Einladung zum Reifen-Vergleichstest Unimog 411 bei Offenburg

Hallo Christoph,
ich könnte ja die Vorspur mit den 750/18 legen.
Gummistiefel und Frontseilwinde sind vorhanden.
Gib Bescheid wenns losgeht.
Gruss
Bernd
 
30.10 schon :shock: ,
da habe ich auch noch Langtag :mauer :mauer :fluch
 
Hallo Bernd,

hast Du eine Moorraupe? Jedenfalls komm! Wir können jede Maschine und jede Hand gebrauchen. Details folgen per E-Mail.
 
Hallo Hannes,

hat nicht jeder Tag nur 24 Stunden?

Spaß beiseite: Schade, dass Du nicht kommen kannst. Ich kann wenigstens Urlaub nehmen.
 
Nein Christoph ich glaube er meint seinen 411 mit 7.50-18, 7.50/18, 7.50R18 und wie sie noch heißen Reifen.
Ja das ist sehr schade, vllt mache ich auch mal eine Schlammschlacht bei uns gibt's nämlich 2 Hektar abgeerntetes Maisfeld wo alles unterwasser steht.
Bielefeld, ist das ungefähr.
 
Hallo Christoph,

ich bin auch dabei, kann aber nur meinen 411 und Gummistiefel mitbringen.
Ne Seilwinde habe ich nicht.
Aber freuen tu ich mich riesig :lol: :lol: :lol:
Bis Donnerstag
grüßt

Herbert :mog3
 
Hallo Bernd, hallo Herbert,

eine Seilwinde ist nicht notwendig mitzubringen. Ich stelle meinen McCormick als stationäre Winde mit 80 m Seil auf. Und rückwärts nimmer - vorwärts immer!
 
Hallo miteinander,
Könntet ihr vllt dann ein paar Bilder machen wie ihr dadurch schlidert.
 
Hallo Hannes,

glaubst Du wir machen diesen groben Unfug auch noch öffentlich?

Ich glaube Du hast Recht!
 
Hallo Hannes,
du wohnst eindeutig im falschen Bundesland. Hier Stammland des Unimogs sind gerade Herbstferien :mrgreen: Mein Junior freut sich ebenfalls auf die Schlammparty.

Gruß Frank
 
Hallo Frank,

nicht zu früh jubeln!

Immerhin kann noch der "Oberförster" kommen und uns verjagen. Was wir natürlich nicht hoffen.

Auf welche Anschuldigungen müssen wir uns vorbereiten?: Grober Unfug, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch ... ?

Es sieht so aus, als bekämen wir sechs 411 mit unterschiedlicher Breifung auf's Gelände.
 
Das habe ich schon öfter bemerkt das ich am falschen Ort wohne!
 
Hallo Christoph,

beschuldigen können sie uns wegen diverser Straftaten und Ordnungswidrigkeiten deren Tatbestände wir sicherlich erfüllen.
Aaaber ich würde da mal auf folgende Paragrafen aus dem StGB verweisen:

§ 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Ich denke (andere befürchten), dass der Unimog-Virus in allen der vier genannten Alternativen zutrifft. :mrgreen:

Dann gäbe es noch die Variante mit Preisnachlass

§ 21 Verminderte Schuldfähigkeit
Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

Mein Favorit ist aber
§ 19 Schuldunfähigkeit des Kindes
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Sobald, der vom Mog-Virus Befallene, einen Unimog sieht , hört oder auch nur daran denkt zeigt er alle Symptome eines Kindes unter 14 Jahren. Also kann er dann nur Kind sein :lol:

Sollte ein Richter an unserer Schuldunfähigkeit zweifeln, stellen wir den Antrag auf einen Vor-Ort-Termin mit praktischem Beispiel.
.... und schon haben wir gewonnen : trink2 :trink


Gruß Frank
 
Danke Frank,

dann sind wir ja juristisch bestens gerüstet - und einen Polizisten haben wir auch dabei. :wink:

Unser Testfahrzeugpark enthält nun 411 mit alten und neuen Achsen, kurzen und langen Radständen, Reifenbreiten von 7.5 bis 325 und verschiedenen Profilen, sogar einem selbstgeschnitzten. 8)

Da sollten sich ein paar Erkenntnisse erzielen lassen.
 
Ja, Hannes,

weil Du so schön Bitte gesagt hast - vorausgesetzt es klappt tatsächlich.

Aber zweimal musst Du noch schlafen. :wink:
 
Ok vielen vielen vielen Dank, musst sie ja auch nicht hochladen kannst sie auch an meine Email Adresse schicken.
 
Hallo zusammen,

Frank, Christoph, ich habe leider schlechte Nachrichten für Euch.
Das heraus Suchen und bewerten der Milderungsgründe bereits vor der Tat stellt den Tatbestand des Vorsatzes dar und führt wiederum unweigerlich zu einer Verschärfung des Strafmaßes häufig in Form einer Schlammpackung.

Hannes, Bilder als Email ist leider völlig ausgeschlossen und unsozial aber glücklicher Weise auch einem Christoph unwürdig.

Achso und Christoph denk dran,was ich schon fast Gebetsmühlen artig mehr fach geäußert habe.

Bin gespannt
 
Hallo Jürgen,

da wir vom Unimog-Virus befallen sind, haben wir doch schon die Schuldausschließungsgründe = Narrenfreiheit :wink:
Außerdem ist ja mein Favorit das mit dem Kind. Ich setz mich in den Unimog .....Zack... bin ich Kind. Da hilft das auch nix, wenn man vorher noch so vernünftig war :mrgreen:

Wenn's hart kommt dann nehm ich die Schlammpackung gerne in Kauf. Bevorzugt als Fango.

Gruß Frank