Schock: TÜV verlangt Ausbau d.Pumpe aus 404 TLF 8/8!

- Thilo Wessels Rat vom 21.03. befolgt, Herr Matthias Gerst, Oldtimer-Experte bei TÜV, zu kontaktieren?
http://forum.mercedes-benz-clubs.com/viewforum.php?f=34
- Kinzigseglers Hinweis aufgenommen, ebenfalls vom 21.03., zu erfragen WELCHES die Verordnung und der Paragraphs sind, auf die er seine Meinung stützt?
- dem praktischen (!) Hinweis vom "411.110" vom 22.03. einige Aufmerksamkeit gegoennt, naemlich wie man eine Ausnahme gem. §70StVZO beantragt?
- mal Mauritz1 angesprochen und nach einer Kopie seines Briefs gefragt?

1.Punkt: Seite genau studiert und keinerlei Punkt gefunden, der sich annähernd mit diesem Thema beschäftigt
2.Punkt: Verordnung wurde hier zitiert, bevor ich es posten konnte, wozu ein 2.Mal?
3.Punkt: Habe ich, wurde von höherer Stelle bereits abgetan
4.Punkt: Kopie liegt hier, werde mich bei Mauritz noch an anderer Stelle bedanken

Flurschaden? der Gedanke kam mir auch vor 30 Minuten. Aber vielleicht könnte man bei noch höher schlagenden Wellen diesen Paragraphen ändern lassen. Müßten nur genug Leute für aufstehen oder irgendjemand wissen, wo der Hebel anzusetzen ist. Verständlich ist es nämlich für viele nicht.

Danke an alle, die hier konstruktiv Hilfe geleistet haben! Gehe jetzt Pokern. Wünsche Euch allen einen schönen Abend!

Felix "Le Mog" Hahn
 
michael.bonne schrieb:
Feuerwehr ist Sonder-KFZ (z.B. Löschfahrzeug). Den Begriff "Feuerwehr" gibt es meines Wissens nicht als Fahrzeugverwendungsbeschreibung.

Gruss

Michael


@ Michael, wollte dir an dieser Stelle nur mitteilen, dass z.B. bei meinem Mowag im Tüv Gutachten für den Oldistatus, sowie in der Vollabnahme der Eintrag wie folgt lautet: So.KFZ Feuerwehrfz.

@ Felix, gib nicht auf. Wie schon so oft erwähnt, einfach nochmal rumtelefonieren und einen kühlen Kopf bewahren auch wenns manchmal etwas schwerfällt :wink: .

Grüße aus Franken

Michael
 
Hallo,

1.Punkt: Seite genau studiert und keinerlei Punkt gefunden, der sich annähernd mit diesem Thema beschäftigt

Unter "in Verbindung setzen" versteht man aber was anderes. Frag doch Herrn Gerst einfach mal konkret mit deinem Problem an.

Dass du jetzt irgendwie den Paragraphen änderst, würde ich an deiner Stelle abhaken. Selbst wenn man in der Richtung was bewegen könnte, dauert sowas einige Zeit (wir sprechen da eher von Jahren...).

Gruß,
Michael
 
Deshalb heissen die "Rheinland-pfälzer"
bei uns nur "Pällzer"!!!!

Schildbürger ohne gleichen !!!

Hab grad mal meine ZulassunG(neues papier, brief teil zwei, oder wie das heisst !)
Da steht : UNIMOG S 404.1
DAIMLER-BENZ
SO.KFZ LOESCHFZ
TLF 8/18

So, und das was auch schon !!!
Ich sag nu:

"Boikottiert alle Feuerwehr-Oldtimer treffen, in der Region, sonst reissen die uns noch die Nummernschilder vom Auto !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!" :wink:

grus SVen aus dem Saarland
 
Hallo Felix,

ich verstehe nicht was Du Dir für einen Stress mit dieser sch... Pumpe machst? :?
Wenn der Prüfer drauf besteht, würde ich die Pumpe ausbauen und nach der Abnahme wieder einbauen.
Glaubst Du im Ernst das sich später jemand von einer anderen Prüforganisation ( Dekra, KÜS etc.) für das Ding interessiert? Im Leben nicht!

