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MagMog schrieb:Denke auch, z.B. fällt auch eine als LKW zugelassene Kastenente mit Anhänger (nicht für Freizeitzwecke) unter das Sonntagsfahrverbot,
MagMog schrieb:Spaßig könnte es mit PKW Pickups mit Warenanhänger mit der Maut werden, wenn mit 3,5t +++ unterwegs.
MagMog schrieb:Das könnte bedeuten, dass das Ablasten ohne technische Änderung
keine Reduzierung der Maut bedeuten wird!
Jürgen-Fahlbusch schrieb:nach den bisherigen Regeln wäre ein PKW auch mit einem Pritschenanhänger oder ähnlichem auch bei überschreiten der 3,5t Grenze für das Gespann nicht maut pflichtig weil für die Mautpflichtigkeit die Art des Zugfahrzeuges maßgeblich ist und ein PKW eben nicht für den gewerblichen Güterverkehr vorgesehen ist.
Nach eben dieser Regel sind derzeit auch schwere Wohnmobile (7,5t ++) mit Anhänger z.B. für Fahrzeugtransport nicht Maut pflichtig.
Damit könnte ich mich jetzt wieder beruhigt zurücklegen - mal sehn was daraus noch wird.Im Fall von Fahrzeugkombinationen besteht eine Pflicht zur Entrichtung der Maut nur, wenn das Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist. Die technisch zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeug-kombination im Rahmen dieses Gesetzes wird aus der Summe der technisch zu-lässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge berechnet.
Da nicht alle Unimog davon betroffen sind, wird von den 8000 Mitgliedern nur die Hälfte unterschreiben. Selbst wenn alle unterschreiben wird es für das Mindestquorum von 50 000 Penetenten nich ganz reichen.u411wtalronsd schrieb:was ich etwas seltsam finde das der /die Unimog Club,s keine Petition gegen die Maut startet.