Geschwindigkeitsbegrenzung U406 62kw

mazn01

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18. Sep. 2004
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Hallo Freunde des Unimogs
Ich brauche Hilfe.
Mein Unimog ist laut Brief 75kmh schnell und auf meine Landwirtschaft zugelassen. Da ich immer wieder Aushilfsfahrer brauche (und die meist nicht den LKW Schein haben) muß ich meinen Unimog auf 60 kmh drosseln, damit die Regelung mit dem neuen T Schein greift.
Wer hat einen guten Tipp hierfür, wenn ich nicht den 6 Gang sperren mochte.
Besteht die möglichkeit, die Drehzahl des Motors zu begrenzen?
Motor 6Zyl 62kw mit großem 6 Gang Getriebe.
 
Schau mal hier ,das Getriebe vom 411 ist grundsätzlich gleich aufgebaut
 
Servus!

Habe meinen U406 seit 1 Jahr auf 60Km/h gedrosselt. Drehzahl wurde durch eine Mechanische-Sperre am Gashebel auf 2280U/min begrenzt.Beim TÜV wurde eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt und die 60 Km/h wurden dann auch eingtragen(Brief/Schein).Bräuchte von Dir eine Faxnummer!


Gruß Hansemog
 
Danke für die schnellen Antworten. Meine Fax Nummer für die Beschreibung mit der Drehzahlbegrenzung ist 08062/8311. Per Mail bin ich unter Marcus_pichler@freenet.de zu erreichen.
Habe noch eine Frage
Wenn die Geschwindigkeit auf 60kmh begrenzt wird, wird dann auch die Schlüsselnummer im Brief geändert?
 
Hallo,

ich habe meinen 406 auf 40km gedrosselt. Und zwar so das ich vom 1 bis 5 Gang Vollgas geben kann und sobald ich in den 6 Schalte wird das Gasgestänge mechanisch gesperrt.
Das Funktioniert sehr gut und es hat den Vorteil das du nur im 6 Gang Leistungsverlust hast. der TÜV hat das ohne Probleme abgenommen, der war sogar begeistert davon. Würde gern mal ein Foto von meiner Drosslung hier einfügen, weiß aber leider nicht wie das geht !!!! Vielleicht hilft mir jemand.

MfG

Sebastian
 
Hallo Mogler
Danke nochmals für eure Anregungen.
Es müßte doch reichen wenn die Mazimaldrehzahl begrenzt wird. Der Unimog erreicht sein maximales Drehmoment ja bereits bei weniger Drehzahl. Das müßte doch bedeuten, das er nicht an Kraft verliert wenn ich die Drehzahl begrenze. Andererseits ist die maximale Geschwindigkeit abhängig von der Drehzahl. Dies widerum bedeutet geringere Drehzahl gleich geringere Höchstgeschwindigkeit. Oder habe ich einen Denkfehler?
Wenn meine Vermutung richtig ist kann mir auch sicher einer von euch sagen, wo die Drehzahl (verm. an der Einspritzpumpe) einzustellen ist
 
Hallo mazn.
Das max Drehmoment wird schon vorher erreicht, aber nicht die max Leistung da die Leistung ein Produkt aus Drehmoment und Drehzahl ist. Mit der Formel P=M x n /9550 kannst du den Leistungsverlust bei der Drehzahlbegrenzung selbst errechnen. Wenn du also den Differenzfaktor von 0,89 ( Ursprüngliche Enddrehzahl zu reduzierten Enddrehzahl) ansetzt, so erhältst du eine max Leistung von ca 75 PS statt 84 PS. Und das in allen Gängen, ebenso beim Betrieb von Zapfwellengeräten. Der Ansatz von Sebastian ist da schon die einzig richtige Lösung. Wenn man weiterhin bedenkt, dass die Versicherungsklasse von 80 bis 100 PS gleich ist, so kann man die Leistung durch Anheben der Drehzahl in den unteren Gängen bis zur Grenze anheben, ohne das dabei Mehrkosten entstehen und das Fahrzeug trotzdem mit FSK T gefahren werden kann. Die Drehzahl wird am Gestängeanschlag zwischen Motorblock und Pumpe eingestellt. Da du dann sowieso alles vom TÜV eintragen lassen musst ist es kein Aufwand, die Leistung anzuheben und die Endgeschwindigkeit zu drosseln, alles in einem Abwasch.

[Editiert am 23/9/2004 von Helmut-Schmitz]
 
Hallo Helmut hallo Sebastian
zur beantwortung der Frage von Helmut: ich bin Marcus aber alle sagen Mazn zu mir.

