Ein oder zwei einachsige Anhänger hinter Zugmaschinen?

Th.Schuchardt

New member
24. Juni 2005
798
0
16
Im Ruhrgebiet
www.unimog-thomas.de.tl
Hallo,
wo steht verbindlich geschrieben, wie ein Zug auszusehen hat?

1. Zugmaschine + zweiachsigem Anhänger + einachsigem Anhänger ?

2. Zugmaschine + einachsigem Anhänger + zweiachsigem Anhäger ?

3. Zugmaschine + einachsigem Anhänger + einachsigem Anhänger? :?

Alle Anhänger werden über Druckluft gebremst! :P

Wie werden Tandemachs-Anhänger eingestuft, als einachser? :roll:

Gruss
Thomas
 
Hallo,

vom Gefühl her würde ich sagen, erst der Einachsige, dann der Zweiachsige, weil der Zweiachsige keine Stützlast mit seiner Deichsel ausübt und die Zugmäuler an den Einachsigen hinten (zumindest bei meinem Trekkerhänger) auch nicht nach viel Stützlast-Vertragen aussehen.

Grüße

Sascha
 
der 1achsige immer vorne wegen der Stützlast die beim 2achsigen nicht erlaubt ist. Bei 2 1achsern ist es egal sofern die Hängerkupplung für Stützlast zugelassen ist. Ein Tandem gilt als 1achser wenn der Radstand nicht mehr als 1m beträgt.
 
Moin moin,

Zug mit 2 Einachsern sieht dann so aus

zug03.jpg


Auflage:
die Stützlast des 2. Anhängers darf die Stützlast des 1. Anhängers nicht aufheben.

Grundsätzlich gilt, der schwerere Anhänger nach vorne. Wie schon geschrieben wurde, wird in der Kombination 1-Achser + 2-Achser der 1-Achser nach vorne gesetzt, weil die AHKs der Anhänger normalerweise nicht auf hohe Stützlasten, wie sie bei lof-1-Achsern üblich sind, ausgelegt sind.

Zur Tandemachse: dass eine Tandemachse mit Achsabstand < 1m als eine Achse gilt, hat nur fahrerlaubnisrechtliche Bedeutung in Bezug auf die "3-Achsen-Regelung" der Führerscheinklassen 3 und CE79.

Gruß Ulli
 
Th.Schuchardt schrieb:
Ich war immer der Meinug, zwei Einachser seien nicht erlaubt

ja, das höre ich auch immer wieder, wenn ich irgendwo mit meinem "Roadtrain" auftauche :lol:

oder
2 Anhänger hinter dem 404 ist nicht erlaubt
- wenn der 404 Zugmaschine ist, dann schon

oder
mit 2 Anhängern nur 25km/h
- auch völliger Quatsch, sind ja keine zulassungsfreien Anhänger. Ich darf damit 60km/h fahren auch auf Autobahnen, da die bbH aller Einzel-Fahrzeuge über 60km/h liegt.

Nein, es gibt keine gesetzliche Regelung, die es verbietet, 2 Einachser an eine Zugmaschine anzuhängen - und wenn etwas nicht verboten ist, dann ist es erlaubt, ohne dass es irgendwo explizit niedergeschrieben sein muss.

Gruß Ulli