Maschinentransport

ret

New member
16. Apr. 2009
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Bad Schwartau
Moin,

wich wundert es immer wieder, wie einige ihre Baumaschinen auf dem Anhänger transportieren :?

Ich war stets bemüht, die Last mittig auf den Tandemachsen zu plazieren.

Hier finde ich immer wieder Bilder, auf denen ein Radlader oder Bagger erheblich vor der Achse stehend transportiert wird.

Leider erschließt sich mir der Grund nicht.

Kann mich jemand aufklären?
 
Ich lade immer mittig Tandemachse mit einem kleinen Gewichtsüberhang zum Fahrzeug...

- So kriege ich Stützlast auf das Fahrzeug und der Anhänger liegt ruhiger (Anhängeröse schlägt nicht auf/ab im Zugmaul)
- Kugelkopfkupplungen benötigen eine kleine Stützlast, da sie diese wesentlich besser aufnehmen können als wenn die Deichsel nach oben an der Kugel zieht
- Stützlast auf der Hinterachse verbessert die Traktion auf schwierigem Untergrund und die Bremsleistung (Ausbrechen der Hinterachse bei ungebremsten Anhängern)

:wink:


Gruß Michael
 
Moin Michael,

danke, die Vorteile eines kleinen Gewichtsüberhanges zum Fahrzeug sind mir schon bewußt :wink:

Das war auch nicht meine Frage :roll:

Die lies Dir noch mal genauer los :wink:
 
ret schrieb:
Moin,

Leider erschließt sich mir der Grund nicht.

... vielleicht deshalb, weil es keinen gibt :wink:

Und Fälle von Bequemlichkeit, Unwissenheit, Gedanken- und Sorglosigkeit
der Verlader mal außen vorgelassen.
 
Vielleicht immer getreu dem Motto: "Viel hilft viel...." :rofl: :rofl: :rofl:


Gruß Michael
 
ret schrieb:
Hier finde ich immer wieder Bilder, auf denen ein Radlader oder Bagger erheblich vor der Achse stehend transportiert wird.

Moin Reiner,

nennt man "formschlüssiges Laden". Wenn der Bagger formschlüssig an der Stirnwand steht, spart man sich die Abspannung nach hinten, weil - er kann ja nicht nach vorn ... (glauben zumindest die Verlader) :lol:

Gruß Ulli
 
... und bitte tut mir einen gefallen:

Ein Spanngurt über den Minibagger (am besten über die Kabine) geworfen, ist keine Ladungssicherung. Solche Geräte nieder zu zurren ist dünnsinn.

Spart Euch die Arbeit, nehmt mehr Gurte und legt sie Diagonal an, da müssen die auch nur handfest sein und man muss letztendlich weniger Arbeit aufwenden!

... im übrigen muss ich dann keinen Formschluss nach vorne und somit eine nicht akzeptable Lastverteilung haben!
 
Nieswurz schrieb:
Ein Spanngurt über den Minibagger (am besten über die Kabine) geworfen, ist keine Ladungssicherung. Solche Geräte nieder zu zurren ist dünnsinn.

Spart Euch die Arbeit, nehmt mehr Gurte und legt sie Diagonal an, da müssen die auch nur handfest sein und man muss letztendlich weniger Arbeit aufwenden!

ach Michael, nun wirst du aber pingelig :wink:
Wenn ich diagonal verspannen soll und nicht über die Kabine niederzurren darf, brauche ich ja mindestens 4 Gurte...

