LKW Sonntagsfahrverbot

Hallo Jürgen
danke für deine ausführlichen Erläuterungen.
Bleibt nur noch eine Frgae offen, ob für uns die 'Fahrpersonalverordnung greift. Es handelt sich ja um eine Sozialvorschrift für (gewerbliches) Fahrpersonal.
Es gibt ja zumindest zwei höchstinstanzliche Urteile zu der alten nationalken vorschrift, die besagen dass privaten Nutzung davon nicht betroffen ist.
 
Lieber Jürgen,

das ist mal ne Antwort. VIELEN LIEBEN DANK für diese schlüssige und vor allem logisch belegte Antwort!!!
Also kein Sonntagsfahrverbot und keine Tachoblattpflicht für meinen Mog.

Sollte ich mal noch eine verbindliche Antwort von meiner Zulassungsstelle bekommen werde ich berichten.

Genießt den schönen Tag!
 
Hallo Helmut,

in der hier dargelegten Fragestellung zählt zunächst die STVZO §57a. In diesem sind explizit die Ausnahmen gemäß den anderen Vorschriften aufgeführt ungeachtet dessen ob diese Vorschriften nun in Ihrer Gesamtheit gelten oder nicht.

Ob nun die Fahrpersonalverordnung in Ihrer Gesamtheit für private Nutzung gilt ist eine andere Frage. Meine Meinung dazu ist erst einmal Ja sie gilt:

1. Im Fahrpersonalgesetz und der Verordnung ist nicht explizit aufgeführt, dass dies nur für den gewerblichen Güterverkehr dient sondern es steht nur Güterverkehr. Dies ist allgemein und schließt privaten Güterverkehr nicht aus.

2. In den Ausnahmen sind explizit unter Punkt h des Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006

h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;

ausgenommen. Dies wäre nicht nötig wenn die ganze Vorschrift nicht anwendbar wäre. Und genau dieser Punkt ist in den letzten Jahren geändert nämlich verschärft worden auf Fahrzeuge oder Fahrzeugkombination bis max 7,5to. Bleibt also zu Prüfen, wann die von Dir erwähnten höchstrichterlichen Urteile gesprochen wurden.

Als ich noch mit meinem 12to TrialMog Transporter in unseremn Landen unterwegs war habe ich mich daher auch akribisch an die Regeln gehalten. Gerade Lenkzeitüberschreitungen werden teuer bestraft. Das Risiko wwollte und will ich nicht eingehen. Und ganz ehrlich auch jetzt mit meinem 7to Zug ist das grobe Einhalten der genannten Grenzen nicht ganz unvernünftig.