Ich persönlich kann nur Positves vom TüV-Rheinland berichten: Es kommt auch immer auf die Tonlage an, wenn man etwas von den Halb-Göttern in Blau möchte.

Meinen TLF habe ich ohne Probleme und ohne Aufbau durch die Vollabnahme gefahren und als Zugmaschine mit 3 ( DREI ) Sitzplätzen eingetragen :shock: :D 8)

Gruß Hermann

@ Sven: Bei uns an der Mosel sagt man: Gott schütze uns vor Eis und Schnee, vor SLS und WND!!! Sorry :oops: :D :D :D
 
@Felix

Joo, bei uns heisst SLS "Saarländische Lenckrad Sau "!!
Iss alles ein stückchen weiter von mir weg !!

@Michael

Ja, dass steht so drin !!
Ok, mein Unimog, ist glaube ich auch der einzige, der einen TArnlichtkreis eingetragen hat !!
Obwohl der schon JAhrelang abgeklemmt ist!!!


gruss Sven
 
Moin,
wenn es mit dem SoKFZ Feuerwehr- oder Löschfahrzeug nicht klappt, es gibt auch andere Schlüsselnummern.
z.B.: LASTKRAFTWAGEN zur Beförderung von anderen Gütern für sonstige Gase, Flüssigkeiten u. Schmierstoffe, die nicht der GGVSE 4.9) unterliegen u. die nicht Nahrungsmittel sind LKW TANKFAHRZEUG FUER NICHT-GGVS-GUETER 06 0600
Dann ist die Pumpe nur zur Be- und Endladung des Tanks.
Oder wie wäre es mit Spritze für Schädlingsbekämpfung SELBSTF.ARBEITSMASCH. SCHAEDLINGSSPRITZE DA18 ZFA 16 1118, kannst du anschließend gleich bei deinem TÜV oder deiner Zulassungsstelle ausprobieren. :twisted: Oder
Hochdruckpumpe 16 0813 SELBSTF.ARBEITSMASCH. HOCHDRUCKPUMPE DA68 ZFA
Müllgefäß-Reinigungsgerät 16 3706 SELBSTF.ARBEITSMASCH. MUELLGEFAESSREINIG.DA82 ZFA
oder
andere, soweit nicht aufgeführt 16 0899 SELBSTF.ARBEITSMASCH. ZFA, da kannst du dir dann etwas einfallen lassen. Das Fahrzeug ist als Arbeitsmaschine dann steuerfrei und wenn es über den Betrieb läuft sollte es auch versicherbar sein. Ein TÜV-Gutachten nutzt auch nichts, wenn die Zulassungsstelle nicht mitspielt. Bei uns in Lübeck hatte ich Probleme nicht mit dem TÜV, sondern der Zulassungsstelle, die mochten das Wort Feuerwehr überhaupt nicht, da man als Privatperson schließlich keine Feuer löschen dürfe (Aussage des Chefs).
Gruß Stefan
 
Stefan.H schrieb:
Moin,

Oder wie wäre es mit Spritze für Schädlingsbekämpfung SELBSTF.ARBEITSMASCH. SCHAEDLINGSSPRITZE DA18 ZFA 16 1118, kannst du anschließend gleich bei deinem TÜV oder deiner Zulassungsstelle
ausprobieren. :twisted:

Ein TÜV-Gutachten nutzt auch nichts, wenn die Zulassungsstelle nicht mitspielt. Bei uns in Lübeck hatte ich Probleme nicht mit dem TÜV, sondern der Zulassungsstelle, die mochten das Wort Feuerwehr überhaupt nicht, da man als Privatperson schließlich keine Feuer löschen dürfe (Aussage des Chefs).
Gruß Stefan

Hallo Stefan, die Sache mit der Schädlingsbekämpfung würde ich erstmal vergessen.
Denn zum Bewegen, also umherfahren einer Spritze, bzw. eines Gefährtes, dass als solches eingetragen ist, benötigt man eine dementsprechende Ausbildung. Besser gesagt eine entsprechende Prüfung beim zuständigen Landwirtschaftsamt.
Habe selbst einen solchen Lehrgang mit anschließender Prüfung gemacht, da ich sonst die Schädlingsspritze auf dem Hof meiner Schwiegereltern nicht fahren dürfte, da ich keine landwirtschaftliche Ausbildung habe!

