Drosselung auf 60km/h eines U406 oder U403

Fendt270V

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01. Apr. 2006
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Hallo,
ich habe vor mir demnächst einen U406 oder eventuell U403 zulegen und da ich nur Führerscheinklasse T besitzte diesen auf 60km/h drosseln zu lassen. Nun meine Frage dazu, kann mir jemand sagen wie das mit der Drosselung genau abläuft (Drosselung soll nicht durch Gangsperrung sondern Drehzahlreduzierung erfolgen) da ich ja vom Hersteller wie bei Traktoren keine Freigabe bekomme. Ich kenne das ganze nur von unserem Fendt bei diesem war eine Freigabe von Fendt nötig zur Drosselung, aber wie läuft das ganze ab wenn ich meinen Unimg dann auf 60km/h Eintragung haben möchte?

Vielen Dank schonmal im Vorraus
Johannes
 
Hallo Johannes,

Welchen Vorteil versprichst Du Dir von einer Drehzahl-Drosselung gegenüber der Gangsperre.
Ich sehe darin eher einen Nachteil, weil es sich ja auf alle Gänge und damit auch auf die Leistungsfähigkeit bei langsameren Geschwindigkeiten auswirkt.
Die Gangsperre ist soweit ich das hier mitgelesen habe einfach zu machen, wird recht problemlos anerkannt und hat wirklich nur einfluss auf die "hohe" Geschwindigkeit.
 
@ Johannes,

suche mal im Forum. Das Thema wurde schon ausführlich beschrieben.

Ich erinnere mich an eine vom deutschen TÜV anerkannte elegante Lösung, - glaube bei einem U406 -, welche über eine mechanische Verbindung zwischen Schaltkulisse und Gashebel dafür sorgt, dass nur im höchsten Gang kein Vollgas gegeben und somit die reduzierte Geschwindigkeit eingehalten werden kann.

Leider finde ich auf die Schnelle nicht mehr den Bezug, da mich das Thema nicht berührte.

Gruss! Karl
 
Servus Johannes!

Einfach in der Suchfunktion Drosselung 406 eingeben und schon haste die richtigen Beiträge. :wink:

Grüße von Johann
 
Vielen Dank schonmal für die Schnelle antwort. Ich hatte das mit der Drosselung und 406 schonmal in der Suche eingegeben aber da kamen über 2500 Suchergebnisse :lol: Dies war dann auch der eigendliche Grund wieso ich dieses neue Thema eröffnet hatte. :arrow: Diese Lösung mit 6.Gang und Verbindung zum Gaspedal wäre natürlich Genial. Ich möchte den 6. Gang nicht Sperren lassen da ich lieber etwas niedrigere Drehzalh habe (Dieselersparnis und leiser). Wäre ganz nett wenn mir villeicht einer von euch den Link zu dem Thema Drosselung des 406 geben könnte.

Mfg
Johannes
 
Hallo Johannes,

hier der Link http://www.unimog-community.de/index.php?name=PNphpBB2&file=viewtopic&t=6181&highlight=drosselung

Dort wurde im 6.Gang der Weg des Gasgestänge begrenzt und hat auch den TÜV segen bekommen.:flex:

Grüsse
Hans-Josef
 
Hallo Johannes,
das gleiche Problem wie du hatte ich auch. Ich habe nur den T Führerschein und einen 406er Unimog, der mit 77 Km/h eingetragen ist. Ich habe mir auf der Führerscheinstelle sagen lasse, das ich den ohne Probleme fahren kann. Ich darf nur nicht über 60 Km/h schnell sein. Es ist wohl noch nicht mal ein nachweiß über Fahrtenschreiber erforderlich. Geht doch einfach mal auf deine Behörde und erkundige dich mal bei der Führerscheinstelle oder Zulassungsstelle.


Und 60 Km/h fahren ist auch vollkommend ausreichend. Ab 60 Km/h wird es recht laut und unbequem.
Wenn du halt doch mal schneller fährst wie 60 Km/h, brauchst dich ja nicht erwischen zu lassen. ;-)

Viel Spass
Gruß
Basti
 

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Hallo Basti,

Ich habe mir auf der Führerscheinstelle sagen lasse, das ich den ohne Probleme fahren kann. Ich darf nur nicht über 60 Km/h schnell sein. Es ist wohl noch nicht mal ein nachweiß über Fahrtenschreiber erforderlich.

