Probleme Reifengrösse bei HU Unimog 411.119

Hallo,

also bei meinem 411er stand in dem österr. Pappbrief 10x18. Beim Erstellen deutscher Papiere war es für den TÜV Prüfer eine Selbtverständlichkeit die neue Bezeichnung einzutragen, jetzt steht da 10,5x18. Es geht also auch anders.

Gruß,
Markus
 
Hallo
also für mich geht aus den beiden Bezeichnungen nicht hervor, dass die Größe identisch ist. Das riecht für mich schwer nach §21 Vollabnahme durch den aaS.
für mich riecht das nach blanker Ahnungslosigkeit, die man dem uninformierten aaP auch noch bezahlen soll. Dass nicht jeder Fahrzeugbesitzer die Historie der Reifenentwicklung kennt ist nachvollziehbar. Ein amtlich anerkannte Sachverständie/Prüfer sollte eigentlich eine gründliche Ausbildung hinter sich haben und vor allem auch ältere Vorschriften und Maßsysteme kennen. Da die alten Bezeichnungen nicht für unültig erklärt wurden sind diese nach wie vorgültig. Wenn man sie nicht kennt, einfach einmal eine Stunde nachsitzen. Ich frage mich, mit welcher Chuspe man diese Aufgabe dem Fahrer aufs Auge drücken will, etwa um das eigene Unvermögen zu vertuschen?
Also Serie war 7,5-18; Auf Wunsch wurde der 411 mit Reifen der Größe 10-18 ausgerüstet.
Ab der 34PS Version wurde er dann mit 10,5-18 Bereifung ausgerüstet.
in diesen Zeitraum der Vorstellung der neuen Ausführung fällt auch die Änderung der Reifenbezeichnung. Logischerweise werden in den neuen Prospekten die aktuellen Bezeichnungen genannt, daran hat sich bis heute nichts geändert. Aber leider hat sich augenscheinlich auch an der Einstellung der aaS nichts geändert. Was der Bauer nicht kennt frisst er nicht.
Würde ja auch Sinn machen, dass man für breitere Reifen eine höhere Leistung vorschreibt.
die Reifen sind aber nicht breiter. Die Reifengöße 10.00 ist nämlich nicht breiter sondern höher und nicht mit 10-x zu verwechseln :idea: Aber das sollte ein aaS/P noch aus seiner Ausbildung wissen.
 
Vielen Dank für eure Beiträge .
Ich habe mich heute mal an den Hersteller der Reifen gewand da ich es etwas eilig habe wegen dem nächsten Prüftermin .

Welch ein wunder innerhalb weniger Stunden habe ich dieses Papier in der Hand und hoffe nun dass der Prüfer damit einverstanden ist .

reifenfeigabe.jpg
 
Hallo,

wie auch schon von Helmut geschrieben: Hier ist keinerlei Eintragung oder Änderungsabnahme erforderlich, da sich schlicht und einfach nur die Bezeichnungen der Reifengrößen vor vielen Jahren mal geändert hat. Alte Papiere bleiben nach wie vor gültig, auch wenn es diese Bezeichnung nicht mehr gibt. Was völlig anderes liegt vor, wenn eine Größe nicht mehr hergestellt wird und man auf eine andere Reifengröße wechseln muss. Die muss natürlich eingetragen werden.

Im vorliegenden Fall wäre ich nicht bereit, eine Änderungsabnahme vornehmen zu lassen. Neben den Kosten für die Änderungsabnahme kommen noch Kosten für die Neuausstellung der Papiere (hier wird der Pappbrief entwertet, eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und II ausgestellt) dazu. 100,-€ reichen in Summe sicherlich nicht, von unberechtigten Kosten für die Nachprüfung, weil der Prüfer das als EM gewertet hat, mal ganz abgesehen. Und all das nur, weil der Prüfer seinen Job nicht richtig macht und keine Ahnung hat. Kommt leider immer mal wieder vor, dass Prüfer, die relativ selten mit alten Fahrzeugen zu tun haben, sich damit nicht auskennen und Dinge verlangen, die entweder erst später zur Vorschrift wurden oder Daten alter Dokumente falsch bewerten.

Gruß,
Michael
 
endlich geschafft..........


hu.jpg



Heute war der Prüfer wieder da den ich sonst auch hatte ...........er meinte das mit den reifen hate der andre nicht gewusst ........echt klasse !