Grüne Kennzeichen wegen Jagdrevier?

thomash.

New member
05. Jan. 2010
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Hallo Zusammen,

da ich Unendgeldlich in einem Jagdrevier rausgehe und dafür mich um die Wildäcker Hochsitze und was sonst noch anfällt kümmere habe ich mir ein 411.119 Unimog gekauft und wollte ihn anmelden. Da ich keinen Landwirtschaftlichen Betrieb habe und mir auch keine Äcker gehören wollte ich mal wissen ob jemand wegen den gleichen Gründen ein Unimog mit Grünen Kennzeichen zugelassen hat, oder jemand weis ob soetwas geht.

Danke für eure Antworten
Thomas
 
Hallo,
das ist eigentlich kein Problem.
Wenn Du ein Grundstück ( Wiese , Freizeitgrundstück, Wald ) hast geht es problemlos. Einfach bei der Anmeldung auf der Zulassungsstelle einen Antrag auf Steuerbefreiung ausfüllen.
Wenn Du kein eigenes Grundstück hast dann einfach von jemanden ein Grundstück pachten ( das kann ein Bekannter sein also nur proforma ) und dann der gleiche Weg.
Das Finanzamt meldet sich in beiden Fällen bei Dir und Du musst dann die Flurstück-Nr. angeben und fertig.


Gruss Ralf :)
 
Hallo Thomas
Jagt ist kein Steuerbefreiungsgrund, was du meinst ist Land- oder Forstwirtschaft. Der Begriff ist klar definiert und bedingt normalerweise auch die Mitgliedschaft in der Landwirtschafts-BG.
Land- oder Forstwirtschaft gibt es nicht als Privatmann, im steuer- und versicherungsrechlichen Sinn ist das immer Gewerbe. Als als privater Waldbesitzer ist man BG-Beitragspflichtig, es sei denn die Fläche ist verpachtet, dann ist der Pächter drann, in diesem Falle also du.
Allerdings wird das in den verschiedenen Bezirksverwaltungen unterschiedlich gehandhabt. Wenn die Herrschaften nicht ausgelastet sind, veranlagen sie jede einzelne Parzelle.

Wenn Du ein Grundstück ( Wiese , Freizeitgrundstück, Wald ) hast geht es problemlos.
bei unserem FA sind 2ha Mindestgröße, wenn ein Hof dabei ist, ansonsten mind 4ha für Steuerbefreiung und vor allem keine Pferde :!: auch das ist Sport und keine LoF.
Beim Nachbarfinanzamt sind auch Steuererklärung für LoF-Flächen vorraussetzung. Grünes Kennzeichen gibt es da nur mit Bescheinigung vom FA.
Deshalb vorher bei der Zulassungsstelle anfragen, die sehen das anders als die User hier. :roll:
Vor allem die Besitzinhaber, die schon aus der elterlichen Generation dabei sind werden nicht so kritische beäugt wie ein Neuling, der Lof-Steuerbefreiung wünscht, du bist da nicht alleine.
Einfacher ist eine H-Zulassung, die kostet nur 193Euro pa.
Damit unterliegst du auch keinerlei Nutzungseinschränkung im Gegensatz zu LoF, da darst du das Fz auch nur zu diesem Zwecke benutzen.
 
Ja und wenn dann der "Bekannte" und du die Flurnummer beim Landwirtschaftsamt und Finanzamt als bewirtschaftet meldet und euch das Finanzamt drauf kommt, seid ihr beide wegen Steuerbetrug fällig. Gut nicht :lol:
Klingt komisch, ist aber so :idea:
 
Also bei uns äussert sich die Zulassungstelle garnicht dazu, die machen nur die grünen oder schwarzen Kennzeichen. Ib diese steuerbefreit werden regelt nur das FA. Ich muss dort einen Antrag ausfüllen, der als Zrsprung irgendwo Koblenz stehen hat, glaube ich.

Da sind dann Fragen zum Verwendungszweck in der Landwirtschaft drinnen. Dieser muss dann auch ausschliesslich zutreffen.

Man selbst braucht dafür aber nicht unbedingt selber Landwirtschaft, glaubwürdige Erntehilfe reicht auch, selbst wenn sie unentgeltlich ist.

Pferde können auch eine Begründung sein, nur muss da wirklich der Sport aussen vor sein, aber Zucht ist auch Landwirtschaft.

Michael
 
Hallo
bei unserem FA sind 2ha Mindestgröße, wenn ein Hof dabei ist, ansonsten mind 4ha für Steuerbefreiung und vor allem keine Pferde auch das ist Sport und keine LoF.
Beim Nachbarfinanzamt sind auch Steuererklärung für LoF-Flächen vorraussetzung. Grünes Kennzeichen gibt es da nur mit Bescheinigung vom FA.
Deshalb vorher bei der Zulassungsstelle anfragen, die sehen das anders als die User hier.
Lieber Mischel, Koblenz sind wir ja bekanntlich, Kreis Neuwied geht der Antrag nach der Zulassung raus, man muss es nur glaubwürdig darlegen, bei der Stadt Neuwied (eigener Zulassungsbezirk laut FZV) muß er vorher genehmigt sein, Kreis Siegburg ebenfalls. Was willst du also sagen?
 
Ischh will sagen, dass die Zulassungsstelle nicht für die Steuerbefreiung zuständig ist und daher nicht zuverlässige Auskunft geben kann, wenn sie es überhaupt geben.

Die Damen und Herren dort dürfen doch eigentlich garnichts entscheiden, selbst die Zulassungsarten werden doch vorweg durch den TÜV geprüft...