Mog mit H-Kennzeichen und Anhänger ohne Papiere

moggle11

New member
26. Jan. 2010
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Hallo zusammen,

habe einen 406er mit H-Kennzeichen. Nutze meinen Mog gelegentlich, um Brennholz aus dem Wald zu holen. Mir wurde jetzt ein 1-achsiger ungebremster Hänger angeboten (geschenkt), der vor zig Jahren im Eigenbau hergestellt wurde (robuste Bauart). Der Hänger hat dementsprechend keine Papiere und war die letzten 10 Jahre abgestellt, davor wohl als landwitschaftlich genutzter Hänger mit dem Schlepper mitversichert.

Aus diversen Foren hab ich einiges an Infos erhalten, habe jedoch trotzdem einige Fragen, da ich meine Situation nicht gefunden habe :

1. Muss ich den Hänger zulassen ?
2. Ist dieser mit dem Mog mitversichert ?
3. Ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit 25km/h ?
4. Muss der Hänger abgenommen (geprüft) werden ?
5. Darf ich den Hänger überhaupt betreiben ?
6. Muss ich sonst noch was beachten ?

Hoffe auf eure Hilfe
Steffen
 
Hallo Steffen,

Du spielst auf die zulassungsfreien Anhänger an -richtig?

Das ist in der Fahrzeugzulassungs-Verordnung geregelt.

FZV § 3 schrieb:
...
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
...
2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
...
Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
...
Demnach sind diese vier Voraussetzungen erforderlich
- in einen lof-Betrieb
- für lof Zwecke
- Kennzeichen mit 25 km/h Schilder
- hinter Zugmaschinen
Kannst Du alle erfüllen?

Auch zul.freie Anhänger brauchen eine ABE um betrieben zu werden. Hier gibt es noch eine Baujahrabhängigkeit, Anhänger älter als 1961 brauchen keine, wobei ich der Meinung bin, das mit der Einführung der FZV auch diese Ausnahme nicht mehr vorhanden ist.

Soweit ich weiss, sind alle Anhänger (auch zugelassene) über den Zugfahrzeug mitversichert, solange sie mit diesen Kfz bewegt werden.

Ich denke mal Du musst Deinen Anhänger zulassen und brauchst vorher eine Einzelabnahme durch den TÜV/DEKRA.
Ein Einachsanhänger benötigt keine eigene Bremse, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Siehe dazu StVZO § 41 Abs. 11

Glückauf
Lutz
 
Hallo Lutz,
danke mal für die Hilfe.
Von den 4 Voraussetzungen kann ich leider nur 3 erfüllen - ich habe keinen lof-Betrieb.
Werde mich mal mit dem TÜV meines Vertrauens in Verbindung setzen, um das Thema ABE zu klären.

Gruß
Steffen
 
Bei uns in der Gegend ist ein Herr von der grünen Truppe sehr erpicht die zulassungsfreien Anhänger auf vorhandene Betriebserlaubnis zu überprüfen.
Einen Bekannten hat`s erwischt 3 Punkte !!
Bei der Gelegenheit wird auch gleich das Finanzamt informiert ob überhaupt noch eine Steuerbegünstigung besteht.
Ich trau mich mit meinen alten Hängern gar nicht mehr raus. Ich war schon beim TÜV. Für den einen von Welger gibt`s scheinbar noch Vorlagen ABE kostet etwa 200,--€, für den Unsinn Miststreuer nicht mehr, da müsste eine Bremsenberechnung und Test gemacht werden, kostes etwa 1.200,--€.

Servus Jürgen