Und zum Zweiten, da hast du absolut Recht. Selbst mit Gutachten in der Tasche braucht man immer noch die Zulassungsstelle. War selber gerade am rumkämpfen bezüglich Kennzeichengröße.
Da der TÜV Prüfer keine bauartbedingte Größe eingetragen hatte, musste ich erst von einer Stelle zur anderen telefonieren, bis ich endlich mein OK für meine Wunschkennzeichengröße hatte.
Manchmal ists wirklich nicht einfach mit den Beamten!

Gruß

Michael
 
Hallo,

Hab grad mal meine ZulassunG(neues papier, brief teil zwei, oder wie das heisst !)
Da steht : UNIMOG S 404.1
DAIMLER-BENZ
SO.KFZ LOESCHFZ
TLF 8/18

Auch da sieht man wieder die Ahnungslosigkeit einiger TÜV-Prüfer. TLF8/18 ist definitiv der falsche Eintrag, liegt aber am nächsten dran. Für die alten TLF8/8 gibt es keine eigene Schlüsselnummer, war bei uns damals (1997) auch so bei der Vollabnahme unseres Restaurierten Feuerwehr-404. Der Prüfer wollte auch erst TLF8/18 eintragen, nach einiger Suche fanden wir dann aber eine andere Möglichkeit. Ich weiß jetzt nicht mehr genau, ob er dann als "Loeschfz." oder "Tankloeschfz." eingetragen wurde, da gab's jedenfalls noch was universelles.

Hallo Stefan, die Sache mit der Schädlingsbekämpfung würde ich erstmal vergessen.
Denn zum Bewegen, also umherfahren einer Spritze, bzw. eines Gefährtes, dass als solches eingetragen ist, benötigt man eine dementsprechende Ausbildung. Besser gesagt eine entsprechende Prüfung beim zuständigen Landwirtschaftsamt.

Nein. Zum fahren eines solchen Fahrzeuges, wenn nicht mit irgendwelchen Gefahrgütern befüllt, benötigt man nur den passenden Führerschein je nach Fahrzeuggewicht. Wie bei jedem anderen zugelassenen Kraftfahrzeug auch. Kann jedoch sein, dass bei gewerblichem Einsatz bzw. Einsatz im Gewerbebetrieb bzw. Landwirtschaft im dortigen Bereich was separates verlangt wird. Ist wie bei Gabelstaplern. Den Staplerschein brauchst du auch nicht, wenn du einen Stapler privat fahren willst.

Gruß,
Michael
 
@Michael_ Weyrich

Also, der TÜV, hat den Wagen letztes JAhr ( NAch dem die neuen bestimmungen da waren, dass der Brief nicht nach 18 Monaten verfällt)
abgenommen, und ein TÜV-gutachten für ne h-zulassung erstellt.

Erst wollte der den MOg gar nicht zum Oldie machen, denn ein KAT-schutz-fahrzeug muss ja ne §21 abnahem machen, denn mit dem original Brief, kann der ja nicht zugelassen werden !!!

Da hab ich dem den original Pappbrief, von 67 unter die nase gehalten, und gesagt, also das geht schon, denn der Unimog war bevor ich Ihn kaufte , und nachdem Er fünf JAhre stand auf den original Brief "Privat zugelassen "!!

Deshalb, hab ich nun einen neuen (es gibt ja nur noch neue) Brief,
wo eigentlich alles original vom alten(1.Brief ) übernommen wurde.

Mich Interessierts ehrlich gesagt auch nicht, ob da LKW-geschlossen, oder TLF drinsteht, hauptsache Oldtimer, und ich darf fahren !!! :D

grus SVen aus dem Saarland
 
Hallo,

@Eisbaer:
macht ja auch nix. Ich kam nur damals bei unserem TLF ganz schön ins Zweifeln am TÜVler, der eben von Feuerwehr absolut keine Ahnung hatte, und mir alles mögliche an Typenbezeichnungen vorschlug. Da wäre TLF8/18 noch das passendste gewesen, er hätte das Fahrzeug sogar als TroTLF16 eingetragen.
Auch damals war das bei uns die Umschreibung vom alten Pappbrief zur neueren Variante (noch nicht die jetzt aktuellen). Er fand dann aber auch noch eine allgemeingültige Schlüsselnummer, ich weiß jetzt aber nicht mehr genau, ob das dann "Tanklöschfahrzeug" oder "Löschfahrzeug" war, jedenfalls ohne nähere Typenbezeichnung.

