FS Klasse L und UNIMOG mit Miststreuer

U411driver

New member
20. Nov. 2003
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so ich habe nen kl prob wir haben nen u411 und nen 5t miststreuer nun fragte mich ne bakannnte ob ich nicht mal bei ihr streuen könnte, nun habe icha ber den fs klasse L und darf damit ja nicht den mog fahren:-( aber wie sieht es denn aus wenn ich den miststreuer hinter habe, der nur eine 25km/h zulassung hat, darf ich dann den zug fahren oder muss mir mein vater den zug zur nekannten bringen weil mit der kl Ldarf ich ja fzg`s mit ner höchstgeschwindigkeit vom 32km/h fahren und zulassungsfreie hänger bis 25km/h was ja der miststreuer wäre....

gruß florian und frohe weihnachten und einen guten rutsch ins neue jahr wünsche ich euch allen....
 
Moin Florian,
da muss Papa wohl einspringen.
Die Zugmaschine muß eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 32km/h haben, damit sie mit L gefahren werden kann, dabei ist es absolut egal, ob oder was ggf. mit welcher bbH angehängt wird.
Selbst wenn du einen eisenbereiften Anhänger mit bbH 8km/h dranhängst, reicht dein Führerschein nicht.
Gruß Ulli
 
ok danke dir ulli für die mühen dann muss er wohl mir den zug da hinstellen aufm hof kann ich ja dann fahren *gg* mal sehehn wie viele fuhren es dieses jahr werden letztes jahr hatte ich 35-40 fuhren das wa schon ganz ordentlich an einem tag *gg* naja aufm privatgelände kann ich jadann fahren wenigstens etwas

gruß florian
 
Das mit dem Privatgelende ist aber da so eine Sache. Laut STVO muss dieses Gelände abgezäumt und mit einem Tor versehen sein, damit kein Unbeteiligter so unter die Räder des fahrers gelangt. DArum sind Verkehrsübungsplätze auch immer so eingezäumt.

Ich weiß auf dem Land fahren die Kinder der Bauern schon wenn sie laufen können Traktor auf dem hof oder Steuern beim Pressen, aber dürfen tuns sie es nicht, auch wenn das Feld einem gehört -> kein tor kein Zaun

mfg

Simon