Muss man einen Rückfahrscheinwerfer haben?

Unimog-Heizer

New member
26. Sep. 2004
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Hallo Mog´ler!

Ich muss Nächste woche mit meinem mog (U 1000, BM424, BJ80)zum Tüv.
Meinem Bekannten ist diese woche aufgefallen, dass ich keinen Rückfahrscheinwerfer habe. :shock: :oops:
Deshalb meine Frage, Braucht man diesen überhaupt zwingend, oder ist es da wie bei der Nebelschlussleuchte; also wenn dran muss funktionieren, wenn nicht dran egal... :?:
(Traktoren haben ja auch nicht alle einen Rückfahrscheinwerfer)

Falls Relevant: Zugelassen als Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen.

Moggruß
Timo
 
Hallo Forsttrac!?!

So aus´m Bauch raus würde ich auch nein sagen.. :roll:
Ich würde aber auch gerne wissen wie´s wirklich aussieht.

Habe auch schon nach freiem kabel gesucht, aber nix gefunden.
:?

Gruß
Timo
 
Hallo,
Bei Fahrzeugen die original keine Rückfahrleuchte haben muß auch keine dran.
Das ist wie mit Sicherheitsgurten, sonst müßten wir alle in unseren Mogs Gurte nachrüsten.
Mfg
Daniel
 
Hallo Stefan!
Danke für die schnelle antwort :!:

Ab welchem Baujahr braucht man denn einen :?:

Gruß
Timo
 
Hallo,
Bei Fahrzeugen die original keine Rückfahrleuchte haben muß auch keine dran.
Das ist wie mit Sicherheitsgurten, sonst müßten wir alle in unseren Mogs Gurte nachrüsten.
Mfg
Daniel
 
Danke für die antworten :!:
*enudlichnachtswiederschlafenkann!*
Das ist hier glaube ich wirklich das schnellste Forum Weltweit!!! :party:

Gruß
Timo
 
guude,
habe dieses gefunden:

Rückfahrscheinwerfer

Zweck Ein Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die dazu dient, die Fahrbahn hinter dem Fahrzeug auszuleuchten und anderen Verkehrsteilnehmern eine beabsichtigte oder stattfindende Rückwärtsfahrt anzuzeigen.
Vorhandensein vorgeschrieben an Kfz. die nach dem 01.01.1987 erstmals zugelassen wurden.
zulässig an Anhängern.
Anzahl 1 oder 2
Farbe weiß
Anordnung Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn; Höhe max. 1200 mm über der Fahrbahn
Sichtbarkeit 15° nach oben und 5° nach unten; 45° nach rechts und links bei 1 Scheinwerfer oder 45° nach außen 30° nach innen bei 2 Scheinwerfern
Ausrichtung nach hinten
Schaltung Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang und bei gleichzeitig eingeschalteter Zündung leuchten können
Kontrolle Einschalt- oder Funktionskontrolle zulässig
Sonstiges Grenzwerte für die Ausrichtung des Abblendlichts sind für das Fahrzeug sowohl bei Leergewicht als auch bei Beladung vorgegeben, u. U. macht die Forderung zur Einhaltung dieser Werte eine Leuchtweitenregelung erforderlich
Quelle StVZO § 52a

ich habe Rückfahrscheinwerfer vor allem nachgerüstet, um dem nachfolgenden verkehr klar zu machen, was ich vorhabe und erst in 2. linie um im dunkeln mehr zu sehen.

guden noch, justus.
 
Hallo Justus/Michael

Das mit dem schalten des Rückfahrscheinwerfers würde mich
auch mal interessieren.
Im zweifelsfalle müsste man wohl einen schalter nachrüsten?
(Ich denke da in etwa an einen Industrie-Endschalter unter der Hütte am V-R-Hebel :idea: )

Gruß
Timo
 
Moin,

so denke ich dies auch, jedoch zieht man den Hebel ja hoch, so daß der Schalter Kontakt liefern muß, wenn er nicht mehr am Hebel anliegt. Dann leuchtet es aber auch bei der Mittelstellung. Dies würde (gesponnen) bedeutetn, daß der Rückfahrscheinwerfer leuchtet, wenn ich mit Kriechgang vorwärts fahre.

Gott bin ich heute wieder pingelig....

Michael
 
Hallo Michael!

