Lieber Michael,
wir reden da aneinander vorbei.
1.) Die "Lohnarbeiter" haben relativ geringe Fixkosten und meist moderate Stundensätze, ganz klar haben hier Oldies eine Berechtigung.
Aber schau mal, wenn ich "als Unternehmer" (sagen wir mal als Spediteur ) z.B. Fracht von Oberstdorf nach Kiel befördern soll und benötige für die Strecke drei Tage brauche ich erst gar nicht antreten.
Oder wenn ich "als Unternehmer" für 1RM Holz spalten 2 Arbeitsstunden verrechnen muß nur weil meine Maschine nicht die Leistung bringt zeigen die Kunden mir doch eine Nase, da andere Anbieter für die gleiche Arbeit nur 1/2 Std abrechnen müßen.
2.) So, wo fängt eine Gewerbliche Nutzung an? Wenn ich meinen Hof Schneefrei halte? Oder wenn ich mal unseren getrennten Abfall zum Wertstofhof bringe?? Ich denke das hier keine gewerbliche Nutzung vorliegt.
Würde ich dagegen meine Erzeugnisse selbst ausliefern und diese Leistung meinen Kunden in Rechnung stellen, dann wäre eine Gewerbliche Nutzung wohl gegeben.
3.) Das ich Dumm bin muß ich den Mitarbeitern von Herrn Eichel wohl nicht mehr sagen, das wissen die auch so schon, würden sie mich schließlich nicht so ausnehmen.
Ich zeichne mit einem herzlichen Bottom up auf das Finanzamt.
Armin