Führerscheinfrage

mazn01

New member
18. Sep. 2004
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Hallo Experten
habe mich jetzt seit einer Stunde durchs Forum gequält, bin aber leider nicht so fündig geworden.

Habe einen 406er mit grünem Kennzeichen und zwei Anhänger 25kmh mit grünem Kennzeichen einer ein Kipper 6Tonnen Tandemachse einer 2 Achser mit Drehkranz, beides Druckluftbremse und einen alten Gummiwagen mit 25 kmh Schild und ohne Kennzeichen, mit Auflaufbremse.

Darf oder darf ich jetzt nicht mit altem 3er Lappen bei 25 kmh?

Danke Marcus
 
wenn du die Anhänger zum Transport landwirtschaftlicher Güter verwendest und nicht schneller als 25km/h fährst, eindeutiges JA

Gruß Ulli
 
hallo Uli

gilt für alles solange 25kmh, auch wenn zugfahrzeug über 25khm geht.?

gruß Mazn
 
so ist es, du brauchst zum Ziehen zulassungsfreier landwirtschaftlicher Anhänger nur den FS, der für die Zugmaschine erforderlich ist, und für den Unimog ist (egal ob scharze oder grüne Zulassung) FS 3 erforderlich.

Gruß Ulli
 
Hallo Ulli
danke für deine Ausführung. Wenn ich schon einen Experten an der Strippe habe noch eine Frage

Ich spiele schon länger mit dem Gedanken, einen Tieflader zu kaufen.
Kann ich einen normalen Tieflader auf 25kmh zulassen? muß ich da was ändern?

Danke Mazn
 
Moin Mazn,
danke für die Blumen :D

Verkehrsrecht ist wie mein Unimog eines von vielen Hobbies.

Aber zu deiner Frage, grundsätzlich kannst du jeden Anhänger, soweit er von seinem Einsatzzweck für die landwirtschaftliche Nutzung geeignet ist, zulassungsfrei mit 25km/h-Schild fahren. Bei uns fahren die Bauern ihre Rundballen mit ausgemusterten Tiefladern von Bauunternehmen. Hat neben der niedrigen Ladehöhe und der Länge der Ladefläche auch noch den Vorteil, dass sie druckluftgebremst sind und somit das Gesamtgewicht über 8 Tonnen liegen darf.

Grundsätzlich gilt bei zulassungsfreien Abhängern, dass sie, sofern sie nach 1960? gebaut wurden, eine ABE haben müssen. Ich weiss jetzt nicht, ob ersatzweise auch der entwertete Fahrzeugbrief gilt - in dem sind ja die ABE-Daten enthalten - oder die Zulassungsstelle aufgrund des Briefes oder der Hersteller eine ABE ausstellen.

Gruß Ulli
 
du darfst alles was du vorher mit klasse 3 auch durfstest, auserdem:
leichtkrafträder bis 125 ccm wen der fs vor d. 1.4.1980 gemact wurde,
bis 7,5t kfz
gespanne auch mehrachsig bis 12t gesammt
auf antrag 3-achsig bis 18,5t, ab 50 jahren alle 5 jahre medizisches gutachten
die eu-klassen sind:A1, B, C1, BE, C1E, M & L
mit gruss vom main, justus.
 
Hallo Justus vom Main,

es ist schön, daß Du nochmals die Möglichkeiten der FS-Klasse 3 zusammenträgst.


Hierzu einige Anmerkungen,

1. Marcus (Mazn) hat den FS3 (zumindest hatte er ihn am 29.10.04 noch nicht umgeschrieben) und nicht den umgeschriebenen B, BE, C1, C1E, CE79L3 ...
erst mit der Umschreibung gibt es den C1 bzw. C1E der die mehrachsigen Zuge bis 12to erlaubt, mit FS3 geht das nicht.

2. Die alte Klasse 3 hat immer schon Züge bis 3 Achsen erlaubt, wobei der Anhänger das 1,5fache der zGM des Zugfahrzeuges betragen durfte.
Dies gabs nicht erst auf Antrag.
Bei einer Umschreibung auf neue Fahrerlaubnisklassen muß dies allerdings beantragt werden, es gibt dann den CE79L3.

3. die Beschränkung auf 7,5to zGm gilt nur für LKW und Zugmaschinen, PKW durften m.E. nur bis 2,8to gefahren werden.

4. Die Erfordernis der medizinischen Untersuchung ab dem 50 Lebensjahr entsteht aus der zeitlichen Begrenzung der Führerscheine nach neuem Fahrerlaubnisrecht.
In §23 FeV sind die Geltungsdauern geregelt, hier gilt für C1, C1E bis zum 50. Lebensjahr, für C, CE nur 5Jahre!
In §24 FeV ist dagegen geregelt, unter welchen Umständen eine Verlängerung möglich ist, i.A ist dass die Augenuntersuchung.

Allerdings wird in §76 FeV,Übergangsrecht geregelt, daß die Klassen C1 und C1E bei einer Umschreibung von alter Klasse 3 keine Befristung gilt.
Dies ist übrigens ein Widerspruch zum EG-Recht, weshalb unsere Bundesregierung hier in Brüssel am Pranger steht.

5. Marcus hatte nach dem Einsatz von 25km/h Anhängern hinter einer landw. Zugmaschine gefragt. Dies ist ein Teilgebiet des Fahrerlaubnisrechts, und durch zahlreiche Ausnahmen der verschiedenen Fe-Klassen geregelt.

Das Thema haben wir einmal ausführlich diskutiert, nachzulesen unter: http://www.unimog-community.de/index.php?name=PNphpBB2&file=viewtopic&t=6955

Dort sind wir, nicht zuletzt durch Ulli's Einschätzung, die er ja auch weiter oben angibt, zu dem Schluß gekommen, daß der Unimog, hier ein 406 ein C1 bzw. Kl3 Fahrzeug ist, und, damit eine Kombination von (zulassungsfreien) lof-Anhänger bis zu einer gefahrenen(!) Geschwindigkeit von 25km/h möglich ist.

Grüße aus dem Sauerland
Euer Theo