Hallo,
wie auch schon von Helmut geschrieben: Hier ist keinerlei Eintragung oder Änderungsabnahme erforderlich, da sich schlicht und einfach nur die Bezeichnungen der Reifengrößen vor vielen Jahren mal geändert hat. Alte Papiere bleiben nach wie vor gültig, auch wenn es diese Bezeichnung nicht mehr gibt. Was völlig anderes liegt vor, wenn eine Größe nicht mehr hergestellt wird und man auf eine andere Reifengröße wechseln muss. Die muss natürlich eingetragen werden.
Im vorliegenden Fall wäre ich nicht bereit, eine Änderungsabnahme vornehmen zu lassen. Neben den Kosten für die Änderungsabnahme kommen noch Kosten für die Neuausstellung der Papiere (hier wird der Pappbrief entwertet, eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und II ausgestellt) dazu. 100,-€ reichen in Summe sicherlich nicht, von unberechtigten Kosten für die Nachprüfung, weil der Prüfer das als EM gewertet hat, mal ganz abgesehen. Und all das nur, weil der Prüfer seinen Job nicht richtig macht und keine Ahnung hat. Kommt leider immer mal wieder vor, dass Prüfer, die relativ selten mit alten Fahrzeugen zu tun haben, sich damit nicht auskennen und Dinge verlangen, die entweder erst später zur Vorschrift wurden oder Daten alter Dokumente falsch bewerten.
Gruß,
Michael