Hallo,
also ich wär da etwas vorsichtig. Generell gibt es nix dran auszusetzen mit grüner Nummer nach Frankreich zu fahren. für die Autobahn muss das Fahrzeug eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h eingetragen haben. sofern dein Fahrzeug als landwirtschaftliche Zugmaschine eingetragen ist, gibt es ein Problem mit dem Aktionsradius - der ist nämlich normalerweise auf 75 KM beschränkt (ansonsten liegt evtl. ein Verstoß gegen das Güterkraftverkehrsgesetz vor) Dei Stuerbefreiung die man /frau für ldw Zugmaschinen kriegt kommen nicht von ungefähr! Kritisch wird\'s wenn man vom BAG angehalten wird. Jedenfalls sollte man eine grüne Versicherungskarte dabeihaben (IVK = Internationale Versicherungskarte) diese bestätigt nämlich dem Prüfer der nicht aus Deutschland ist, dass für dieser Fahrzeug Versicherungsschutz besteht und zwar in das einreisende Land, und nur das interressiert letztendlich den Kontrolleur.
Jetzt kommt warscheinlich das nächste Problem: Der Versicherer. Der wird fragen wieso für eine LDW Zugmaschine eine grüne Karte gebraucht wird?!? Da fängt dann die Erklärungsnot an.
Aber versuchen kann man\'s ja mal.
Gruß
Bernd Schömann