Grünes Kennzeichen für Unimog

forst_eddy

New member
06. Nov. 2009
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Ich habe schon viel zu diesem Thema gelesen, aber eine Antwort auf das Problem, das ich mit meinem Finanzbeamten habe, fand ich bisher noch nicht.

Es handelt sich nicht um einen etwaigen Nachweis über landwirtschaftliche Flächen oder sonstwas in der Richtung, sondern um die Anerkennung des Fahrzeugs (U411 mit Hilfsladefläche) selbst.
Nach Auffassung des guten Herrn darf "im steuerlichen Sinne" eine landwirtschaftliche Zugmaschine keinen anderen Gebrauchszweck zulassen und kommt somit zu dem Schluß, "da der Unimog einen Beifahrersitz und eine Ladefläche hat kann er zur Peronen- und Warenbeförderung eingesetzt werden und ist somit nicht für ein grünes Kennzeichen zulassungsberechtigt".
Das der Unimog als LoF-Fahrzeug eingetragen ist spielt nur eine verkehrsrechtiche Rolle.

Ich habe ihm daraufhin geschrieben, dass nach dieser Auffassung nicht ein einziger Unimog mit grünem Kennzeichen in Deutschland herumfahren dürfe, ich aber schon etliche gesehen hätte.
Das spielt aber seiner Meinung nach keine Rolle und ist nicht relevant.

Ich habe jetzt mit einem Steuerberater gesprochen, der mir zu folgendem geraten hat:
1. Fahrzeug mit grünem Kennzeichen anmelden (ist am Donnerstag geschehen)
2. gegen den zu erwartenden ablehnenden Bescheid des Finanzamts Widerspruch einlegen und Rechtshilfe beantragen (darauf warte ich)
3. Bilder von Unimogs mit grünem Kennzeichen erstellen

Zu Punkt 3 würde ich gerne um Eure Hilfe bitten.
Wer kann mir Bilder von Unimogs mit grüner Zulassung zur Verfügung stellen. Ich möchte hier darauf hinweisen, dass diese Bilder ggf. Gegenstand eines Rechtsverfahrens werden können.
Ich wohne in Mönchengladbach, Bilder von Fahrzeugen aus dieser Gegend wären natürlich der Knaller, aber ich bin für jede Hilfe dankbar, auch in Form von Erfahrungen oder Gerichtsurteilen.
 
Hallo,

nur mal so als Gegenargumente:

So gut wie jeder Traktor hat einen 2. Sitz, teilweise auf dem Kotflügel, teilweise seitlich hinter dem Fahrer. Also kein schlüssiges Argument.

Ein Fendt Geräteträger hat auch eine Ladefläche. Auch diese werden als "LoF Zugmaschine Geräteträger" problemlos steuerfrei zugelassen.

Wer verhindert, dass ich hinter einen Traktor einen Anhänger hänge und diesen für Nicht-Lof-Zwecke nutze? Das ist ja auch nur eine Ladefläche.

Was hat denn den Finanzamtler geritten? Probier's mal einfach mit hartnäckig bleiben, wenn die Voraussetzungen für die grüne Nummer ansonsten erfüllt sind. Im Zweifelsfall um einen Termin beim Vorgesetzten bitten oder gleich an die zuständige Landesbehörde wenden.

Gruß,
Michael
 
Ich habe den netten Herrn der mir (Holzrückebetrieb) keine grüne Nr. genehmigen wollte aufgefordert mir eine schriftliche begründung zukommen zu lassen.Tat er.Haben dann seine eigenen argumente dazu genutzt ihm zu wiedersprechen:Sollte ihr haus meine meihnung nicht teilen werde ich rechtliche schritte gegen sie einleiten.Drei tage später rief sein vorgesetzter an und entschuldigte sich bei mir:War ein versehen.Hat aber noch dreimal nach brennholz gefragt,da hast einen handel für den es keine befreiung gibt :wink: .Fordere mal eine schriftliche begründung an.MFG Herbert
 
Hallo Eddy,
(dies ist doch dein Name??), es ist ja schön , daß dein FA Beamter eine eigene Meinung vertritt.
Nach Auffassung des guten Herrn darf "im steuerlichen Sinne"
jedoch hat auch er in un serer Republik of Banana nach §§ zu beurteilen, und hier steht, nachzulesen unter http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/__3.html :
Von der Steuer befreit ist das Halten von .......
7.Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen) ........
a)in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
b)zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe,
c)zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,.......
es muß demnach nichteinmal zwingend die "Ackerschlepper Zugmaschine sein
Ich bin gespannt, welche §§ oder Durchführungsverordnungen er als Basis seiner Entscheidungen angibt???
Und die Ladefläche ist ja für Zugmaschinen in der FZV ausdrücklich mit Längenbegrenzung als Hilfsladefläche begrenzt und definiert.
vieleicht hatte er nur einen sehr schlechten Tag, denn alles andere wäre ja eine Mischung aus Amtsanmaßung und Ignoranz
Viel Erfolg , Gruß Peter[/quote]
 
Verehrter Peter!

botanicus schrieb:
unserer Republik of Banana

Muß das sein?

