erledigt

Hallo
Muaahhh schrieb:
Muss das dann getüvt werden und was kann man da dranhängen.
der Typ der Anhängerkzupplung samt Anhängelast steht immer in der Zulassung. Ich glaube kaum dass du das selbst eintragen kannst.
Der D-Wert beträgt 2000KG, die Stützlast 200KG.
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Hallo Max,

was möchtest Du denn mit Deinem kleinen Mog schleppen und kennst Du den Zusammenhang und Unterschied zwischen D-Wert und Anhängelast.
An die kleinen Mogs gehört üblicherweise eine spezelle Gelände taugliche Anhängerkupplung z.B. die Rockinger RO 227 G.

Und noch ein / mein persönlicher Eindruck zu dieser Beitragsfolge.
Er passt wundebar nach Facebook, Tiktok und Konsorten, abgehäckte Teilsätze mit geringem Informationsgehalt. Ich würde mich freuen hier etwas ausführlichere Texte zu lesen, dann gibt es vielleicht sogar mehr und bessere Antworten.
 
Guten Morgen,

Ich glaube der "Schwachpunkt" der Kupplung könnte für dich die Stützlast sein. Wenn du sagst, du möchtest z.b. Einachser ziehen, dann ist die Frage welche. Es gibt welche, die sind auf Unimogs gemünzt, aber der typische landwirtschaftliche Einachser, also Ladewagen, Misstreuer und co, haben sehr hohe Stützlasten. Da bist du bei 4t Hängern oft jenseits der 500kg.

Die andere Frage ist: Kann der 401 bei einer anderen Kupplung überhaupt mehr Stützlast ab?




Grüße
Sebastian
 
Hallo Max,

drücke Dich doch endlich mal klar aus damit Dir geholfen werden kannst. Du suchst Doch noch Antworten

Muaahhh schrieb:
ein eher kleiner Tandem, Einachser oder Zweiachser.

Das kann alles sein von 250Kg bis einigen Tonnen. "Klein " ist ein sehr subjektiver Begriff. Ich habe einen schweren Tandem Anhänger an einem kleinen IVECO. Für einen Unimog ist das aber nur eine Lachnummer. So Aussagen helfen Dir nicht weiter.

Muaahhh schrieb:
Die Grosse auch dem Bild habe ich auch genauso in rot..... ist die nichts ?
Welches Bild? Ich sehe nur das Bild eines Typenschildes einer alten Rockinger 202/G120 welche von Dir bereits als untauglich bewertet wurde. Geht es jetzt wieder um die?
 
Hallo Max,

ich verstehe Dich und Deine Postings leider überhaupt nicht, macht alles keinen Sinn für mich.

Muaahhh schreibt zuletzt schrieb:
das die 202/G120 untauglich ist habe ich absolut verpasst.... das hilft aber auch nicht weiter aber vereinfacht weil die dann raus ist.
Warum ist mir völlig unklar.

Muaahhh schrieb vorher schrieb:
....... wenn die "Grosse" nur 2000 kg packt ist die sowieso unsinnig und kann weg. :roll:

Wie bereits geschrieben war an den alten kleinen Unimog oft die Rockinger 227 G 110 verwendet.
Mehr kann ich Dir nicht mehr helfen
 
Hallo Jürgen,

Du hast Dich völlig in diese eine AHK verschossen u lässt nicht zu Alternativen zu betrachten....... das irritiert mich etwas.
Und dann.... ist ja noch die Frage der grundsätzlichen Montage offen, welche sehr bedeutsam ist.

Es ist absolut ungelöst warum z.b. alterenativ die, welche Juser Schmitz kurz ins Spiel brachte u bei mir liegt) wohl eher nicht taugt...... so verstehe ich das.
Die Auseinandersetzung damit fehlt völlig....... das möchte ich Dir aber nicht anhängen, verstehe mich bitte nicht falsch.

