänger, sonst darfst du damit gar nicht fahren.

Noch ein Hinweis: die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60km/h gilt nicht nur für Autobahnen, sondern grundsätzlich auch für Kraftfahrtstraßen (blaues Schild mit PKW).
 
@ Ulli

... soweit ich mich noch an meine 2er Führerscheinprüfung erinnern kann, darf man mit zwei zugelassenen Hängern auf die Autobahn, darf aber auch nur 60 km/h fahren und nicht wie mit einem Anhänger 80 km/h....
 
richtig...

§18(5)2 der STVO besagt zur Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen:

für Krafträder mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, für Zugmaschinen mit zwei Anhängern sowie für Kraftomnibusse mit Anhänger oder Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verügung stehen ... 60 km/h,

die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit aller Einzelfahrzeuge des Zuges muß allerdings über 60km/h liegen.
Sieht man häufig bei Schwertransportern u.ä, dass sie ein 62km/h-Schild haben, damit dürfen sie dann die Autobahn/Kraftfahrtstrasse benutzen - das 60km/h-Schild reicht nicht.

Die von mir angesprochenen Anhänger des Lohnunternehmers haben 80km/h-Schilder.
Damit dürfen die Züge die Autobahn benutzen, dort allerdings nur 60km/h schnell fahren.
 
:mad2: Gleich weiß ich gar nichts mehr. *schwirrkopfbrumaugenverdreh*

Kann das nicht mal einer zusammenfassen :exclam:

Und diese Paragraphenschreiber kriegens demnächst mit der Ackerschiene, aber dicke.

Kann man nur hoffen, dass unsere Freunde in grün auch nicht so recht durchblicken.
So führt dann die Regelungswut zur Anarchie. Auch nicht schlecht. ;)

Und jetzt die Zusatzfrage an die Experten:
Darf ich mit meinem grünen Mog mit blauem Beifahrer und dreiachsigem rotem 07er Möbeltransportwagen meine zwei nicht angeschnallten Karnickel schneller als 60km/h über die Autobahn transportieren und was kostet das an Maut :question: :question: :question:


Thorsten

Edit: Ach, ich vergaß. Die Karnickel sind schwarz und haben eine Amtstierärztliche Saison-Ohrmarke


[Editiert am 29/7/2003 von thorsten.schlote]
 
@thorsten:

ja, darfst Du, wenn dein grüner Mog ein weisses Nummernschild mit schwarzer Schrift nach amtlicher Vorlage hat und deine Karnikel schon tot sind und als Verpflegung mitgeführt werden. Dabei ist es gleichgültig ob dein blauer Beifahrer weiss, schwarz, rot, gelb oder noch anders farbig ist. Maut kostet es nicht, solange Du dich auf EU-Konformen Autobahnen befindest, denn da wird ja gerade die Maut vereinheitlicht und für ein Kontrollgerät ist im Mog überhaupt kein Platz. :P :P

soeine Wurfschlaghaustechackerschiene könnte ich auch anwenden.... :casstet:

Stephan
 
Hallo,

hey, jetzt weiß ich endlich, warum so viele leute an ihrem mog eine _abnehmbare_ ackerschiene haben !! damit man damit leute verhauen kann, die zu viele dumme fragen stellen !! :P ;) die abschelppösen dran sind nur tarnung ! ;)

nu aber wieder ernsthaft (mehr oder weniger) ...:

sorry wenn ich mich unklar ausgedrückt hatte: natürlich juckel ich nicht mit 25km/h anhängern über die a-bahn, das mit den 60km/h mindestens ist ja klar.

--> stephan: doch, hinten auf der pritsche ... dann ist da zwar kein platz mehr für die ladung und der landw. verwendungszweck ist ad absurdum geführt (d.h. der mog wird damit automatisch steuerpflichtig), aber das wollen die EU-strategen ja wohl ...

--> ulli: auf die sache mit dem lohnunternehmer wollte ich raus - so einer fährt hier auch gelegentlich rum - allerdings mit mog statt schlepper, also stilecht. die sache mit den 60 bei 2 hängern habe ich nicht gewußt, macht aber sinn.
(aprops: das hieße also auch, daß omibusse mit frei stehenden fahrgästen IMMER nur max 60 fahren dürfen ?! nett ... sollte man den fahrern mal sagen.)