Hier möchte ich aus meinem (privaten) Rechtsverständnis entschieden widersprechen und mal den Zeigefinger heben.

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
II. Führen von Kraftfahrzeugen
1. Allgemeine Regelungen
§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
....
Klasse T:

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
....

Die FeV spricht eindeutig von Bauart bedingter Höchstgeschwindigkeit und nicht von tatsächlich gefahrener Geschwindigkeit. Danach, so verstehe ich das, wäre das Bewegen eines Fahrzeuges, welches eine höhere Geschwindigkeit fahren kann, Fahren ohne Führerschein und bei einem hoffentlich nie eintretendem Unfall eventuell Fahren ohne Versicherungsschutz weil grob Fahrlässigkeit/Vorsatz nachgewiesen wird.
Die Aussage irgend eines Mitarbeiters der Führerscheinstelle hat keinerlei Rechtsverbindlichkeit und Unwissendheit schützt vor Strafe nicht.

PS. Dennoch netter Mog, den Du da zeigst, Gibt es noch mehr Bilder von allen Seiten?
 
Hallo zusammen
Hallo @ Jürgen (danke für die Kopien.. demnächst gehts zum TÜV... schau mer mal ;-))

Das KFZ /NFZ MUSS technisch umgerüstet werden um die BAUARTBEDINGTE Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten zu können! Das ganze ist dann vom TÜV/Dekra abzunehmen. Alles andere ist Quatsch, bzw. gefährliches Gefasel vom Mitarbeiter der Dir so einen Mist erzählt hat.
Du fährst dann OHNE Versicherungsschutz (weil Du nicht die Fahrerlaubnis besitzt) und OHNE Führerschein! Das wird bei einer Routinekontrolle schon sehr teuer, aber im Falle eines Unfall wird (insofern die Versicherung zahlt) es noch schlimmer. Die Versicherung wird definitiv! die erbrachte Leistung von Dir zurückgefordert.

Grüße
René

PS: Was bin ich froh, den "alten rosa Lappen" gefüllt mit feinsten Stempelchen zu haben *lach*. Das neue Führerscheinsystem ist so ein dümmlicher Blödsinn!
 
Hallo,

das gleiche Problem wie du hatte ich auch. Ich habe nur den T Führerschein und einen 406er Unimog, der mit 77 Km/h eingetragen ist. Ich habe mir auf der Führerscheinstelle sagen lasse, das ich den ohne Probleme fahren kann. Ich darf nur nicht über 60 Km/h schnell sein. Es ist wohl noch nicht mal ein nachweiß über Fahrtenschreiber erforderlich. Geht doch einfach mal auf deine Behörde und erkundige dich mal bei der Führerscheinstelle oder Zulassungsstelle.

Das würde ich mir zur Absicherung auf jeden Fall von diesem sehr kompetenten Mitarbeiter der Führerscheinstelle schriftlich bestätigen lassen. Das schützt dich zwar auch nicht vor der Strafe, sofern man dich erwischt bzw. vor Regreßforderungen nach einem Unfall, du kannst aber wenigstens auf eine Strafmilderung hoffen und der Mitarbeiter der Führerscheinstelle ist seinen Job los, den er, wenn er denn solche Aussagen macht, sowieso zu unrecht inne hat.
Wenn dieser besagte Mitarbeiter aber auch nur ein wenig Hirn in seiner Birne hat, wird er das nicht schriftlich von sich geben, wodurch die Aussage wertlos ist, da sie ja nie stattgefunden hat.
Ich weiß auch nicht, wie man sich deswegen zu einer Straftat (Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis ist eine solche, das ist was anderes als mal zu schnell zu fahren) hinreißen lassen kann. Wenn heute ein Polizist zu dir sagt, "klar darf man im Supermarkt ohne zu zahlen an der Kasse vorbeigehen", rennst du morgen mit vollem Einakufswagen vorbei und begehst Ladendiebstahl? Wohl kaum, oder?

Also nochmal: Die entsprechenden Klassendefinitionen sprechen hier eindeutig von bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, das ist das, was in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Bei Klasse T kommt noch dazu, dass das Fahrzeug auch nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden darf, sonst ist auch das fahren ohne Fahrerlaubnis mit den gleichen Konsequenzen. Man begibt sich mit dieser Führerscheinklasse also u.U. sehr schnell auf verdammt dünnes Eis.