Es gibt auf dieser Welt sicher zahlreiche Länder, die uns um
unseren (zugebenermaßen mit Mängeln behafteten und verbesserungsfähigen)
Rechtsstaat beneiden, in dem jeder gegen Verwaltungsakte Rechtsmittel einlegen kann.

Ihre oben zitierte Bezeichnung ist daher entweder böswillig oder von Unkenntnis
geprägt und helfen dem Fragesteller auch nicht weiter.

Ob uns andere Länder auch um unser Steuerrecht beneiden, ist eine andere
Frage.

Zum Fragesteller:

Habe ich Sie richtig verstanden?
- Sie besitzen oder betreiben einen land- oder forstwirtschaftlichen
Betrieb und das zuständige Finanzamt bestreitet dies auch nicht?
- Das Finanzamt stört sich nur an Ihrem Fahrzeug?

Nachtrag: Haben Sie mal diese Seite gelesen?
Vielleicht finden Sie dort einen Hinweis, warum Ihr Finanzamt Ihnen
nicht gewogen ist.

Grüße in den Süden und den Westen aus dem finstersten Odenwald

Richard
 
Hallo Richard,
da wir für die meisten Vorgänge in unserem Staate fest vorgegebene Regeln haben, in Form von Gesetzen und Verordnungen, werden wir meist daran gemessen ob oder wie wir diese einhalten.
Ich nehme mir die Freiheit, dich in dem im Forum üblichen Du anzusprechen.
Wenn du nun die Aussage von Eddy, die ich ja auch zitierte, mal so richtig auf der Zunge zergehen lässt, kannst du uU nachvollziehen, weshalb ich manchmal wenig Vertrauen in den ein oder anderen Staatsbediensteten habe. Ich unterstelle dem Sachbearbeiter, daß er die betreffenden gesetzlichen Grundlagen kennt. (siehe zitierte Gesetzauszüge) Wenn durch eigene Intepretationen (oder Unkenntnis) scheinbar willkürlich zum Nachteile eines Mitbürgers (schikanös?) entschieden wird, erinnert mich dies halt stark an bunte Staastsformen. Hier eine Liste entsprechender Vorgänge anzulegen, würde den Rahmen dieses Forums sprengen.
Da ist es nur bedingt trostreich, zu wissen, daß wir dank unserer Staatsform Einspruch einlegen können oder sogar gerichtlich dagegen vorgehen können. Die Grundformen unserer Demokratie und deren geschichtliche Entwicklung sind mir bekannt.
Die von dir kritisierte Zeile betrachte ich als schriftstellerischen Appendix, den Kern meiner Aussagen habe ich durch Hinweise und Auszüge aus veröffentlichten Gesetzen belegt, und dies in der Hoffnung, Eddy eine Hilfestellung zu geben.
Um Eddys Beitrag nicht weiter durch Beiträge über Staatsformen zu mißbrauchen beantworte ich weitere diesbezügliche Anfragen gerne per PN. Ich möchte dieses Forum in seiner Sach und Fachform nicht verwässern

Nach Auffassung des guten Herrn darf "im steuerlichen Sinne" eine landwirtschaftliche Zugmaschine keinen anderen Gebrauchszweck zulassen und kommt somit zu dem Schluß, "da der Unimog einen Beifahrersitz und eine Ladefläche hat kann er zur Peronen- und Warenbeförderung eingesetzt werden und ist somit nicht für ein grünes Kennzeichen zulassungsberechtigt".
:?: :?: :?: Ich möchte gerne wissen, wie der werte Herr diese nichtlof Nutzung beim Traktor ausschließen möchte.
Gruß Peter

schön, daß es Edit gibt: Kleiner Nachtrag, habe ich eben erst gesehen. Ich gehe mit Freude in dieses Forum und möchte niemanden nötigen
Was das Duzen angeht: Ich bin da schmerzfrei, aber irgendein
kluger Kopf hat mal gesagt, daß sich nur Kommunisten und Sozialisten
ungefragt duzen; also lasse ich es lieber, ertrage es aber.
ich gelobe Besserung, aber wie?? Sie und Vorname ist auch nicht gerade guter alter Stil :idea:
 
Liebe Gemeinde,

natürlich habe ich nicht vor, in diesem Forum über Staatsformen zu
diskutieren; dafür ist dies der falsche Marktplatz.