formschlüssig nach vorn verladen, ein Gurt von Schaufel zur Deichsel, damit der Bagger beim Beschleunigen nicht nach hinten vom Trailer rutscht - sofern man beim Zugfahrzeug überhaupt von Beschleunigung reden kann, beim 411 als Zugfahrzeug kannst du sogar auf diesen einen Gurt verzichten :lol:

locker bleiben
Ulli
 
Mahlzeit
Falls es sich auf dieses Foto bezieht
10447239jd.jpg


sieht man genau hin sieht man das vor der Stirnwand etwas raus schaut(schwarzes etwas).Dies ist der Baggerlöffel 40cm um ein formschlüssiges laden zuhaben. habe bei einer kontrolle eine länger diskusion geführt weil der polizist den leerraum zwischen Stirnwand und Baggerschild gefüllt haben wollte obwohl 4 KEtten am Fahrwerk waren(auf den bild sind sie auch dran durch die Bordwand verdegt).Im normal fall nehme ich den 60iger Löffel dafür, aber mehr nach hinten schieben ist nicht drin weil der Anhänger sonst anfängt zuschlagen im Zugmaul und unter umständen den Unimog sehr leicht macht auf der Hinterachse.
Mfg Basti
 
wurzlseppl schrieb:
Hallo Ret,

auf welches Foto spielst Du an?

Moin Andreas,

auf kein Bestimmtes!

Von solchen Bildern gibt es etliche.

Schau mal unter: Anhänger....... oder Mog im Einsatz :roll:

@Basti

prüfe mal die Stützlast des Anhängers und vergleiche sie mit dem zulässigen Wert der AHK

Was Dein diskussionsfreudiger Polizist meint oder sagt, ist doch völlig unrelevant (solange man es besser weiß) :D
 
Nabend
also der anhänger soll 500kg haben mog max 1250kg.
von den hinteren federn würde ich jetzt sagen das es rund 800kg sind , weil der salzstreuer leer ca800kg hat und etwa genau so weit ein geferdert ist.
Ist die angabe beim Anhänger mindestens oder maximal? das kann ich irgendwie nicht erkennen.
mfg Basti
PS: hab gerade mal gegoogelt stützlast sollen 500kg sein also werd ich wohl das nächste mal anders laden müssen.
 
Hallo Basti,

den vollen Text findest du unter §44 der StVzO, der wesentliche Teil lautet:.....Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 500 kg zu betragen. Die maximal zulässige Stützlast darf bei diesen Anhängern – ausgenommen bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern), die für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind (§ 58 ) und land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten – höchstens 15 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Starrdeichselanhängers (einschließlich Zentralachsanhängers), aber nicht mehr als 2,00 t betragen.....
und Herstellerangaben sind zu berücksichtigen
also Grenzen in Kurzform: min 4% des tatsächlichen Gewichtes, max 15%.

Gruß Peter
 
ret schrieb:
Hier finde ich immer wieder Bilder, auf denen ein Radlader oder Bagger erheblich vor der Achse stehend transportiert wird.

die einfachste Erklärung wäre ja der Platz. Wenn ich einen 5m langen
Radlader habe und den auf einem 5m langen Hänger transportieren will
kann ich ihn ja nicht mittig über die Tandemachse stellen und 2m hinten rausschauen lassen.
Bei einem Kettenbagger verteilt sich sowieso das Gewicht über die ganze
Länge des Laufwerks. Wenn ich den 8to Kettenbagger auf meinem
Tandemhänger lade, steht er ca. 20-30cm von der vorderen Stirnwand
entfernt mit dem Planierschild. Stell ich ihn 30cm weiter nach hinten
hab ich schon eine negative Stützlast auf der Anhängerkupplung und mir
bricht die Hinterachse aus .... :wink:
Es ist ja nicht so dass beim Bagger das ganze Gewicht hinten am
Gegengewicht ist, der Ausleger samt Löffel wiegt ja auch was :wink:
 
... Wenn ich einen 5m langen
Radlader habe und den auf einem 5m langen Hänger transportieren will
kann ich ihn ja nicht mittig über die Tandemachse stellen und 2m hinten rausschauen lassen.
Bei einem Kettenbagger verteilt sich sowieso das Gewicht über die ganze
Länge des Laufwerks. Wenn ich den 8to Kettenbagger auf meinem
Tandemhänger lade, steht er ca. 20-30cm von der vorderen Stirnwand
entfernt mit dem Planierschild. Stell ich ihn 30cm weiter nach hinten
hab ich schon eine negative Stützlast auf der Anhängerkupplung und mir
bricht die Hinterachse aus .... :wink:
Es ist ja nicht so dass beim Bagger das ganze Gewicht hinten am
Gegengewicht ist, der Ausleger samt Löffel wiegt ja auch was

