Simson S 50 B4

U411driver

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20. Nov. 2003
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Hallo zusamen,

ich habe da mal eine Frage zu dem oben genannten Moped. Wie gesagt ich hab e das Moped und wollte nun wissen ob ich es mit dem Führerschein der Klasse M fahren darf. Denn es ist ja mit 60km/h eingetragen und mit der Fs-Klasse M darf ich nur 45km/h fahren bei 50ccm jedoch habe ich da was von einer Einigung oder so gehört das man DDR Mopeds troztdem fahren darf. Nun noch ein zwei Daten zum Moped, es ist Baujahr 1988, jedoch ist noch ein Stempel zum Beiblatt von 1999 drin.....

Gruß Florian
 
Ich habe auch eine Schwalbe welche meines Wissens einen Bestandsschutz hat.
Es verhält sich für mein daherhalten so wie mit Fahzeugen die keine Asu oder keinen Anschnallgurt haben.

Ich werde aber mal den Polizist meines Vertrauens fragen :D
 
Hallo U411driver,
also, 50ccm Mopeds waren in der DDR mit M-Führerschein bis 60 km/h zugelassen. Das gilt soweit ich weiß für alle Mopeds, die bis zum DDR-Ende erstzugelassen wurden, also bis zum 03.10.1990.
Demnach sollte deine 88-er Simme also auch diesen "Bestandsschutz" haben.

MfG. Nieli
 
U411driver schrieb:
Wie gesagt ich hab e das Moped und wollte nun wissen ob ich es mit dem Führerschein der Klasse M fahren darf. Denn es ist ja mit 60km/h eingetragen und mit der Fs-Klasse M darf ich nur 45km/h

Gruß Florian

Hallo Florian,

Du hast Dir Deine Frage eigentlich schon selbst beantwortet :shock: :shock:
Wenn Du mit Deinem Führerschein nur 45 km/h fahren darfst, sind die schnelleren für Dich tabu.

Bestandsschutz hin oder her :D :D :D

Gruß, Hermann
 
Hallo Florian,

die Rechtslage ist eindeutig, Du darfst die DDR-Mopeds fahren (die Diskussion hatten wir bei meinen Söhnen mit 2 SR50B 4 auch.)

Das Problem könnte jedoch werden, dass leider einige Polizisten die Rechtslage nicht kennen und genauso argumentieren, wie Hermann.

FeV § 76 Übergangsrecht Unterpunkt 8, Absatz 3

(Ergänzung zu § 6 Abs. 1 zu Klasse M)

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

3. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


WICHTIG ist hierbei der Begriff der "Erstinverkehrbringung" Damit ist nicht die Erstzulassung oder bei zulassungsfreien Fzg. die Inverkehrbringung des einzelnen Fahrzeuges gemeint, sondern die erstmalige Inverkehrbringung in Deinem Fall einer Simson S50 B4.

Im Amtsdeutsch bedeutet das:
Ein DDR-Moped mit 60km/h ist vor dem Gesetz auch nur ein Moped mit 45km/h, wenn es erstmalig vor dem 28.2.92 in Verkehr gebracht wurde und deshalb darfst Du es mit Klasse M auch fahren... (klingt komisch, ist aber so...).

Mit anderen Worten: Wenn Du mit Deinem Ostvögelchen mit 60 unterwegs bist, fährst Du laut Gesetz nur 45.
(Aber Achtung! Noch sind Radar-Blitzgeräte nicht darauf eingestellt, die nur vor dem Gesetz existierende Geschwindigkeitsdifferenz herauszurechnen!!!)

WICHTIG! Bei der Versicherung darauf achten, dass die 60km/h auch im VS-Schein angekreuzt sind. Seit der Vereinigung gibt es eine extra Versicherungsklasse für die Ex-DDR Mopeds (kost nix extra, ist aber im Schadensfall evtl. von Bedeutung!)

Viel Spaß mit 60km/h und fahr anständig!

Grüße

Holger