Aber:

In der großen Welt aus Funk, Fernsehen und Krawall-Journaille:

Es ist Winter, es fallen Schneeflocken, es ist kalt: -> Winterkatastrophe
Züge fahren verspätet oder gar nicht: -> Bahn-Chaos
Dioxin-Grenzwertüberschreitung: -> Eier und Fleisch verseucht

In der kleinen virtuellen Unimog-Welt:

Finanzbeamter argumentiert etwas seltsam: -> Bananenrepublik

Wie wäre es mit etwas verbaler Abrüstung, wenn auch nur hier?

Zur Sache:

Kreative Steuervermeidung gehört zur Lieblingsbeschäftigung unserer Mitbürger
(und der davon lebenden Beraterbranchen).

Jahrzehntelang war es auf dem Lande üblich, daß jeder mit einem grünen
Kennzeichen herumfuhr, der eine Fichte von einem Fernmeldemast und einen Acker von einem Fußballplatz unterscheiden konnte; die Nutzungseinschränkungen des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes interessierten niemanden.

Kaum sorgte die demographische Entwicklung dafür, daß die Opas mit Kappe
und ihren Uralt-Unimogs von der Straße, dem Acker und aus dem Wald verschwanden,
bretterten erlebnisorientierte Jungbauern mit als LOF ZUGMASCHINE
zugelassenen "Quads" sinn- und steuerbefreit durch die Gegend.

Sollte man es (gelegentlich etwas übereifrigen) Finanzbeamten verübeln,
wenn auch sie etwas kreativ werden, um für einen 411 ganze 210 Euro
Jahressteuer einzutreiben?

Zum Schluß eine Bitte: Könnte uns bitte der Fragesteller vom weiteren
Fortgang seines heldenhaften Kampfes berichten?
Immer nur fragen ist auf Dauer etwas langweilig.

Grüße aus dem finstersten Odenwald
ins Markgräflerland und den tiefsten Westen

Richard
 
Sehr geehrterr Herr Stationsvorsteher,
mein Angebot einer PN Diskusion zur Demokratie besteht weiterhin.
Ihr verallgemeinerte Rundumschlag gegen die Landwirtschaft
Jahrzehntelang war es auf dem Lande üblich, daß jeder mit einem grünen
Kennzeichen herumfuhr, der eine Fichte von einem Fernmeldemast und einen Acker von einem Fußballplatz unterscheiden konnte; die Nutzungseinschränkungen des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes interessierten niemanden.
ist schon harter Tobak, oder kommt bei Ihnen im finsteren Odenwald das Schnitzel und das Brot :hamham: nur aus dem Supermarkt :?: wo bleibt hier die von Ihnen angedachte verbale Abrüstung :?: :?:
Mit freunlichem Gruß
Peter Kaltenbach
 
Sehr geehrter Herr Kaltenbach,

vielen Dank für Ihre netten Anmerkungen!

Ich stelle klar:
Es liegt mir absolut fern, unseren hart arbeitenden Nährstand zu
verunglimpfen!
Meine Schnitzel und sonstigen Köstlichkeiten kommen von der Metzgerei H. aus der nahen Kreisstadt E.,
meine Backwaren aus dem benachbarten Örtchen M., mein Bier
aus der Brauerei F. aus M. und meine Weine aus ganz Baden-Württemberg.
(Sie dürfen mir gerne Ihre Preisliste schicken!)

Als Zeichen meiner Solidarität mit dem Nährstand klebt hinten auf
meinem kleinen grünen Unimog ein Aufkleber "Landwirtschaft dient allen" und darunter
ein schwarzes (!) Kennzeichen, obwohl ich mit meinem Wald sicher auch
ein grünes Kennzeichen bekommen könnte.
Aber wie sollte ich dann mit dem Unimog nach F. am M. in die Oper fahren?

So, jetzt warten wir mal ab, bis uns der Fragesteller Neuigkeiten aus dem
fernen Mönchengladbach berichtet.

Grüße aus dem finstersten Odenwald

Richard
 
Hallo zusammen,

hier scheint was kräftig aus dem Ruder zu laufen.

