LED-Hauptscheinwerfer im U1300L

404115-039966

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20. Apr. 2009
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Hallo Leute,

endlich wird es Licht im 1300er. Seit letzter Woche hab ich endlich anständiges Licht im Mog: 2 J.W. Speaker 8900 Evolution 5"x7" mit E-Nummer, also keine Reinigungsanlage oder Niveauregulierung erforderlich.
Das Abblendlicht ist schon wirklich gut, aber das Fernlicht ist der Hammer. Die Bilder geben das nicht ganz wieder, da nur mit dem Handy aufgenommen, aber auf dem ersten Bild ist auf der linken Seite zum Vergleich noch der alte Hella H4 drin.
Ist zwar nicht ganz billig, aber Hobby muss schließlich weh tun.
Falls jemand Interesse hat, kann ich gerne die Bezugsadresse mitteilen.
Was jetzt noch fehlt, sind neue Schutzgitter, die im Bereich der Scheinwerfer keine Stege haben.

mal sehen, ob das mit den Bildern klappt.


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Gruß
Stefan
 
Guteen Morgen Stefan,

sieht echt nicht nur gut aus, sondern macht auch was für die Sicherheit und das Arbeiten her :spitze

Hast du evtl. auch was über die Nachrüstsituation für den 406er (Haupt oder Zusatzsscheinwerfer) an Informationen?

Herzlicher Gruss aus Baden - Stefan
 
Guude,

Das H4 Licht sieht aus, als ob nicht ausreichend Volt im Scheinwerfer ankommen.

Wegen der LEDs kotzt der H-Gutachter.

Gut Mog! Justus.
 
Hallo,

für den 406 kommen evtl. runde Scheinwerfer in 7 Zoll in Frage, aber das musst du mal nachmessen.
Schau mal bei Nakatanenga.de im Shop unter Beleuchtung oder Schreib Hr. Liska an, der ist bei denen der LED-Spezialist: jl@nakatanenga.de>

http://www.nakatanenga-tours.de/shop/article_JWS8900EVO-CHR/J.W.Speaker-8900-Evolution-LED-Hauptscheinwerfer.html?sessid=pqFRE0Mtsd2Em9JIMTbc56R61NQA94ylAQAaiuNgzffS3R7sMqyck7r9YiB0HHtZ&shop_param=cid%3D25%26aid%3DJWS8900EVO-CHR%26

der Scheinwerfer hatte auf jeden Fall genug Volt, aber ist halt nur H4

Gruß
Stefan
 
Weil es hell ist. Und endlich auch legal und ohne große Umbaute (Niveauregulierung, Reinigungsanlage).

Und weil ich auch bei 80 km/h was sehen will. Andere bauen sich Zusatzscheinwerfer dran, ich halt sowas.

Gruß
Stefan
 
Guude,

für den 406 und dessen Hüttenkollegen kann man nach Lampen für den Mercedes G schauen, die passen nach ein paar Änderungen...sagte Franz Murr †.

Gut Mog! Justus.
 
Hallo Lothar,

gutes Licht kann auch bei weniger als 80km/h schon Leben retten.
Insofern finde ich Stefans Umbau sehr empfehlenswert.

@Justus
Wie war das beim H-Kennzeichen mit sicherheit relevanten Verbesserungen.
Darüber könnte man mit dem Prüfer zumindest diskutieren.

Wobei bei Stefans verstümmelten (warum?) Kennzeichen kein abschließendes H zu sehen ist.
 
Hallo Jürgen,

bei meinem Kennzeichen ist kein H zu sehen, weil mein Mog Baujahr 1987 ist. Ist also noch nicht ganz soweit.
Im Katalog bei Nakatanenga gibt es von den runden Scheinwerfern extra eine Ausführung für den Mercedes G. Die könnten dann ja passen.

hier nochmal ein paar Bilder vonden Halterungen und den Schutzgittern.
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Gruß
Stefan
 
Hallo Lothar,

die Scheinwerfer haben eine E-Nummer. Wieso sollten sie für den Unimog nicht zugelassen sein?

Gruß
Stefan
 
Hallo Stefan,
der Händler hat Teile für Jeep.
Ich weiß nicht was alles bei der E Nummer hinterlegt ist, ABE haben sie aber nicht.
Laut Hersteller ist folgende Zulassung hinterlegt:ECE Reg.7, ECE Reg. 112
Das ist laut WiKipedia eine Zulassung für : R 7 Begrenzungs-, Schluss-, Bremsleuchten
https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen.
Hmm.

Gruß Lothar
 
Guude,

in der amtlichen Richtlinie heißt es unter 3.2.7.1. sinngemäß:
Lichttechnische Anlage (LTE)
Nur Originalanlage oder Anlage aus der Fahrzeugbaureihe zulässig
Bei Umbauten oder Nachrüstungen muss das zeitgenössische Erscheinungsbild erhalten bleiben.
http://www.oldtimer-markt.de/sites/default/files/2011_04_19_vkbl_2011_s_257_-_oldtimerrichtlinie-1.pdf

Dass Einzelne hier kein Interesse am H haben, bedeutet m.E. nicht, dass man andere nicht auf evtl. mögliche auftretende Probs hinweisen darf.

Es ist auch sehr viel mehr Licht aus hochwertigeren H4 Lampen als aus den Standartausführungen zu erzielen.

Gut Mog! J.
 
Hallo Justus,

mir war nicht klar, daß die Frage nach der Zulassung für den Unimog auf das H abzielt. Dann macht es natürlich Sinn. Aber dazu kann ich leider wenig beitragen, für H-Gutachten gibt es hier bestimmt Profis.
Ich werde mir die E-Nummer morgen mal genau anschauen und sehen, was sich darüber rausfinden lässt.

Gruß
Stefan
 
Hallo Justus,

natürlich darfst Du auf mögliche H-Zulassungsprobleme hinweisen, allerdings steht dies bei Stefan ja noch nicht an.
Was ich allerdings hinterfragen wollte war eben diese vonDir zitierte weiche Stelle in dem Anforderungskatalog. Was gilt als zeitgenössisches Erscheinungsbild, was nicht? Hier gibt es sicherlich Interpretationsspielraum.

Hallo Lothar,
jetzt "stolperst" Du über Deine eigene Recherche.

Denn in der von Dir zitierten Wiki-Liste (die allerdings allenfalls als Hinweis dienen kann) steht unter der von Dir zitierten Ziffer R 112 Scheinwerfer asymmetrisches Licht, also genau das, was wir als Hauptscheinwerfer einbauen müssen.
 
Hallo Lothar,

Ein "E1" wird nicht benötigt, wohl aber ein "Exy".
Das xy steht für den Staat, der das Bauteil genehmigt.
Wenn das Bauteil in Deuschland genehmigt wird ist xy tatsächlich "1".

Die Angaben des Lieferanten besagen, dass die Lampen sowohl die Zulassung als Begrenzungs / Standlicht als auch als Hauptscheinwerfer haben. Aus den Angaben geht nicht hervor in welchem Land die Lampen zugelassen wurde. Vielleicht kann uns Stefan hierüber noch Aufklärung geben. Aber so wie beschrieben sind die Lampen ohne zusätzliche Eintragung genehmigt und können zweckgebunden eingesetzt werden.
Der TÜV-Prüfer muss dem zustimmen, ob er will oder nicht. Vorausgesetzt natürlich sie sind ordnungsgemäß verbaut. Dies setze ich aber bei Stefan so wie ich ihn kenne voraus.

Das schöne dieser "neuen" ECE-Regelung" ist eben, dass solche Teile generell zugelassen sind.
 
Hallo Jürgen,
das wäre Klasse wenn das so ist. Kann ich mir in Deutschland aber nicht vorstellen.
Ich möchte auch Jürgen nicht unterstellen das er gegen TÜV Vorschriften verstößt.
Mal angenommen die Abnahme wäre E 51.
das ist Malaysia und die haben Linksverkehr.
Na ja vielleicht können wir ja noch näheres heraus bekommen.
Schönes Wochenende.
Gruß Lothar
 
Hallo Lothar,

doch so einfach ist die Welt. :D
Es spielt keine Rolle ob das genehmigende Land Links- oder Rechtsverkehr hat.
Ein Land mit Linksverkehr darf durchaus auch Artikel für Rechtsverkehr zu lassen.

Wir, meine Firma, läßt unsere Artikel einfachhalber in Deutschland beim KBA zu, also E1 Zulassung. Und damit dürfen wie sie auch in Malaysia und sonstwo vertreiben und einsetzen lassen ohne weitere Zulassungen.

Wichtig ist halt der Zweck gebundene Einsatz, der sich aus der Genehmigung ergibt.