PS: Was bin ich froh, den "alten rosa Lappen" gefüllt mit feinsten Stempelchen zu haben *lach*. Das neue Führerscheinsystem ist so ein dümmlicher Blödsinn!

Dümmlicher Blödsinn sind bestenfalls die bescheuerten Anhängerregelungen bei Klasse B (ohne E) und C1E sowie die Klasse T an sich. Vor allem auch, dass man mit Umschreibung von alter Klasse 3 die Klasse T, wenn man sich geschickt dranstellt, umsonst bekommt, obwohl man solche Fahrzeuge vorher noch nie fahren durfte.
Dass man aber nicht mehr nach Ausbildung auf einem VW Polo tags drauf ein 18,5t-Gespann mit 18m Länge, 2,5m Breite und 4m Höhe fahren darf, ist mehr als sinnvoll.

Gruß,
Michael
 
Hallo Michael,
Du hast vollkommen recht mit dem Beispiel (Polo 7,5Tonner mit Anhänger) aber wir haben das Problem, dass mittlerweile fast keiner der jungen Feuerwehrmänner die Fahrzeuge fahren darf. Das fängt an beim Transportieren von Bierzeltgarnituren auf nem 700 kg Hänger an einem Polo bis hin zu Einsatzfahrten mit Fahrzeugen über 3,5 und unter 7,5t. Das ist meiner Meinung nach dümmlicher Blödsinn und da stehe ich auch zu.

Grüßle René
 
Hallo,

Das fängt an beim Transportieren von Bierzeltgarnituren auf nem 700 kg Hänger an einem Polo bis hin zu Einsatzfahrten mit Fahrzeugen über 3,5 und unter 7,5t. Das ist meiner Meinung nach dümmlicher Blödsinn und da stehe ich auch zu.

Verstehe ich nicht. Einen Anhänger bis 750kg zul. Gesamtgewicht darfst du auch mit Klasse B (ohne E) immer hinter einem Fahrzeug bis 3,5t zul. Gesamtgewicht anhängen. Ist der Anhänger schwerer, darf das zul. GG des Anhängers max. dem Leergewicht des Zugfahrzeuges entsprechen und das zul. Zuggesamtgewicht max. 3,5t betragen.

Das eigentliche Problem dabei ist aber, dass man auch ohne speziellen Anhängerführerschein schon recht große Gespanne fahren darf (z.B. Fahrzeug 1500kg leer, 2000kg zul. GG, Anhänger 1500kg zul.GG -> Klasse B reicht), andererseits aber mit kleineren Fahrzeugen widerum nicht (Fahrzeug 800kg leer, 1200kg zul. GG, Anhänger mit 1000kg zul. GG -> BE erforderlich) und dass insbesondere selbst für viele Wohnwagengespanne Klasse B ohne E ausreicht. Hier wäre eine Regelung wie bei Klasse C oder C1 vernünftig gewesen: Ohne E nur bis 750kg, mit E alles (das wäre auch für C1E vernünftig gewesen, mit der jetzigen C1E-Regelung darf man eigentlich nur PKW-Anhänger hinter LKW bis 7,5t fahren und mit einem 4,5t-Sprinter mit Anhänger fällt man u.U. schon in den vollen CE!).

Auch dass man für Fahrzeuge über 3,5t eine eigene Klasse eingeführt hat, war richtig. Ein 7,5-Tonner (ob Feuerwehr oder nicht ist egal) ist eben kein PKW mehr. Das Fahrverhalten ist grundlegend anders.

Gerade auch für Feuerwehren haben die neuen Klassen Vorteile. Mußte man früher die komplette Klasse 2 mit Anhängerausbildung machen, so reicht hier meist heute Klasse C (ohne E), was es schon für deutlich weniger Geld gibt. Die meisten Feuerwehren haben keine Anhänger.

Gruß,
Michael
 
Hallo, Basti,

ich muss auch noch mal auf Dein Zitat zurückkommen. Das tue ich nicht, um Dich in die Pfanne zu hauen, sondern, weil ich Dich vor einem Fehler mit Folgen bewahren möchte:

Ich habe mir auf der Führerscheinstelle sagen lasse, das ich den ohne Probleme fahren kann. Ich darf nur nicht über 60 Km/h schnell sein. Es ist wohl noch nicht mal ein nachweiß über Fahrtenschreiber erforderlich.