Grüssle Max
 
Hallo
Muaahhh schrieb:
, welche Juser Schmitz kurz ins Spiel brachte u bei mir liegt) wohl eher nicht taugt...... so verstehe ich das.
wer sagt wo was zu der Tauglichkeit?
Ich habe auf die Notwendigkeit verwiesen, dass die Änderung auf eine andere Anhängerkupplung in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden muss und die dazu erforderliche Abnahme durch einen aaS/aaP nicht durch Eigenleistung ersetzt werden kann.
Die limitierenden Faktoren sind Motorleistung, Schlußquertraverse oder der D-Wert, der geringste Wert aus den drei Angaben bestimmen die maximale Anhängelast.
 
Helmut Schmitz schrieb:
Hallo
Muaahhh schrieb:
, welche Juser Schmitz kurz ins Spiel brachte u bei mir liegt) wohl eher nicht taugt...... so verstehe ich das.
wer sagt wo was zu der Tauglichkeit?
Ich habe auf die Notwendigkeit verwiesen, dass die Änderung auf eine andere Anhängerkupplung in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden muss und die dazu erforderliche Abnahme durch einen aaS/aaP nicht durch Eigenleistung ersetzt werden kann.
Die limitierenden Faktoren sind Motorleistung, Schlußquertraverse oder der D-Wert, der geringste Wert aus den drei Angaben bestimmen die maximale Anhängelast.


Es bleibt beim Rätzelraten....
Die AHK ist also nicht zu empfehlen bzw. passt nicht wegen der limitierenden Faktoren ?

VG M.
 
Hallo Max,
ein letzter Versuch zur Güte.
Nicht ich habe mich auf eine Anhängerkupplung verschossen. Mir ist völlig egal was Du Dir an Deinen Mog baust.
Die von Dir benannte Rockinger 202/G120 ist absolut tauglich. Es müssen nur die von Helmut nochmals genanntn Faktoren berücksichtigtwerden.
Wir können dies nur garnicht beurteilen, weil Du nochimmer nicht damit herausrgerückt bist, was Du überhaupt anhängen möchtest. Welche Anhänger mit welcher Anhänge und welcher Stützlast. Solange Du das nicht nennst kann Dir hier kein vernünftiger Rat gegeben werden.
Nur Du selbst hast den von Helmut gezeigten Wert (D-Wert) von 2000kg als ungeeignet eingestuft. Warum weißt nur Du selbst.
Dann hast Du nach der "Originalen" Kupplung gefragt. Dies habe ich Dir genannt ist Dir jetzt aber wieder nicht recht weil ich keine Alternativen offen gelassen habe. OK, stimmt, habe ich nicht genannt aber mir ist in dem Bereich auch keine bekannt, zumal siehe oben, ich immer noch nicht weiß, was Du überhaupt benötigst.
 
Hallo,

Wenn die AHK an den 401 passt.......... ist das so eine verwertbare Antwort, nur ausdrücken musss man es halt.
Und wenn es keine Alternativen gibt muss man damit leben.

Hier mal etwas aufklärendes aus den web.
Ein Unimog 401 kann mit seiner originalen Anhängerkupplung je nach Ausführung und Zustand eine Anhängelast von bis zu 7,5 Tonnen ziehen. Die Stützlast, auch die Last, die der Anhänger auf den Unimog drückt, kann ebenfalls variieren, aber ein Unimog 401 ist grundsätzlich für eine Stützlast ausgelegt.

Somit sind Begriffe wie grosse AHK oder Kleine AHK absolut irreführend.

Eine AHK, die ca 5 Tonnen führen kann wäre somit sinnreich da wegen Paar Kilo mehr keiner Klasse 2 machen würde.....Zudem gelten andere Vorshriften in der Nutzung usw.........in meinem Fall ist das belanglos welcher Führerschein nötig ist aber viele Lebensgefährtinnen wäre evtl damit ausgeschlossen.


Gruss Max