Moin Stefan,

warum, bitteschön, fühlst Du Dich angegriffen :shock:
Ich kenne weder Deinen Radlader noch Deinen Hänger :)

Wenn Du den 5m-Lader auf dem 5m-Hänger unterbringst, ohne die zul. Stützlast zu überschreiten und vorallem ohne eine negative Stützlast zu haben, ist doch alles ok :)

Wenns nicht passt, kannst Du Dir immer noch Gedanken machen, ob Du den Lader evtl. vorwärts rauffährst. oder die Schaufel hinten weiter überstehen lässt, was übrigens auch nicht verboten ist :wink:

Beim Bagger hast Du noch mehr Möglichkeiten: Schild vorn, Schild hinten, Ausleger vorn, Ausleger hinten, mit oder ohne Werkzeug :lol:.......

Edit: Habe gerade die Bilder im anderen Thread gesehen... da kann ich mir sehr gut die Stützlast ausrechnen :wink:
 
Hallo Basti,

die Max 15 % ist eine § Größe die bei Teillast zum tragen kommen kann, bei deiner Rechnung kommt die Einschränkung in Form der Herstellerbeschränkung zu tragen. Aus einer Gespräch mit dem Haus MM, bei der es um eine höhere Stützlast für unseren Krananhänger ging, weiß ich, daß du als ober Grenze maximal eine Stützlast in Höhe von 10% der Achslasten bekommen kannst, ( Ausmnahme bei 40 Km/h Anhängern, siehe oben)

Gruß Peter
 
Servus,
auch wenn jetzt gleich wieder Panik ausbricht.. :D
Im Falle eines Transportfahrzeuges "Lastverteilungsplan" erstellen. CD -Programm gibts bei der BG für Fahrzeughaltung in Wiesbaden. (Das Prgramm wendet die Kontrolle an. Wenn sie Profi ist.)
Den Minibagger so wie er auf dem Hänger steht, vor dem Verladen ein langes Kantholz vor die Ketten legen und darüber fahren. Wenn er über das holz kippt, ist der Schwerpunkt bekannt. Kennzeichnen und so auf den Hänger stellen das er im erlaubten Bereich des Lastverteilungsplanes passt. Wenn keine Formschlüssige Verladung (Stirnwand-Rungen-Palettenstapel-usw.) Die Ketten für kreuzweises niederzurren entsprechend dimensionieren. Und die Anschlagpunkte nicht an den Fahrwerks-Ketten vornehmen. Die Ösen auf der Ladefläche müssen auch dafür ausgelegt sein.
Den Ausleger auch noch sichern.

Alles nachzulesen hier.
http://www.lasiportal.de/ladungssicherung/grundwissen/grundlagen/lastverteilung-lastverteilungsplan.php

Wer es anderst macht ist naiv und träumt von vergangener Zeit!!
Das ist nicht böse gemeint.... Ab 2014 greift das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Dann ist Schluss mit lustig. Die Behörden rüsten auf vom feinsten.
So wie es aussieht wollen die alles was über 3.5 tonnen ist darunter fallen lassen. Aber das ist ein anderes thema.

Und Meinungen von ...haben wir immer so gemacht..ist net so..schlimm.... kann in 2 Jahren..böse enden...

Und ich habe das nicht gewußt....zählt auch nicht...sonst könnte ja jeder klauen...habe ich net gewusst... :D :D

Schade das ich den Link nicht mehr finde... ein Sattel mit Stahlträgern wurde von der Polizei gestoppt und gezwungen laut Berechnung 73 Spanngurte über die Träger zu machen..... 73 x 2.5 tonnen... Haben der Rahmen verbogen... :lol: :lol: