der Typ der Anhängerkzupplung samt Anhängelast steht immer in der Zulassung. Ich glaube kaum dass du das selbst eintragen kannst.Muaahhh schrieb:Muss das dann getüvt werden und was kann man da dranhängen.
Muaahhh schrieb:ein eher kleiner Tandem, Einachser oder Zweiachser.
Welches Bild? Ich sehe nur das Bild eines Typenschildes einer alten Rockinger 202/G120 welche von Dir bereits als untauglich bewertet wurde. Geht es jetzt wieder um die?Muaahhh schrieb:Die Grosse auch dem Bild habe ich auch genauso in rot..... ist die nichts ?
Muaahhh schreibt zuletzt schrieb:das die 202/G120 untauglich ist habe ich absolut verpasst.... das hilft aber auch nicht weiter aber vereinfacht weil die dann raus ist.
Warum ist mir völlig unklar.
Muaahhh schrieb vorher schrieb:....... wenn die "Grosse" nur 2000 kg packt ist die sowieso unsinnig und kann weg. :roll:
wer sagt wo was zu der Tauglichkeit?Muaahhh schrieb:, welche Juser Schmitz kurz ins Spiel brachte u bei mir liegt) wohl eher nicht taugt...... so verstehe ich das.
Helmut Schmitz schrieb:Hallower sagt wo was zu der Tauglichkeit?Muaahhh schrieb:, welche Juser Schmitz kurz ins Spiel brachte u bei mir liegt) wohl eher nicht taugt...... so verstehe ich das.
Ich habe auf die Notwendigkeit verwiesen, dass die Änderung auf eine andere Anhängerkupplung in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden muss und die dazu erforderliche Abnahme durch einen aaS/aaP nicht durch Eigenleistung ersetzt werden kann.
Die limitierenden Faktoren sind Motorleistung, Schlußquertraverse oder der D-Wert, der geringste Wert aus den drei Angaben bestimmen die maximale Anhängelast.