EU Recht und unsere StVZO

doellcus

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04. Nov. 2009
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GI/MR
graulich.info
Hallo Community,

was gilt eigentlich? Manches scheint mir da bei unseren EU-Nachbarn sinnvoller als bei uns zu sein und anderes wieder nicht. Da ließe sich lange drüber streiten.

Zwei kleine Beispiele: In Frankreich sehe ich Traktoren und ähnliche langsamere Fahrzeuge immer mit gelber RKL fahren. Das finde ich eigentlich prima. Die Holländer haben scheinbar hinten ein eigenes Warndreieck auf diesen Fahrzeugen. Das finde ich nicht so gut, wie die RKL, aber immer noch besser als nichts.

Letzteres hat mir dann der Tüv als Manko in den Prüfbericht reingeschrieben. OK, kostet mich das Lösen zweier Schrauben und sonst nichts. Da kann man ja locker auch drauf verzichten ...

Aber wie schaut es da rechtlich eigentlich genau aus? Ist es nicht so, dass EU-Recht im Zweifel vor D-Recht gilt? Ein weiteres Beispiel wären die Unterbodenbeleuchtungen, die ich persönlich zwar völlig überflüssig finde, die aber angeblich nach EU-Recht erlaubt sind und die mich im Übrigen auch nicht weiter stören.
 
Hallo Namensvetter,

EU-Recht schlägt nicht Bundesrecht!
(Aber: Bundesrecht schlägt Landesrecht.)
Sondern EU-Recht ist die Maßgabe für Bundesrecht.
D. h. wenn die Bundesregierung das EU-Recht nicht umsetzt, gibt es Mecker.