Oliver,
das Thema regelt der § 21 der STVO eindeutig: \"Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8 Personen mitgenommen werden, wenn sie die Ladung begleiten müssen, auf der Ladefläche zu arbeiten haben oder wenn sie mit dem für ihren Arbeitgeber eingesetzten Fahrzeug zu oder von ihrer Arbeitsstelle befördert werden. Auf der Ladefläche von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.\"
Entfernung oder Fahrzeit spielen keine Rolle.
Damit ist auch ein juristischer Schwachpunkt speziell beim Unimog definiert: wenn Dein Unimog als Zugmaschine zugelassen ist, dann trifft die Beschreibung des § 21 nicht mehr zu und Du dürftest theoretisch niemanden hinten auf der Ladefläche mitnehmen. Bisher hat das noch niemanden gestört, aber im Falle eines Unfalls könnte das durch einen gerissenen Juristen ein Problem werden. Übrigens sind Umzüge
( z.B.Karneval, Kirmes etc.) von dieser Regelung ausgenommen.
Ich hoffe das klärt Deine Frage.
Gruss
e.a.