Noch ein Hinweis: die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60km/h gilt nicht nur für Autobahnen, sondern grundsätzlich auch für Kraftfahrtstraßen (blaues Schild mit PKW).
nicht 50 km/h auf kraftfahrstraßen ?? hat sich das geändert ? dann dürfte der 411er mit 53 km/h ja da gar nicht mehr drauf ... mist, dann muß ich ja immer umweg fahren !

-->theo: die quoterei geht ganz einfach: du machst [ quote ] zitat [ / quote ] dann kommt das:
(wichtig: ohne die leerstellen. oder einfach oben auf die gelbe sprechblase klicken, dann werden dir die befehle eingefügt und du kannst den text dazwischenkopieren)

zusammengefasst:
wenn also demnächst ein orangener 421er mit zwei (zugelassenen) 80km-anhängern (natürlich voll mit toten karnickeln ...) und vmax=20 km/h (mehr geht dann nämlich nicht mehr - aber er KÖNNTE bauartbedingt ja über 60) vor euch auf der autobahn fährt, dann könnte ich das sein - ich wollte das schon immer mal ausprobieren :) :)

ach ja, und nicht rot werden dabei vor wut, oder grün vom geruch ;) das kostet sonst extra, wenn\'s der big-brother-EU-satellit entdeckt. ...

mfg,
Andreas
 
Hallo

@ Andreas
Danke für den Tip, werd ihn gleich mal ausprobieren:

sorry wenn ich mich unklar ausgedrückt hatte: natürlich juckel ich nicht mit 25km/h anhängern über die a-bahn, das mit den 60km/h mindestens ist ja klar.

Sorry ebenfalls, war immer noch bei den zulassungsfreien Anhängern mit 25. Daß es natürlich auch zugelassene gibt habe ich dabei völlig vergessen... :(



Noch ein Hinweis: die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60km/h gilt nicht nur für Autobahnen, sondern grundsätzlich auch für Kraftfahrtstraßen (blaues Schild mit PKW).

hatte ich ja auch die StVO von verkehrsportal.de zitiert hier sind die Angaben natürlich ohne Gew(e)ähr, man kann denen aber schon trauen.



wenn also demnächst ein orangener 421er mit zwei (zugelassenen) 80km-anhängern (natürlich voll mit toten karnickeln ...) und vmax=20 km/h (mehr geht dann nämlich nicht mehr - aber er KÖNNTE bauartbedingt ja über 60) vor euch auf der autobahn fährt, dann könnte ich das sein - ich wollte das schon immer mal ausprobieren

Jetzt im Scherz:
Sag wann und wo, dann kommen wir und machen einen Convoy ....

:cool:

Ciao
Euer Theo
 
Apropos Maut
Wie sieht es denn mit unseren Mogs ab September aus, wer muß denn nun Autobahn-Gebühr bezahlen und kann man davon befreit werden. Mit grünem lof-Kennzeichen darf man ja eigentlich nur 50km Umkreis fahren und Big Brother merkt sich doch jeden. Ist lof von der Gebühr befreit?
Gruß Helmut
 
Ich hab die Lösung all meiner Probleme !!!
Ich wandere nach Belgien aus die haben nur eine Zulassung für alle Fahrzeuge eines Besitzers. Die EU machts möglich wird nur Schwierig abends rechtzeitig wieder nach Hause zu kommen (von Belgien)
Gruss aus dem Oberbergischen 100 Km bis Belgien
 
@ Helmut: LKW Maut,

Mautpflichtige Fahrzeuge

Mautpflichtige Fahrzeuge sind alle Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen (§ 1 Abs. 1 ABMG). Dabei müssen alle Benutzer der deutschen Autobahnen für die zurückgelegte Strecke zahlen – unabhängig von ihrem Herkunftsland. Ebenso hat es keine Auswirkung auf die Mautpflicht, ob die Lkw beladen oder leer fahren.

