HU & AU beim 404er ?

Th.Schuchardt

New member
24. Juni 2005
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Im Ruhrgebiet
www.unimog-thomas.de.tl
Hey,
ich habe folgende Frage, ich fahre einen 404er Feuerwehr 4,5t, Bj 1970 und 95 Km/h schnell. :!:

Wie lange ist die Hu und die Au gültig? :?:

Im 404er Forum wurde behauptet, dass es für Fahrzeuge der Feuerwehr ein Sonderregelung gibt, die besagt, das Feuerwehrfahrzeuge aufgrund ihrer geringen Laufleistung nur alle zwei Jahre :? zur Hu und Au müssen. :?:

Ist an dieser Sonderregelung was dran :?: , wenn ja, wo kann ich das nachlesen? :?:

Gruss
Thomas
 
Thomas mal ne Frage ist es nicht möglich die 404er auf 3,5 to abzulasten dan must du e nur alle 2 Jahre zum Tüv! Bei der au gibt es soveil ich weis keine Unterschiede !
Mfg Beni
 
Je nach Zulassung musst du eh nicht zur AU! Entweder weil das FZG zu alt ist (glaube aber das bei Benzin ab 68?? Pflicht wurde) oder weil es als Oldi mit H-Kennzeichen!
 
So viel ich weis brauch man ab Bj 70 Au! Oldtimerzulasung ( H kenzeichen) spielt hir keine Rolle!!
Beni
 
Hallo Thomas,

wenn Du fundierte Antworten und keine Spekulationen suchst solltest Du mal diesen Thread lesen:

http://www.unimog-community.de/index.php?name=PNphpBB2&file=viewtopic&t=11361&highlight=au+baujahr

Findet man mit der Such-Funktion :D :D :D

Gruß Hermann
 
Danke für die Antworten und den Link zur Community Seite!

Also, zur AU muss ich auf jeden Fall und bei meinem derzeitigem eingetragenen Zul. Gesamtgewicht von 4,5 t muss ich jedes Jahr zur HU. Nur wenn ich den 404rer auf 3,5 t ablaste, brauche ich nur alle zwei Jahre zur HU.

Nochmals Danke für die Antworten!!

Gruss aus Castrop-Rauxel

Thomas Schuchardt
 
Hallo Zusammen,

es stimmt schon, das Feuerwehrfahrzeuge nur alle 2 Jahre zur HU müssen. Die AU wird in Bayern an Feuerwehrkfz über 3,5t alle 8 Jahre durchgeführt, die SP für FZ über 7,5t auch alle 2 Jahre.

Wie schon gesagt das gilt in Bayern, wie es in anderen Bundesländern aussieht kann ich nicht sagen.

ABER: Das Fahrzeug muss dann bei einer Komune oder Betrieb als reguläre Feuerwehr zugelassen sein!

Fahrzeuge mit Ottomotor und EZ vor dem 1. Juli 1969 sind von der AU ausgenommen.

Fahrzeuge mit Dieselmotor mit EZ vor dem 1. Januar 1977 sind von der AU ausgenommen.

Gruß
Roland
 
Hallo Jas das ist abhängig wie alt das Fahrzeug ist! H Zulasung ist ja ne Steuer Sache! So viel ich weis hebt das aber nicht die Regelung für Au auf! Autos vor Bj 70 brauchen ja generell keine Au!! Ales was jünger ist braucht das aber ! Also da die meisten Autos mit H Zulasung vor Bj 70 sind sehst du hir auch kein Au Stempel! Das ist zumindest der stand wie ich ihn weis!
Mfg Beni
Ps: Roland hat ja das genaue Stichdatum angegeben!