Brauch ich einen Führerschein???

Forsttrac

New member
13. Dez. 2004
548
0
16
35
Gemeinde Brensbach / Hessen
Hallo Leute..
Hab da mal eine ganz spezielle Frage..

Ich habe eine Agria(Einachser)
Und auch einen Anhänger dazu ..

Jetzzt meine Frage..ich bin 15 Jahre alt..darf ich das ding fahren??
Oder brauch ich da einen Führerschein?

Soweit ich weiß nicht..

Aber ich will auf nummer sicher gehen..

guß Alex :wink:
 
ja du brasuchst eine führerschein für deinen einachser um den auf der straße zufahren, min klasse L

florian
 
Hallo Alex,

Du brauchst keinen Führerschein, jedoch darfst du das Fahrzeug nur als Fußgänger an den Holmen Führen. (Also nicht auf den Anhänger setzen und losbrettern)




Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

II. Führen von Kraftfahrzeugen

1. Allgemeine Regelungen

§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind

1.

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
2.

motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien aber ohne Fahrer, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h, einer Breite über alles von maximal 110 cm und einer Heckmarkierungstafel nach der ECE-Regelung 69 oben an der Fahrzeugrückseite),
3.

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h

!!!!!sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden. !!!!!

(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.



Die Frage ist nur, ob du nicht trotzdem 16 Jahre alt sein mußt.

(Ich hab damals in der Fahrschule gelernt, dass man für die 6km/h - Maschinen 16 Jahre alt sein muß.)



Gruß Martin
 
Ohh das is aber schade,..

In meinem Führerschein buch vom Trecker steht aber auch..in verbindung mit sitzkarren...

Also hat mich das etwas gewundert...
Wer will denn schon das ding an den holmen führen..

Gruß Alex
 
nadenn, will ich auch mal:

§4 FeV (Fahrerlaubnisverordnung)
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
... (die ersten Sätze lasse ich mal weg)
...
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

heisst also, wenn das Ding von dir als Fussgänger geführt wird, ist es führerscheinfrei, sitzt du auf dem Einachsanhänger dahinter und das Gerät fährt bauartbedingt nicht schneller als 6km/h, brauchst du auch keinen.
Läuft der Holder/Agria... aber schneller als 6km/h (bauartbedingt) und du lenkst vom angehängten Anhänger aus, brauchst du Kl. L, obwohl das Gespann nach §18 STVZO von der Zulassungspflicht ausgenommen ist.

Gruß Ulli

oops, da war der Martin schneller...
 
:lol: :lol: :lol:
hihi..
Genau das wollte ich vermeiden...

Hmm..naja dann werd ich mal schauen was die läuft---
was is wenns statt 6km/h dann 7 oder 8 sind...hihi.-.
ne aber ich denke das die einiges mehr läuft...

Bis dann und danke für die Antworten..

Gruß Alex
 
Na also..sie läuft gute 20!

Das heißt jetz das ich ne begrenzung dran machen muss.die ich aber auf nem feldweg mal wieder abmachen kann ...
Mal schauen was sich da machen lässt?!

gruß Alex :wink:
 
Nur einen Begrenzer dranmachen reicht nicht, du musst auch zum tüv und es abnehmen lasssen. denke aber das sich sowas nicht lohnt.
mach doch einfach führerschein klasse l für ein paar 100 euro dann darast du traktoren und landwirtschaftliche maschinen bis 32km/h fahren.
Deinen einachser brauchst du dannn noch nicht einmal anmelden, der ist ja eine selbstfahrende arbeitsmaschine

simon