Mautbefreite Fahrzeuge

Ausgenommen von der Mautpflicht sind nach § 1 Abs. 2 ABMG Kraftomnibusse und folgende Fahrzeuge, sofern erkennbar ist, dass sie für die genannten Zwecke bestimmt sind:
Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes,
der Feuerwehr und anderer Notdienste, Fahrzeuge des Bundes sowie ausschließlich
für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung
und Winterdienst genutzte Fahrzeuge und Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke
desSchausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden.
Zudem sind Fahrzeuge mautbefreit, die nicht ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (§ 1 Abs.2 ABMG).

Ich glaube jetzt können wir die Diskussion auch auf Mautgebühren ausweiten- müssen wir oder nicht mit Anhänger? :casstet:

Gruss,
Monte
Gruss Monte
 
Na dann kauf ich mir doch sofort einen Zirkuswagen. Deweiteren stelle ich doch meinen Mog zur Schau, also Schausteller und Zirkus :D
Gruß Helmut
 
@Helmut
Machst du auf Pausenclown oder auf Tigerdompteur ?
Haste noch nen Job als Karussellbremser ? :cool:
Mach ich auch umsonst. So aus Rache an den Grün-roten. Jede frei durchfahrene Mautstelle zählt.
Im übrigen brauchen wir uns keinen Illusionen hinzugeben. Nicht lange und die Mout kommt auch für PKW.
Denne abba 2cent für die rechte Spur und 30 cent für die Linke. Zahlt bei mir eh die Firma und links wäre mal wieder richtig frei. :P :P

Thorsten
 
...keine Panik - Starttermin ist doch schon wieder um 2 Monate verschoben worden. Mal schaun, was dann kommt - bis dahin \"fliesst ja noch viel Wasser den Rhein runter\" - obwohl: soooviel Wasser hat er ja z.Zt. gar nicht ;)
 
Stiimmt. Wohl nicht die letzte Verschiebung. Das kommt halt dabei raus, wenn zwei Großkonzerne Termine abgeben. Die endgültige Erprobung wird wieder beim Kunden stattfinden.
Thorsten

Aus spiegel-online

VERPATZTER START

LKW-Maut wird verschoben

Der Termin für den Start des Mautsystems auf deutschen Autobahnen ist wegen technischer Probleme geplatzt. Die Gebühr werde erst ab Anfang November von den Spediteuren kassiert, erklärten das Betreiberkonsortium und Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) am Donnerstag.


DER SPIEGEL

Grafik: So funktioniert das Maut-System


Berlin - Für den Bund ergeben sich den Kreisen zufolge aus der Verschiebung Einnahmenausfälle in Höhe von 326 Millionen Euro. Das Betreiberkonsortium für die Maut-Erfassung, dem DaimlerChrysler und Deutscher Telekom angehören, werde sich an den Kosten mit 63 Millionen Euro beteiligen, hieß es dort.
Stolpe bestätigte, dass erst nach einer Ende August beginnenden zweimonatigen Einführungsphase kassiert werde: \"Dann setzen auch die Sanktionen ein\", sagte er dem \"Tagesspiegel\" einem Vorabbericht zufolge. Der Geschäftsführer des Betreiberkonsortiums, Michael Rummel, begrüßte die Verschiebung. So werde ein nutzerfreundlicher Start des Systems gewährleistet.

Die Maut für Lkw über zwölf Tonnen soll auf Autobahnen je nach Achszahl und Schadstoffausstoß rund 12,4 Cent pro Kilometer betragen und damit jährlich 2,8 Milliarden Euro einbringen.

Die EU-Kommission wird das Verfahren gegen die deutsche Lastwagen-Maut auch nach der Verschiebung um zwei Monate fortsetzen. Der Sprecher von EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio sagte am Donnerstag, die Kommission sei vorab nicht offiziell über die Verschiebung informiert worden. Die Bundesregierung könne die Zeit für neue Vorschläge nutzen, sagte er. Nach seiner Einschätzung dürfte das Prüfverfahren mindesten bis Anfang November laufen. Die Kommission sieht ausländische Fuhrunternehmen durch die Regelungen beim Mautsystem benachteiligt.