Hallo, Basti,
ich muss auch noch mal auf Dein Zitat zurückkommen. Das tue ich nicht, um Dich in die Pfanne zu hauen, sondern, weil ich Dich vor einem Fehler mit Folgen bewahren möchte:
Ich habe mir auf der Führerscheinstelle sagen lasse, das ich den ohne Probleme fahren kann. Ich darf nur nicht über 60 Km/h schnell sein. Es ist wohl noch nicht mal ein nachweiß über Fahrtenschreiber erforderlich.
Das geht nicht nur gegen privates Rechtsempfinden, sondern ist schlichtweg kriminell. denn es handelt sich in diesem Fall um Fahren ohne Fahrerlaubnis, was nach deutschem Recht keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand ist. D.h, im Falle des Falles (Unfall wurde hier schon geschrieben) hat das nichts mehr mit Geldstrafe oder so zu tun, sondern hier geht es um Vergehen, die staatsanwaltlich verfolgt werden und im Ernstfall um Freiheitsstrafen!
Ich kenne die Problematik aus eigener Erfahrung, meine Söhne haben nur B und wollen auch gerne Mog fahren.
Allein schon das Fahren mit dem Mog vor einem 25km/h lof-Hänger bedarf einer Sondergenehmigung und eines Fahrtenschreibers mit elektrischem Kontakt zur Anhängerkupplung, der dann, wenn die AHK den Hänger zieht, einen Strich auf die Scheibe malt, um zu dokumentieren, dass ein Hänger dran ist. Außerdem muss dann Fahrtenbuch geführt werden, wer wann mit dem Fzg fuhr.
Wehe, wenn dann der Fahrtschreiber dann mal mehr als 25km/h auf die Scheibe schreibt!
Als ich 16 war und damals den Klasse 4 machte, hatte ich einen Klassenkameraden auf einem Gutshof mit einem 406, da haben die diese Prozedur gemacht, damit mein Kumpel den 406 wenigstens mit Hänger fahren durfte.
Dem Onkel oder der Tante, die Dir das auf der Führerscheinstelle erzählt hat, solltest Du mal gehörig den Marsch blasen, denn das geht entschieden zu weit.
Eine Angestellte einer Behörde kann zwar auch nicht alles wissen, aber diesen Stuss sollte eine solche Person, die das öffentliche Recht vertritt, nicht von sich geben.
So traurig das jetzt für Dich auch sein mag, schlimmer wirds, wenn Du weiter ohne FS fährst. Sei mir also bitte nicht böse.
Viele Grüße an alle!
Holger
PS:
Um auf die eigentliche Fragestellung des Threads zurückzukommen:
Die elektronische Drehzahldrosselung zur Erreichung einer bauartbed. Höchstgeschwindigkeit ist bei Mercedes-Benz Fahrzeugen nichts ungewöhnliches.
Mein MB-Trac 440.167 besitzt das 16/8 Getriebe, das mechanisch auf 14/7 gesperrt ist UND ZUSÄTZLICH ist der 7. Gang auf 2150/min elektronisch begrenzt. Das Gleiche gilt für die Baureihe 443 (große Tracs), die nach Änderung der Achsübersetzung eine elektronische Drehzahlbegrenzung NUR des höchsten Ganges bekamen.
Das sollte also bei einem 406 ebenfalls möglich sein.
Die technische Lösung der Drehzahlbegrenzungen gibt es damit sowohl für den OM314, wie den OM352.