Das geht nicht nur gegen privates Rechtsempfinden, sondern ist schlichtweg kriminell. denn es handelt sich in diesem Fall um Fahren ohne Fahrerlaubnis, was nach deutschem Recht keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand ist. D.h, im Falle des Falles (Unfall wurde hier schon geschrieben) hat das nichts mehr mit Geldstrafe oder so zu tun, sondern hier geht es um Vergehen, die staatsanwaltlich verfolgt werden und im Ernstfall um Freiheitsstrafen!

Ich kenne die Problematik aus eigener Erfahrung, meine Söhne haben nur B und wollen auch gerne Mog fahren.

Allein schon das Fahren mit dem Mog vor einem 25km/h lof-Hänger bedarf einer Sondergenehmigung und eines Fahrtenschreibers mit elektrischem Kontakt zur Anhängerkupplung, der dann, wenn die AHK den Hänger zieht, einen Strich auf die Scheibe malt, um zu dokumentieren, dass ein Hänger dran ist. Außerdem muss dann Fahrtenbuch geführt werden, wer wann mit dem Fzg fuhr.
Wehe, wenn dann der Fahrtschreiber dann mal mehr als 25km/h auf die Scheibe schreibt!

Als ich 16 war und damals den Klasse 4 machte, hatte ich einen Klassenkameraden auf einem Gutshof mit einem 406, da haben die diese Prozedur gemacht, damit mein Kumpel den 406 wenigstens mit Hänger fahren durfte.

Dem Onkel oder der Tante, die Dir das auf der Führerscheinstelle erzählt hat, solltest Du mal gehörig den Marsch blasen, denn das geht entschieden zu weit.
Eine Angestellte einer Behörde kann zwar auch nicht alles wissen, aber diesen Stuss sollte eine solche Person, die das öffentliche Recht vertritt, nicht von sich geben.

So traurig das jetzt für Dich auch sein mag, schlimmer wirds, wenn Du weiter ohne FS fährst. Sei mir also bitte nicht böse.

Viele Grüße an alle!
Holger

PS:
Um auf die eigentliche Fragestellung des Threads zurückzukommen:
Die elektronische Drehzahldrosselung zur Erreichung einer bauartbed. Höchstgeschwindigkeit ist bei Mercedes-Benz Fahrzeugen nichts ungewöhnliches.
Mein MB-Trac 440.167 besitzt das 16/8 Getriebe, das mechanisch auf 14/7 gesperrt ist UND ZUSÄTZLICH ist der 7. Gang auf 2150/min elektronisch begrenzt. Das Gleiche gilt für die Baureihe 443 (große Tracs), die nach Änderung der Achsübersetzung eine elektronische Drehzahlbegrenzung NUR des höchsten Ganges bekamen.
Das sollte also bei einem 406 ebenfalls möglich sein.
Die technische Lösung der Drehzahlbegrenzungen gibt es damit sowohl für den OM314, wie den OM352.
 
Könnt ihr mir sagen bei wie viel Motorumdrehungen 66km/h erreicht sind?
Kennt sich jemand mit dem Thema Versicherung aus? Ich habe gehört das ab 80PS die nächste "Versicherungsstufe" erreicht ist, wenn ich die Motordrehzahl reduzieren würde dürfte hier auch Theoretisch die Leistung etwas sinken und dann wäre es natürlich genial wenn ich auf 79PS komme um in die niedrigere Versicherungsklasse komme :wink:
 
Hallo, Johannes,

das mit der Versicherung steht wieder auf einem ganz anderen Blatt.
(Ich glaube, Du willst zu viel auf einmal...;-) ).
Die Leistung wird bei elektronischer Begrenzung der Drehzahl im höchsten Gang ja nur in diesem einen Gang kleiner, das reicht der Versicherung nicht aus.

Wenn Du unter 80PS willst, muss die Mengenschraube am Regler zurückgedreht werden (und zwar in diesem speziellen Fall in einer Fachwerkstatt, die eine Leistungsmessung durchführen kann und auch plombieren darf!!!), das ist was ganz anderes. Dann muss das in die Papiere eingetragen werden und erst dann hat das Auswirkung auf die Versicherung.