Ich hab keine ahnung, wie´s bei deinem Mog ist, aber ich habe einen separaten hebel für Vorwärts/Rückwärts.
Da wär das mit dem schalter eigentlich kein problem....
Wobei man mit so einem schalter auch eine bewegung nach oben erfassen könnte, ist halt eine einbaufrage.

Gruß
Timo
 
Moins,
locker bleiben :lol:
mein 404 hat bisher 2 Bauräte und 4 Hauptuntersuchungen (TÜV, GTÜ) ohne Beanstandung des Rückfahrscheinwerfers überstanden. Auf der Mittelkonsole (oberhalb der Motorabdeckung) gibt es einen Ein-/Ausschalter mit Kontrollleuchte. Mein Rückfahrscheinwerfer wird also manuell, unabhängig vom Getriebe geschaltet.
Im Zweifelsfall ist es halt ein Arbeitsscheinwerfer zur Beleuchtung des An-/Abhängevorgangs bei Nacht :lol:

Gesetzeskonforme Lösung: Bremslichtschalter der Hinterradbremse eines (älteren) Motorrades mit einer Feder für den Längenausgleich des Hebelweges. kostet z.B. von Yamaha für die alten XS Modelle (Feder ist enthalten) ca. 5 Euro und ne halbe Stunde Arbeit.
Wird vor dem Schalthebel mit Winkelblech montiert, Zugeinrichtung an den Schalthebel und die Länge so einstellen, dass die Feder im Leerlauf noch nicht anzieht.

Gruß Ulli
 
@ Timo

Den Hebel habe ich auch, aber er ist nicht Vorwärts/Rückwärts, sondern Vorwärts/neutral/Rückwärts.

Auf Neutral sollst Du z.B. während des abschleppens schalten. Ferner kannst Du beim 404/411 nur in der Neutralstellung Kriechgänge einschalten.

Michael
 
guude, guckt Ihr hier, da gibt es fotos von zwei lösungen an zwei verschiedenen getrieben:

http://www.unimog-community.de/index.php?name=PNphpBB2&file=viewtopic&t=9262&postdays=0&postorder=asc&start=0

alles klar? justus.
 
Hallo zusammen,

also bei meinem 435er 1300L Bj 1980 kommt der Schalter für den Rückfahrscheinwerfer in eine dafür vorgesehene Schrauböffnung im Hauptgetriebe, dort wo das Gestänge des Vor- und Rückwärtsschalthebels ankommt. Bei eingelegtem Rückwärtsgang schaltet der Schalter dann auf Stromdurchgang und hinten wird es hell. Ich gehe allerdings nicht den Umweg über die Armaturentafel damit er nur bei eingeschalteter Zündung brennt. Ich gehe über eine fliegende Sicherung direkt von der Batterie weg. Das hat allerdings den Nachteil, daß ich theoretische den Mog mit eingeschaltetem Rückwärtsgang stehen lassen kann und der Rückfahrscheinwerfeer die Batterie leerschlürft.

Gruß Klaus Weiß
 
Hallo Hellrückwärtsfahrer! *duckundwech*

@Michael:
Ich muss mir die sache nochmal genau anschauen, meine aber es müsste gehen. Man kann den taster ja so montieren, dass er wirklich nur gedrückt wird, wenn der hebel nach hinten steht.(unter der hütte dann also nach vorne... :? )

@ Justus:
Danke für den link-tipp :!:

@Klaus:
Sitzt der taster am oder im Getriebe? Wo genau? Vielleicht ist das bei mir ja sogar so vorgesehen... :roll:

@ALLE:
Hab ich eben selbst bemerkt; Ich habe vorne wie hinten KEINE Kennzeichenbeleuchtung :shock: :!:
Ich hoffe jetzt ganz arg, dass man die bei meinem BJ80 auch nicht braucht!!!!!! :oops:

Gruß
Timo
 
Hallo Timo,
Kenzeichenbeleuchtung vorne ist nicht erforderlich,aber hinten ist sie leider an jedem Fahrzeug pflicht.
kannst glück haben und der Prüfer merkt es nicht,wenn doch kann er die Plakete verweigern.
MfG
Daniel
 
@Daniel:
Danke für die schnelle Antwort!
Dann werd ich morgen abend mal versuchen, da noch schnell was "Hinzutüteln"!!! :flex:
Werde gleich mal schauen gehen, was ich noch so an "beleuchtungsmitteln" in der Garage liegen habe. :lol:

Gruß
Timo