Vielen Dank für eure Ausführungen. Ich denke die Beste Lösung ist wirklich die von Sebastian. An besten wäre natürlich wenn ich (mit altem 2 er Schein) auf volle Leistung umschalten könnte. Da dies aber vermutlich dem Tüv nicht gefallen wird werde ich mich nach einem zweiten Mog nur für Papi umsehen.

Bitte Sebastian könntest du mir Fotos und eine Einbaubeschreibung mailen? Die Kopie des Eintrages im Brief habe ich per Fax erhalten.

Vielen Dank an alle die helfen.
Marcus (Mazn)
 
Hallo Macn,

Hier sind 4 Bilder von meiner Drosslung. Leider war es nicht einfach vernüftige Bilder zu machen da es doch alles recht eng und verbaut ist. Hoffe das man aus den Bildern etwas erkennen kann. Die Makierung am Schalthebel zeigt den Hebel den ich so angeschweißt habe das wenn der 6 Gang eingelegt wird eine Welle nach vorne gedrückt wird und so die Schraube mit der Blombe auf die Welle aufsetzt und somit das Gestänge drosselt.

Drosselung_1.jpg


Drosselung_2.jpg


Drosselung_3.jpg


Drosselung_4.jpg


gruß

Sebastian

[Editiert am 23/9/2004 von Helmut-Schmitz]
 
@ mazn01
@ Benz406

Hallo, Mazn die Bilder sind nun in der Gallerie.
Danke an Sebastian
 
Vielen Dank Leute
War wirklich super Einsatz von Euch.
Ich hoffe euch auch mal helfen zu können

Danke Mazn
 
Morgen Mogler
Hallo Sebastian,
nochmals vielen Dank für deine Fotos.

Ich habe nach einigen schlaflosen Nächten und vielen stunden Arbeiten wie ein Arzt ( mann ist das alles eng) die Regelung eingebaut.

Die Leute vom TÜV haben mir das heute auch eingetragen.
Und dann folgendes??????????
Während der Sachverst. seinen Text in den Pc geklopft hat kam die Frage warum ich den Mog denn auf 60 begrenze. Ich habe ihm erklärt, daß ich teilweise Fahrer mit Führerschein T habe und die nur mit Bauartbedingt 60 fahren dürfen.
Dann kam der Hammmmmmmmer:
Da hättest du gar nicht soviel aufwand treiben müßen.
- es gibt auch Sondergenehmigungen wenn Schlepper über 60 geht
- es wäre auch eine Umschaltung möglich, das ein Fahrer mit T über einen Schalter den 6 Gang sperrt.
- Da ein Fahrtenschreiber vorhanden könne auf die begrenzung eigentlich ganz verzichtet werden.
- eine Geschwindikeitsbegrenzung ist eigentlich sowieso schon durch die Anhänger der Landwirtschaft gegeben aber es müssen Km Schilder drauf.

- außerdem kontrolliert das sowieso keiner bei grüner Nummer

Und jetzt an euch?????????????????????????????????????????????????????
Stimmt das? Bin ich jetzt blöd?
 
Hi Mazn,
ob es diese Sondergenehmigung gibt oder nicht weiß ich nicht. Aber wenn, dann versuche mal eine zu bekommen, ich denke der Weg hier war einfacher und schneller zu gehen.
Es gab mal eine SA für den 406, wo man den 6.Gang mittels Schlüssel sperren konnte, ob die überhaupt noch lieferbar ist, weiß ich nicht. Aber in jedem Fall hämmert dein Fahrer dann im 5.Gang bei Enddrehzahl über die Landstraße, fände ich für den Motor nicht so toll.
Zum dritten, was der TÜV bezüglich Tachoscheibe sagt und was der Polizist bzw der Richter sagt, wenn der Mann in einem Fahrzeug sitzt, was bauartbedingt über 60 Km/h läuft kann sehr unterschiedlich sein, da würde ich mich nicht drauf verlassen.
 
Hallo Mogler,
bei uns ist es ähnlich mit dem Führerschein denn ich habe auch die Führerscheinklasse T bin aber erst 17 also darf ich im Moment nur Landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen bis 40 km/h fahren. Da der Unimog aber 75 km/h läuft gibt es da ein Problem, deshalb meine Frage darf man jetzt mit einer Tachoscheibe im Fahrtenschreiber den Unimog fahren oder nicht. Leider konnte ich diese Information aus keinem der geposteten Beiträge entnehmen, oder muss der Unimog gedrosselt werden?

Schon mal Danke für die Antworten
Gruß René
 
Hallo Johann,

Ich bin auf der Suche nach einer Kopie von einem Fahrzeugbrief! Und zwar für einen U403 oder U406 mit eingetragener Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/H Könntest du oder irgendwer anderst, mir eine Kopie von deinem Brief schicken oder Faxen??