Wir kennen hier nur den Aufmacher, ohne Unterschrift.

Der Finnanzbeamte hat sich nicht geaußert. Wir kennen jetzt nur eine Ansicht. Nur das was uns der Schreiber wissen lassen möchte.

Daß Richard/Stationsvorsteher auf die "Bananenrepublik" so heftig
reagiert, ist auch etwas überzogen, wenngleich er im Prinzip
natürlich Recht hat.

Die Reaktion von Peter Botanicus, halte ich nicht nur für überzogen,sondern auch für ungerecht.

Richard Stationsvorsteher hat doch nur den Gesetzestext eingeblendet.

Wenn uns forst_eddy Namenlos auf dem Laufenden hält, sind wir möglicherweise eines tages schlauer.


Gruß Lothar
 
Hallo Ret,

ich bin schon bei Laboe, in der Lübeker/Neustädter Bucht und Fehmarn
gesegelt, ob Du schon mal Seewasser unterm Unimogkiel gehabt hast,
wirst Du mich mit Sicherheit wissen lassen.

Gruß Lothar
 
Moin Lothar,


ich bin schon bei Laboe, in der Lübeker/Neustädter Bucht und Fehmarn gesegelt, ob Du schon mal Seewasser unterm Unimogkiel gehabt hast, wirst Du mich mit Sicherheit wissen lassen.

Da bin ich zu Hause :D und war schon 3mal mit dem Mog in Schweden :)
Allerdings ohne Segel :wink:
 
Hallo Ret,

da hat die Fähre Seewasser unter dem Kiel gehabt.

Aberseis drum, sind wir doch einfach wieder gut.



Gruß Lothar
 
Hallo
um auf das Themazurück zu kommen.

Der Besitzer des Fahrzeuges ist auch Besitzer land- oder forstwirtschaftlich genutzer Flächen, die er auch entsprechend nutzt und dazu dieses Fahrzeug einsetzen möchte..
Das kann der Finanzbeamte leicht anhand der Steuerakten prüfen.
Das Fahrzeug ist gemäß amtlich festgestellter Bauweise ein Zugmaschine-Ackerschlepper.
Die grundliegenden gesetzlichen Bestimmungen kann der Finanzbeamte nachlesen, ob er sie versteht ist eine andere Frage und steht auch nicht zur Debatte, jedenfalls muss er sie akzeptieren.

Das Problem an der Sache ist, dass der Finanzbeamte die Entscheidung an bauartlichen Merkmalen festmacht, die sowohl steuerrechtlich als auch fahrzeugtechnisch nicht mit der Nutzung in Verbindung stehen. Es müssen Erntehelfer und auch lof-Material transportiert werden. (Beides Eckpunkte, die zur Erfindung des Unimog und der Zulassung durch die damaligen Besatzungsmächte zugrundelagen)
Die beide eingangs erwähnten, zwingend erforderlichen Bedingenungen sind erfüllt, alles was darüber hinausgeht ist Wilkür oder Selbstherrlichkeit. (dies sind wiederum Merkmale eine Bananenrepublik, hier schließt sich der Kreis)
Ich würde nicht nur erst gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen sondern bereits gegen das Vorgehn des Beamten eine Dienstbeschwerde einlegen.
Wird dem Widerspruch entsprochen und der Steuerbescheid zurückgezogen, wird der Herr vlt etwas grummeln, wenn es ihm nicht sogar gleichgültig ist.
Wird der Dienstbeschwerde allerding entsprochen, wird der Herr etwas mehr grummeln, es wird ihm aber sicherlich nicht gleichgültig sein.

Eine seltsam anmutende Erscheinung oder auch Erklärung für sonderbare grüne Kennzeichen ist die Folge des neuen Zulassungsrecht.
Besitzt z.B. ein Bürger, der auf der Düsseldorfer Kö wohnt in Macpom einen lanwirtschaflichen Betrieb sagen wir mal von 5000ha, so sind die dort eingesetzten Fahrzeuge auf den Wohnsitz des Besitzers anzumelden. :roll:
 
Sehr geehrter Herr Schmitz,

vielen Dank für Ihren Beitrag!

Helmut-Schmitz schrieb:
Ich würde nicht nur erst gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen, sondern bereits gegen das Vorgehen des Beamten eine Dienstbeschwerde einlegen.

Ist das nicht vielleicht ein viel zu großer Hammer für einen kleinen Nagel?

