mhame schrieb:Hallo Marc,
Normen (DIN EN ISO) haben grundsätzlich keinen rechtsverbindlichen Anspruch. Sie spiegeln den Stand der Technik. Anders sieht es bei harmonisierten Normen aus. Diese sind im Bundesanzeiger veröffentlicht und lassen die sogenannte "Vermutungswirkung" zu. Allerdings muss man auch die nicht einghalten, wenn man anders belegen kann, dass man genauso gut oder besser ist.
Mit einer KBA Zulassung ist es etwas anderes.
Gruß
Markus
Hallo Markus
Also geht das aus dem EU-Recht hervor.
Produktvorschriften der EU / Harmonisierung des technischen Warenverkehrs oder so ähnlich.
Wenn ich das richtig verstehe, dann läuft das über ein Konformitätsbewertungsverfahren bis hin zur Genehmigung.
Wo sind die Genehmigungen denn hinterlegt und wo kann man sie abrufen, bzw. überprüfen?
Gruß Marc