Ich find´s nicht wieder...

AT

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22. Okt. 2005
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Ascheberg
Hallo Leute!
Irgendjemand hat mal ein Gesetzestext eingestellt auf dem zu lesen war, daß historisch zugelassene Nutzfahrzeuge nicht Fahrtschreiberpflichtig sind.
Weiß jemand, wo das war oder hat da jemand den Text parat?
Danke!
Grüße, AT
 
Moin Andreas,


§57a STVZO

Dies (die Fahrtenschreiberpflicht) gilt nicht für
...
Fahrzeuge, die in Artikel 3 Buchstabe d bis g und i der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl. EU Nr. L 102 S. 1) genannt sind.

EG Verordnung 561/2006, Artikel 3

Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr
mit folgenden Fahrzeugen:

i) Nutzfahrzeuge, die nach den Rechtsvorschriften des
Mitgliedstaats, in dem sie verwendet werden, als
historisch eingestuft werden und die zur nichtgewerblichen
Güter- oder Personenbeförderung verwendet werden

Gruß Ulli