Fax: 06452/932841

Mfg Sebastian
 
Hallo Mogler,

zufällig habe ich mich gestern auch mit dem Thema beschäftigt.
Habe einen 406 120 Bj 84. Werde ihn in ca. 2 Wochen zulassen.

Bin im besitz der alten Führerscheinklasse 3.

Mein wissensstand ist, dass ich diesen Mog fahren kann ohne Probleme.
Da wenn man den alten 3er umschreiben lassen würde dies so aussehen
müsste. > B; C1; E; T

Klasse B
Kraftfahrzeuge (Kfz) bis max. 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zul. GM) und höchstens 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz (Pkw); inklusive Anhänger mit zul. GM bis 750 kg oder mit einer zul. GM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zul. GM der Kombination 3,5 t nicht übersteigt.

(Klasse BE
Zusatz zu Klasse B, Anhänger über 750 kg.)

Klasse C1
Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis max. 7,5 t zul. Gesamtmasse; inklusive Anhänger mit zul. GM bis 750 kg.

Klasse E (zu B, C, C1, D oder D1)
sonstige Anhänger, d.h. mit einer zul. GM von mehr als 750 kg (ausgenommen die in die Klasse B fallenden Kombinationen); Einschränkungen bei:
Klassen C1E und D1E
zul. GM der Kombination 12 t und zul. GM des Anhängers max. gleich Leermasse des Zugfahrzeugs; keine Personenbeförderung im Anhänger bei D1E.

Klasse T (schließt L, M und S ein)
landwirtschaftliche Zugmaschinen mit bbH bis 40 km/h (ab 16) bzw. bis 60 km/h (ab 18) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH bis 40 km/h.

>>>>>Sorry gehört wohl in ein anderes Forum<<<<<<<
 
Hallo,

zum Führerschein:

Klasse 3 reicht für den 406er aus. Sofern du noch keine 50 bist, darfst du auch noch einen Einachsanhänger (oder Tandemachse unter 1m Achsabstand) anhängen. Ebenso beliebige zulassungsfreie Anhänger unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften (z.B. landwirtschaftliche Anhänger bis 25km/h, auch 2 Stück).
Bist du über 50, darfst du nur noch das fahren, was nach den neuen Klassen in C1/C1E fällt.

Sofern du den Führerschein umschreiben läßt, erhältst du folgende Klassen:
B, BE, C1, C1E, M, L
(Die Bedeutung hast du ja soweit schon aufgeführt) Gültigkeit unbefristet.
Auf Antrag erhältst du die Klasse CE(79,...). Gültigkeit bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Damit darfst du all das noch fahren, was bisher in Klasse 3, aber nicht mehr in C1E drin war (oben beschrieben Einachs-/Tandemachsanhänger sowie zulassungsfreie Anhänger). Dafür gibt es bei den anderen Klassen keine Achsbeschränkung mehr.
Ebenso erhältst du auf Antrag Klasse T für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60km/h ohne Anhängerbeschränkung. Solche Fahrzeuge darfst du mit Klasse 3 nicht fahren.
Willst du CE(79...) über den 50. Geburtstag hinaus behalten, so musst du dazu dann die geforderten Atteste vorlegen. Auch mit dem alten 3er verfällt ohne Umschreibung die Berechtigung, diese Fahrzeuge zu fahren, mit dem 50. Geburtstag. Innerhalb 2 Jahre nach diesem Datum kannst du normalerweise die Klassen bei Vorlage der Atteste noch erteilt bekommen.
Vergißt du die Beantragung der Klassen CE(79...) und T bei der Beantragung der Umschreibung, hast du Pech gehabt. Die sind nachträglich nicht mehr zu bekommen.

Noch ein Punkt zur Drosselung. Wenn der Mog "echte" 66km/h läuft, kann er mit 60km/h eingetragen werden. Es gibt da gewisse erlaubte Toleranzen. Gerade bei kleiner Bereifung (10,5-20 auf einem 406) dürfte dies bei nur geringer Senkung der Abregeldrehzahl machbar sein.

Das mit der Ausnahmegenehmigung in Verbindung mit einem Fahrtenschreiber hat mir auch schon mal jemand erzählt. Der konnte aber auch nix schriftliches als Nachweis liefern. Mir ist es egal, ich hab sowieso Klasse CE...

Gruß,
Michael
 
Hallo,

ich möchte meinen 406 auch drosseln.
kann mir jemand von euch der seinen mog gedrosselt hat die einbauanleitung zuschicken?
wenn nur fax geht muss ich erst nen bekannten nach der nummer fragen, ich selbst habe keins.

wäre echt toll wenn das klappen würde.
 
Hallo Johann,
ich will auf 60km/h drosseln, da ich den T-schein habe
ich bin begeistert über die möglichkeit mit dem Gestänge, 1-5.Gang ohne Verlust und im 6. Gang wird gedrosselt.