Moin moin,
ich konnte weder im Forum noch sonst wo eine klare Aussage zu folgender Sache finden.
Wenn ich ein Frontanbaugerät habe, dass die Hauptscheinwerfer verdeckt, muss ich ja mit den Zusatzscheinwerfern fahren. Gibt es in dem Fall irgend welche Einschränkungen?
Bei Traktoren gilt (teilweise) laut Beiblatt eine Geschwindigkeitsbegrenzung bei Benutzung der Topscheinwerfer am Kabinendach. Bei Fendt habe ich z.B. mal gesehen, dass die Geschwindigkeit dann auf 30 km/h begrenzt wird.
Ist das beim Unimog evtl. auch so?
Andererseits habe ich schon Kommunale Mogs mit Zusatzscheinwerfern auf der Autobahn gesehen.
Wer kann mir bei dem Thema weiterhelfen?
Gruß Niklas
ich konnte weder im Forum noch sonst wo eine klare Aussage zu folgender Sache finden.
Wenn ich ein Frontanbaugerät habe, dass die Hauptscheinwerfer verdeckt, muss ich ja mit den Zusatzscheinwerfern fahren. Gibt es in dem Fall irgend welche Einschränkungen?
Bei Traktoren gilt (teilweise) laut Beiblatt eine Geschwindigkeitsbegrenzung bei Benutzung der Topscheinwerfer am Kabinendach. Bei Fendt habe ich z.B. mal gesehen, dass die Geschwindigkeit dann auf 30 km/h begrenzt wird.
Ist das beim Unimog evtl. auch so?
Andererseits habe ich schon Kommunale Mogs mit Zusatzscheinwerfern auf der Autobahn gesehen.
Wer kann mir bei dem Thema weiterhelfen?
Gruß Niklas