Hallo Norbert
Alteisen schrieb:
Aber im allgemeinen, wenn die in Ordnung sind???
Pers. hatte ich übrigens damit bisher, bei duzenden Schläuchen, nie auch nur eine Diskussion.
Würde eine Firma eine solche angesprochene, erweiterte Haftung haben,
könnte da z.B. ein Reifen-Betrieb jemals neue Gummi auf meine vorhandenen Autofelgen montieren?
das sind zwei verschiedene paar Schuhe, der Reifen und und Felge sind zwei eigene Bauteile, jedes ist für sich geprüft bzw zugelassen.
Ein Hydraulikschlauch ist
ein Bauteil, das aus einzelnen Teilen besteht, die aufeinander abgestimmt sind. Der Hersteller, z.B. Parker, übernimmt dafür die Verantwortung, dass alles, sofern nach seinen Anweisungen montiert, die geforderten Belastungen über die Mindestdauer erfüllt. Werden "Altteile" verbaut, muss der Schlauchdienst dafür die Haftung übernehmen. Fehlerhafte Bauteile dürfen logischerweise nicht wiederverwendet werden. Im Umkehrschluss, wiederverwendete Bauteile sind demnach gemäß der Begutachtung über die geforderte Dauer geeignet. Der Schlauchdienst "bestätigt" mit der Reparatur also die Weiterverwendbarkeit, und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Der Schlauchdienst wird zum Hersteller und haftet für das gesamte Bauteil, von dem er die Historie nicht kennt, hat aber an den Bauteilen keinen Cent verdient. Er muss damit sicherstellen, dass die gebrauchte Armatur zu dem von ihm verwendeten Schlauchtyp passt und die Funktion über die besagte Nutzungsdauer gewährleistet ist. Natürlich könnte er röntgen und Rißprüfung durchführen, weiß aber dann immer noch nicht, ob das Teil im Vorleben mal ausgeglüht wurde. Wenn er das aus Gefälligkeit trotzdem tut, ist das das gleiche wie beim "Gefälligkeits-TÜV", er darf es nicht und tut es trotzdem.
Ich selber hatte dazu in meiner früheren Tätigkeit etwas erweitetern Einblick, ich habe die GS-Prüfung durch den TÜV einer Maschine mit der Konstruktion und auch die Wiederkehrende Überprüfung gemacht. Für jedes Bauteil, was kein eigenes Zertifikat oder Prüfzeichen hat, haftet der Hersteller, auch für die verwendeten "chinesischen" Norm-Schrauben.
Haften tut letzendlich auch der GF, der für die Arbeit seiner Mitarbeiter bzw Produkte oder Arbeiten verantwortlich ist. Warum also soll er ein unbekanntes Risiko eingehen, wenn er daran nichts verdient.
Die Sachlage sieht anders aus, wenn du ein Firmenkunde bist, bei B2B darf man die Gewährleistung ausschließen oder verhandeln, wer für was haftet.
hatte ich übrigens damit bisher, bei duzenden Schläuchen, nie auch nur eine Diskussion
kleines Beispiel:
ich hatte einen Minimessschlauch (600bar) zu lang bestellt. Der Schlauch war für eine Motoröldruckanzeige (OM615, U45) eines hier früher aktiven Kollegen bestimmt. Diesen Schlauch wollte ich kürzen lassen und dazu eine neue Armatur montieren lassen. Der Schlauchdienst hat sich aus o.a. Gründen geweigert, die Arbeiten durchzuführen, der Schlauchmonteur war sogar ein persönlicher Bekannter eines Kolegen, den ich dafür "vorgeschickt" habe. Selbst das Argument, der Schlauch würden ja nicht mit 600 sondern nur 6bar beaufschlagt, nix zu machen. Ich konnte nachweisen (bei einem anderen Schlauchdienst), dass der Schlauch außerhalb der EU ging, wo weder deutsches noch EU-Recht gilt, das hat dann sofort funktioniert.
Kürzlich noch ein ähnliches Problem mit einem Rücklaufschlauch... immer die gleichen Gründe.