Wird dem Widerspruch entsprochen und der Steuerbescheid zurückgezogen, wird der Herr vlt etwas grummeln, wenn es ihm nicht sogar gleichgültig ist.
Wird der Dienstbeschwerde allerding entsprochen, wird der Herr etwas mehr grummeln, es wird ihm aber sicherlich nicht gleichgültig sein.
Die Erstellung von Steuerbescheiden ist eine fast vollautomatisierte Massenfertigung;
kein Produktionsmitarbeiter wird sich über gelegentlichen Ausschuß grämen.

Vielleicht noch ein kleiner Hinweis aus dem Inneren der Steuerbescheids-Fabrik:
Wir gemeinen Steuerzahler kennen (gelegentlich) die veröffentlichten
Gesetze und Verordnungen; für den internen Gebrauch gibt es aber eine
große Fülle von Arbeitsanweisungen, die wir nicht kennen (sollen).

Wissen wir denn, welche Anweisungen der kleine Beamte zur Grundlage
seines Handelns gemacht hat?

Also: Warten wir es ab, auch wenn ich keine große Hoffnung habe,
daß der Fall je aufgeklärt wird.

Damit die Gemeinde aber bis dahin noch etwas zum Schmunzeln und
vielleicht zum Nachdenken hat, hier ein Nachschlag für die Freunde
der "Bananenrepublik":

Dieser Tage hat der bekannte Siemens-Manager und Regierungsberater
Heinrich von Pierer seine Memoiren veröffentlicht;
er berichtet dort aus seiner Jugend, daß er von einem amerikanischen
Besatzungssoldaten eine Banane geschenkt bekam.
Diese unbekannte Frucht schmeckte dem kleinen Heinrich gar nicht,
er war bitterböse auf den Schenker.
Warum nur? Niemand hatte ihn erklärt, die Banane vor dem Genuß
zu schälen.



Grüße aus dem finstersten Odenwald

Richard
 
Gehen wir mal davon aus, das der Finanzbeamte keine Ahnung von nichts hat - und davon jede Menge...

Also macht er Google auf und sucht nach Unimog:
Das Ergebniss sind die dicken Brummer der aktuellen Generation, die einem LKW ähnlicher sind als einem Traktor!

Auf die Idee, das der Unimog ehemals für Lof produziert wurde und er es erst auf dem zweiten und dritten Einsatzzweck in den Kommunaleinsatz und Militär schaffte, kommt er wohl nicht.
Wundert auch keinen, denn die Modelle der aktuellen Generation sind dafür nur noch begrenzt einsetzbar.

Da hilft wohl nur Einspruch, und das nicht beim Rädchen sondern gleich beim Rad. Und ein Bild des Fahrzeuges kann auch Wunder bewirken :wink:


Gruß Michael
 
Hallo liebe Mogler,
wie ich sehe hat das Verhalten dieses Beamten nicht nur bei mir Unverständnis und auch ein wenig Unmut erregt.
Mittlerweile habe ich über Freunde und Bekannte von Unimogfahrern mit grünem Kennzeichen aus Mönchengladbach selbst erfahren. Somit kann ich bei Bedarf auf Beispiele aus der eigenen Stadt zurückgreifen.
Aber soweit ist es ja noch nicht. Im Moment warte ich erstmal auf das Antragsformular von FA.
Noch ein paar Infos, die ich in meinem ersten Beitrag nicht gemacht hatte.
Ein Bild des 411ers mit Hilfladefläche und Heckseilwinde, sowie eine Kopie des Fahrzeugscheins mit Eintrag als Lof/Zugmaschine hat der FA-Beamte von mir bekommen.
In seinem ersten ablehnenden Bescheid beruft er sich auf ein BFH Urteil vom 30.9.1981 (BStBl. II 1982 S.82), um seine Aussage, dass der Begriff Zugmaschine steuerrechtlich anders auszulegen ist als zulassungrechtlich, zu untermauern.
Selbstverständlich werde ich Euch auch weiterhin über diese Provinzposse auf dem Laufenden halten.
Vielen Dank für die bisher geleisteten Beiträge
Eddy
 
Hallo,
In seinem ersten ablehnenden Bescheid beruft er sich auf ein BFH Urteil vom 30.9.1981 (BStBl. II 1982 S.82)
kann mir einer sagen, wo mann diesen Text einsehen kann :?: ich meine ohne Aufpreis :!:

Wie sind denn die letzten über 25 Jahre lang die grünen Kennzeichen an unsere Mogs gekommen :shock: Das Urteil darf ja dieses Jahr schon sein 30 jähriges Jubiläum feiern :party:

Gruß Peter