Hallo
amuell schrieb:
Sieht die Satzung für die Einladung "Schriftform" vor, ist das nicht zwingend ein Brief. Auch E-Mail ist grundsätzlich zulässig.
Unsere Satzung schreibt "Schriftlich" vor. Die gesetzliche Vorgabe im BGB dazu wurde in 2016 dahinghend geändert. Die Änderung auf "Schriftform ist u.a. ein Punkt in der geplanten Satzungsänderung, die auf der ordentliche JHV am 25.11. zur Abstimmung vorgelegt wird. Dazu wird allerdings eine Zustimmung von 3/4 der anwesenden Mitgliedern benötigt.
OPTIMOG schrieb:
da blicke ich nicht mehr durch:
Rücktritt des ersten Vorstandsvorsitzenden zum 01.10.2017
Rücktritt des amtierenden (gesamten, also auch des ersten Vorstandsvorsitzenden?) Vorstands am 16.09.2017
Im Falle der unterlassenen Wahl (am 16.09.2017):
Ermächtigung des zurückgetretenen Vorstands
auf Bestellung eines Vorstands durch das Amtsgericht ... (also kann der gesamte amtierende Vorstand wieder eingesetzt werden? Und der erste Vorstandsvorsitzende muss dann am 01.10.2017 wieder abtreten?)
du bist da nicht alleine, welche Taktik dahinter steckt. Grundsätzlich hat sich der Club gerichtlich geeinigt, dass der 1.Vorsitzende zum 1.10. zurücktritt und bis zum 25.11. kommissarisch die Geschäfte weiterführt. Es könnte am 16.9. auch der Rücktritt zum 1.10. bekanntgegeben werden oder zum Termin der ordentlichen JHV. Ein Vergleich vor Gericht hat die selbe Wirkung wie ein Urteil, das vom 1.Vorsitzenden somit ansonsten missachtet wird. Der Rücktritt zu diesem Datum ist Bestandteil des Vergleichs, womit die Zurückziehung der Klagepunkte 2 und 3 als Gegenleistung ausgehandelt wurden und auch die Kostenaufteilung. Die Klagepunkte wurden keinesfalls, so wie in der Einladung dargestellt, wegen mangelnder Begründung zurückgezogen. Warum der Club(-Anwalt) die Rücknahme der Klagepunkte 2 und 3 als Bedingung gemacht hat, mag sich jeder selber ausmalen, sicherlich nicht aus Siegesgewissheit, dann hätte man ja einfach weiter durchziehen können. Alles das wird ggf damit hinfällig.
Eine unterlassene Wahl wäre z.B. wenn die Wahl wegen Ladungsfrist, Formfehler, etc ungültig wäre und somit nicht stattgefunden hat oder sich keine neuen Kandaten gefunden hätten. Kanditaten gibt es, wie viele ist unbekannt, da sich die Mitglieder erst am Tag der Wahl vorstellen müssen. Es schon eine Gruppe, die sich in KW33, also 4 Wochen vor der Wahl öffentlich vorstellen wollen.
Joachim Westermann schrieb:
Hast Du mich nicht verstanden oder willst Du mich nicht verstehen? Für einen Beitrag X würde man eine Leistung Y erhalten. Wenn mir die Leistung nicht gefällt nehme ich sie nicht mehr in Anspruch.
das wäre alles möglich, wenn die Satzung so wäre wie du sie dir vorstellst oder wünschst. Ich würde das unter dem Oberbegriff Förder-Mitglieder einordnen. Dem ist allerdings, wie du schon selber schreibst, nun mal nicht so. In diesem Thema also eigentlich nicht wirklich Diskussionsgegenstand, als Meinung aber durchaus zulässig.
Joachim Westermann schrieb:
Ich würde da kein "taktieren" sondern "Schnauze voll" rein intepretieren.
dann würde ich die Gegenseite aber nicht als Intriganten bezeichen sondern als Mitglieder, die ihre schon lange voll haben. Wie bereits gesagt, das köchelt schon seit Jahren. Wenn man z.B. 2016 erfährt, dass der Vorstand bereits vor Jahren dem Unimog-Museums-Verein die Frundschaft schriftlich gekündigt hat, dass den Mitgliedern aber stets vorenthalten hat, wird man "etwas ungehalten". Da gäbe es noch ein paar andere Dinge, aber Vorstandsbeschlüsse werden ja nicht publiziert, so dass man nun langsam und über Umwege an Details kommen kann.
Bert321 schrieb:
Die Regionalbeauftragten sehen auch hinter die Kulissen, haben den Sachverstand und kennen die Meinung der Mitglieder in den Regionalgruppen, da sollte doch eine Vernünftige zusammenarbeit möglich sein.
die Regionalbeauftragten werden vom Vorstand in der Presse Intriganten dargestellt, Das Problem dürfte also tiefer sitzen.