Kosten Freigabebescheinigung Kugelkopf an Ackerschiene

Tombran1

New member
17. Apr. 2008
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34590 Hebel
Hallo,

wollte euch mal über die momentanen Preise für eine Freigabebescheiningung für den Anbau eines Kugelkopfes an der bodenkonstanten Ackerschiene informieren.

Mercedes erhebt für diese Bescheinigung eine Gebühr von 125,- € + MwSt.

Das Procedere war einfach: Fax an Mercedes und ein paar Tage später war die Bescheinigung da.

Grüße aus Nordhessen

Tom
 
Moins,

wozu bedarf es bei einer bodenkonstanten Ackersiene einer (kostenpflichtigen) Freigabebescheinigung durch Daimler?

Wenn der Kugelkopf eine Prüfnummer (oder eine e-Nummer) hat, sollte jeder aaS die Eintragung auch ohne den Wisch von Daimler vornehmen. Dass eine Ackerschiene wesentlich mehr Kräfte aufnehmen kann als ein Anhänger mit Kugelkopf erzeugt, steht wohl ausser Frage, oder?

Gruß Ulli
 
Werter Ulli!

ulli schrieb:
wozu bedarf es bei einer bodenkonstanten Ackersiene einer (kostenpflichtigen) Freigabebescheinigung durch Daimler?

Wenn der Kugelkopf eine Prüfnummer (oder eine e-Nummer) hat, sollte jeder aaS die Eintragung auch ohne den Wisch von Daimler vornehmen.

Das ist eine rein kaufmännische Frage.
Nicht jeder aaS kennt sich mit allen Details eines Unimogs aus oder
möchte sich die Fachkenntnisse anlesen.
Eine Bescheinigung von Daimler erspart ihm eigenes Nachdenken und
bringt dem Kunden beim ersten Besuch das gewünschte Gutachten.

Wenn man nicht die Prüfstelle in fußläufiger Entfernung hat und/oder die
Kosten der eigenen Arbeitszeit vernachlässigen kann, sind die 125 Euro
für den "Daimler-Wisch" gut angelegtes Geld.

Wer allerdings viel Zeit für meist fruchtlose Diskussionen mit einem
aaS hat, kann sich die Bescheinigung natürlich sparen.

Alle Klarheiten beseitigt?

Grüße aus dem finstersten Odenwald in den Norden

Stationsvorsteher Richard
 
Hallo,

ich habe den Kugelkopf vor knapp 2 Jahren beim TÜV eintragen lassen - den Prüfer interessierte nur die E-Nummer samt Unterlagen, ansonsten hat er sich die bodenkonstante Ackerschiene nur angesehen und mir problemlos die 3,5 Tonnen am 411er eingetragen...

Beste Grüße aus dem sonnigen Warstein, Christian.
 
In meinem Fall: Kugel auf bodenkonstanter Ackerschiene war die Aussage von zwei Sachverständigen unabhängig voneinander am 6. 10. bzw. am 11.10:

"Eine Eintragung ist nicht erforderlich aber möglich, wenn es sich um eine zugelassene Kugel mit entsprechendem e-Prüfzeichen handelt."

Beim ersten Prüfer habe ich angerufen, beim zweiten war ich persönlich mit Fahrzeug und allen gesammelten Papieren (Kopie der Generellen Freigabe von '65-die kommt mit der Freigabe zur Fahrgestellnummer von DC- und den Zulassungs- und Anbaupapieren die mit der Kugel geliefert wurden).

anhängerziehenderweise...
 
Hallo,

auch wenn's nichts direkt mit der Freigabebescheinigung zu tun hat (davon habe ich eine Kopie, allerdings nicht für exakt meine Fahrgestellnummer), mal in dem Zusammenhang folgende Fragen:

1. Die Ackerschiene ist bei normalem Anbau beim 406er relativ hoch

und

2. das Befestigungsloch ist größer im Durchmesser als übliche Kugelköpfe zum aufschrauben mit Prüfzeichen im Durchmesser sind.

Wie habt ihr die beiden Probleme gelöst (wobei das erstere vermutlich eher bei Tandemanhängern eine Rolle spielen wird)?

Ich hab meine bodenkonstante Ackerschiene, die ich auch als Kugelkopf-Anhängebock nutzen will, bisher noch nicht montiert.

Gruß,
Michael
 
Moin Michael,

die Mitte des Kugelkopfes sollte 35 - 42cm über Fahrbahn liegen (DIN 74058).
Liegt der Kugelkopf ausserhalb dieser Werte, kann der aaS einen Zusatz in die Fahrzeugpapiere setzen: "nur zur Verwendung bei Anhängern mit höhenverstellbarer Zugeinrichtung" o.ä.

Das Problem mit dem zu großen Loch in der Ackerschiene habe ich an meinem Trecker mit einer entsprechenden Passhülse gelöst (fertigt ein Maschinenbauer für kleines Geld).

Gruß Ulli
 
Hallo

Ob eine Ackerschine mehr Kräfte aufnehmen kann als ein Anhänger erzeugt kann zumindest ich nicht von Außen erkennen, woran auch. Wenn ich die "eleganten" Streben sehe und die Art der Anbindung an die Lochschiene ist das bei einem 3,5to SDA schon zweifelhaft.
Ich kann nicht erkennen, ob das Teil aus Mutters altem Kuchenblech gefertigt wurde oder hochwertigem Stahl. Die Nahtgüte ist nicht von außen erkennbar, die Anforderungen an einen Kartoffelpflug bei Ackergeschwindigkeit sind deutlich geringer als an eine AHK bei 80Km/h. Unbekannte Schweißnähte sind nachzurechnen und einem Dauerversuch zu unterziehen. All das hat ein ordentlicher Prüfer nachzurechnen, wenn er seine Arbeit ordentlich macht.
Mit der Bescheinigung von Daimler erspart das alle diese Arbeitsgänge, Daimler haftet für seine Bescheinigung, ansonsten der aaS.
Im übrigen bescheinigt der Nachweis von Daimler eine wesentlich höhere Belastung als die aaS selbst den massivsten Kupplungskonstruktionen zugestehen.

Ein weiterer Aspekt ist, dass diese Bescheinigung nur für das Original-Teil gilt, wenn der aaS das für eine in unbekannter Qualität hergestellter Konstruktion, die dem Original gleicht, bestätigt, hat er den Hut an, im ersteren Fall der Verwender.
Fazit, wenn ein aaS das aus dem Handgelenk macht, ist er schön doof.

Ich habe meine Bescheinigung gleich für mehrere Fahrgestell-Nr beantragt, kostet das gleiche wie für eine :D
 
Hallo Ulli
Gute Ide mit der Hülse,da habe ich nähmlich an meinem Eicher die gleichen Probleme!!Werde ich sofort nachmachen,DANKE
Gruß an alle Mitlesenden,Rainer