Die Übernahme von Daten aus alten Briefen ist immer ein wenig problematisch. Bei einem Bekannten ist als Länge/Breite/Höhe bei einem U403 nur das Maß der Ladefläche eingetragen, da im alten Brief nur diese Maße drinstanden. Der 403er ist also lt. Brief nur 40cm hoch...

Gruß,
Michael
 
Hallo Felix,

ich hatte Dir eine PN geschickt... leider bisher keine Antwort, ist das Thema denn jetzt erledigt und wie ist´s gelaufen???

Gruß
Achim
 
Hallo, liebe MogFreunde! :trink2:

Der TÜV hat mir noch immer nicht meinen Seelenfrieden gelassen. :crazy1:
Seht mir nach, dass ich hier nicht ausführlich berichte, solange ich meinen Mog nicht zugelassen habe.

Nun ist das Problem Pumpe plötzlich keines mehr, dafür wollte man mir einen Unterfahrschutz auferlegen :shock: . Den konnte ich zum Glück dank der Suchfunktion hier im Forum abwenden (Alle Unimogbaureihen sind ja befreit :thumbup: ).
Doch nun findet man plötzlich kein Datenblatt für meinen Mog. Das sollte ich nun selbst anschleppen. Also: Weder meine Benzwerkstatt, noch Mercedes-Nutzfahrzeuge in Mainz, noch der TÜV selber können mit meiner Fahrz.Ident.-Nummer etwas anfangen! Alle meinen, es fehlten 2 Stellen in dieser Nummer, und sind somit in ihren Systemen nicht abfragbar. Doch die Nummer auf dem Typenschild und die im Rahmen sind identisch und somit wohl korrekt. Ich bin mir sicher, dass hier viele Moggler wissen, was es damit auf sich hat! Alles, was man mir aus Stuttgart schicken konnte, war ein Wartungsblatt, mit dem der TÜV mich wieder nach Hause geschickt hat.
Wer kann mir weiterhelfen :?:

Wer hat ein Datenblatt für mich?
Die Ident-Nr. meines "Le Mog" lautet: 404 115 017 656:!:

Bin ich froh, wenn das Thema ein Ende hat! :?

Grüße vom Rhein!

Felix "Le Mog" Hahn

isnichwahr.de.fashionfail.jpg
 
Hallo Felix!

Also die FIN bei meinem Unimog schaut auch nicht anders aus.

Als ich die FIn beim DC angab um das Datenblatt zu bekommen, sagte der freundliche Herr an der Theke, das da ne Nummer fehlt und ob´s die Richtige ist.

Darauf hab ich ihm gesagt, das die im Brief, am Rahmen als auch auf dem Typenschild steht.

Als ich dann das Datenblatt 2 Tage später bekam, war nach dem 404.115 eine 12 zwischendrin. Soweit ich weiß soll das für Linkslenker stehen (?).

Bei meinem Datenblatt schaut das so aus:

404.115-12-XXXXXX

Probiers mal, vielleicht klappts.

Gruß

Roland
 
Danke für den Tip!

Leider ist trotzdem niemand im stande, dieses Datenblatt zu finden. Weder TÜV noch MB, geschweige denn MB-Nutzfahrzeuge.

:shock:
 
Hallo Felix,

wenn es Dir weiter hilft kann ich dir das Datenblatt ( erstellt vom TÜV-Rheinland ) von der Vollabnahme meines TLF zukommen lassen.

Dieser wurde zwar als Zugmaschine zugelassen, aber die technischen Daten sollten Dir weiterhelfen können!

Gruß, Hermann
 
Moin,
bei Mercedes findet man den 404 oft erst unter der FIN WDB4041140xxxxx, obwohl die drei Buchstaben ja nicht dazu gehören.
Gruß Stefan