Was willst Du denn überhaupt mit dem Unimog machen?
Brauchst Du wirklich den 406?
Wie gesagt, die elektronische Drehzahlbegrenzung ist sicher machbar und dürfte vom TÜV abgenommen werden. Du kannst auch die Drehzahl mechanisch begrenzen (dann in allen Gängen). Wenn das plombiert wird, dürfte es auch eingetragen werden können.
Aber brauchst Du das wirklich?

Hast Du schon mal einen Unimog 421 in Betracht gezogen?
Den kannst Du auf 3,5t ablasten und damit mit FS-Klasse B fahren.
Den Motor des 421 kann man, wenn Dir das nicht reicht, noch ein wenig kitzeln.

Viele Grüße
Holger
 
Nein Danke, aber keinen 421er den muss man ja schon fast schieben das der 6. Gang fahrbar ist :D mein Chef hat einen 421er von daher kenne ich den 421er. Der Unimog würde bei mir zum Traubentranspost (Unimogladefläche+Kipper) und zu Transportarbeiten genutzt werden sodass ich nicht immer einen Anhänger mitführen muss sondern meine Materialien (Holzpähle,Hammer usw) auf der Ladefläche mitnehmen kann.
 
Hallo Johannes,

Könnt ihr mir sagen bei wie viel Motorumdrehungen 66km/h erreicht sind?

Wieso 66km/h. Die FeV sagt eindeutig 60km/h. Dieser Wert ist zwar nicht immer absolut einstellbar, besonders bei der Serienfertigung, und deswegen werden Tolerranzen akzeptiert aber ich würde es nicht darauf ablegen. Siehe die geschilderten Konsequenzen, wenn plötzlich ein Richter mit Hilfe eines Gutachters anderer Meinung ist.

Kennt sich jemand mit dem Thema Versicherung aus? Ich habe gehört das ab 80PS die nächste "Versicherungsstufe" erreicht ist, wenn ich die Motordrehzahl reduzieren würde dürfte hier auch Theoretisch die Leistung etwas sinken und dann wäre es natürlich genial wenn ich auf 79PS komme um in die niedrigere Versicherungsklasse komme

Mit am Besten hier der Bernd Schömann. Schau mal auf seiner Seite vorbei http://www.unimog-versicherung.de/. Dort gibt es unterschiedliche Grenzen für private oder gewerbliche Nutzung in Abhängikeit der KW/PS. Allerdings liegt keine der Grenzen bei 80PS
 
Hallo,

Wieso 66km/h. Die FeV sagt eindeutig 60km/h. Dieser Wert ist zwar nicht immer absolut einstellbar, besonders bei der Serienfertigung, und deswegen werden Tolerranzen akzeptiert aber ich würde es nicht darauf ablegen. Siehe die geschilderten Konsequenzen, wenn plötzlich ein Richter mit Hilfe eines Gutachters anderer Meinung ist.

Es geht alleine darum, was in den Papieren eingetragen ist. Da müssen 60km/h drin stehen. Das Fahrzeug darf bei Eintrag 60km/h maximal 66km/h laufen, 10% Toleranz, das gilt z.B. auch bei Mofas (25km/h + 2,5km/h), Traktoren für Klasse L (32km/h + 3,2km/h) und eben auch hier. Wenn also der Unimog tatsächlich maximal 66km/h läuft, kann er mit 60km/h eingetragen werden. Dabei sollten aber nagelneue Reifen der größten eingetragenen Größe montiert sein, damit man nicht beim erneuern der Reifen irgendwann mal über diese Toleranzgrenze hinauskommt.

Allerdings liegt keine der Grenzen bei 80PS

Doch, Zugmaschine als Oldtimer. Ansonsten eher bei 75PS. Kann aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. Mit etwas Geschick kann man auch seinen persönlichen Tarif auf Basis eines viel teureren bei einer Versicherung raushandeln. Kommt ganz auf den örtlichen Vertreter und die Versicherung an. Da läßt sich mehr rausholen als mit jeder Drosselung...

Gruß,
Michael
 
Ohhh,
schwere diskusionen. Ich hab nur das geschrieben das "der Onkel" aufer Führerscheinstelle gesagt hat. Mir war das auch nur so bekannt, dass ich nur 60 Km/h fahren darf. Aber in den ich hab mich dann an das gehalten, das der "Onkel" gesagt hat.
Muss ich mal gucken, wie das weiter geht.

An kinzigsegler : Ja mehr Bilder gibt es. Stelle ich morgen mal ein.

gn8
Gruß
Basti
 

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