Warum nicht? Wenn der Haken das Kennzeichen nicht verdeckt, kannst du ihn natürlich dran lassen.Nieswurz schrieb:Naja,
das mt der abnehmbaren Anhängerkupplung haut bei den meissten Autos aber nicht hin.
Das ist dann aber sicher ein Streitfall, der vor Gericht zu klären wäre!Du kannst allerdings eine Teilschuld bekommen, wenn Dir jemand draufbrummt, der erhöhte Schaden hätte vermieden werden können, wenn sie abgebaut worden wäre.
Kennst du evtl. so einen Fall aus der Praxis?
Ich würde mich hierbei auf jeden Fall auf eine Verhandlung einlassen, denn ich bin mir nicht sicher, ob das vor Gericht wirklich so durchginge!
MfG Mastsch