Traktor - Zulassungsfrage

Hallo Alle,
danke dass man hier soviel Wert auf meinen Rat und Meinung legt. Hat auch ein bisschen gedauert bis ich mich zu Wort melde, nun aber ordentlich:
Also viele haben hier ja schon was dazu beigetragen und viele haben Recht, was die allerwenigsten Wissen: In der Anhängerfrage gab es gerade jetzt zum Jahreswechsel eine Änderung! Und die ist wohl noch keinem so richtig bekannt. Deshalb möchte ich hier zur Hängerfrage mal aktuellen Wissensstand produzieren, dazu muss ich aber ein wenig ausholen:

Nach der neuen Rechtslage kann ein durch ein Gespann Geschädigter den Halter des Anhängers in die gesamtschuldnerische Gefährdungs-Haftung nehmen. Ausgenommen sind lediglich Anhänger, die hinter Zugfahrzeugen geführt werden, die bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren können.

Warum die Anhänger-Halter belangt werden
In der Praxis wird vor allem dann der Halter des Anhängers zum Schadenersatz herangezogen, wenn der Geschädigte nur das Kennzeichen des Anhängers hat oder das Zugfahrzeug im Ausland versichert ist.

Nach Angaben einer deutschen Versicherungsgesellschaft wurden branchenweit im Jahr 2001 bei Lastzügen 57 Schadenfälle registriert, bei denen der ausländische Versicherer des Zugfahrzeuges nicht ermittelt werden konnte.

Welche Anhänger nicht versicherungspflichtig sind
Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtig sind Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke. Sie sind lediglich kennzeichenpflichtig.

Wie ihr seht ist es nur zweitrangig ob ein Anhänger versichert werden muss oder nicht, denn die Frage erhebt sich erst im Schadenfall: Ist er versichert oder nicht? Nachdem Anhänger mit in die Gefährdungshaftung (§7 StVG) genommen wurden sollte es im eigenen Interesse des Eigentümers sein, den Anhänger zu versichern!!!

Also Maurice: Der geschädigte kann es sich aussuchen! Wenn er nur die Hängernummer hat, muss die blechen (die wird Versicherungstechnisch intern, Ausgleich beim Haftpflichtversicherer der Zugmaschine verlangen).
Lieber Ulli: Zulassungsfreie Anhänger geht auch hinter H-Kennzeichen - Zugmaschinen, das Problem ist ein anderes (siehe oben).

Bei den ganzen Geschichten ob Zulassungspflichtig oder nicht, sollte man nicht vergessen warum es das Ganze eigentlich gibt: Es geht immer um den Schadenfall. Haftung in einem Schadenfall ergibt sich entweder aus dem § 823 BGB oder aus § 7 StVG (wenn es um Straßenverkehr geht) Da laut Gesetz jeder der einem andern einen Schaden zufügt diesen zu erstatten hat, sollte es im eigenen Interesse liegen richtig versichert zu sein!!!!
Und bei einem Anhänger ein paar Kröten sparen zu wollen um dann im Schadenfall ein Vermögen zu verlieren...... das ist wohl die falsche Überlegung.
Beste Grüße an alle und Schadenfreies Wocheende.
Bernd Schömann
 
Hallo Bernd,
erstmal herzlichen Dank für deine Ausführungen.

Ich versuche ja, meinen Kenntnisstand in Sachen Verkehrsrecht \"up to date\" zu halten. Kannst du mir die Quelle nennen, wonach hinter Zugmaschinen, die bauartbedingt nicht schneller als 20km/h fahren können, Anhänger zulassungsfrei sind?

Der §18 STVZO sagt zur Zulassungsfreiheit Folgendes

Anhänger in land- oder fortswirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach Nummer 1 bestimmten Art mitgeführt werden; beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h, so sind diese Anhänger nur dann zulassungsfrei, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet oder - beim Mitführen hinter Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h (Betriebsvorschrift) - eisenbereift sind;

Ist meine STVZO veraltet?
 
@ Uli,

...danke für den Hinweis, habe ich echt nicht gewußt. Aber mein Mog braucht noch 7 Jahre um zu einem H-Kennzeichen zu gelangen. Da fahre ich halt mit \"Grünem\" herum.

Eine schöne Woche wünscht Euch
Michael

....puhhh, ist das heute warm .... :cool: :cool: :cool:
 
Bernd danke nochmal für die Aufklährung über die neue Anhänger rechtslage!
War heute nochmal bei der LVM und habe mich genau über meine Versicherung Informiert wiel ich über einen wechsel zu dir nachgedacht habe! Mein Fahrzeug (406/1975) Ist normal zugelassen aber bei der LVM auch ohne H kennzeichen Oldtimer Versichert ca 136 teuro im jahr bisher dachte ich das ich wenn ich damit sachen transportiere keinen schutz hätte aber außer Gewerblich und Alltäglichem fahren sind da keine Auflagen ! Und den anhänger mit 4,4t haben wir extra für 30,97€ Versichertr der ist auch nicht mit drinn hatte mich da vertan!


gruß Maurice
 
Hallo Ulli,
sorry dass ich mich erst jetzt melde. Wegen den Sicherheitseinstellungen meines Browsers (Ich fahre mit hoher Sicherheit, von daher kann man sich dann aber hier im Forum nicht anmelden, deswegen sind meine Besuche hier etwas seltener geworden)
Also ich habe in meinen STVZO reingeschaut und muss dein Zitat bestätigen. Das o.g. Zitat von mir ist nur eine Wiedergabe eines deutschen Versicherers. Inwieweit nun die STVZO auch geändert wurde (also 20 km/h) ist mir nicht bekannt. Alledings sollten wir auch keine Prinzipienreiterei betreiben, von daher ist es relativ unwichtig ob nun 20 km/h oder 25 km/h.

Für Maurice und alle Oldtimer Fans/Interessierte:
UM Versicherungssschutz als Oldtimer zu kriegen, brauchts kein H-Kennzeichen. Den V-Schutz kann man schon auf Grund des Alters kriegen. Grad gestern hat mich mein Versicherungspartner angerufen und mir brühwar mitgeteilt, dass man nun auch für grüne Kennzeichen den Oldie Schutz anbieten wolle, und zwar zu den normalen Tarifen minus 20%. Das ist dann gerade für die kleinen Unimogs (weniger als 55 KW) recht interessant.
30,97 EUR für einen Anhänger ist o.k.
Bei mir kann man Anhänger mit grünem Kennzeichen übrigens schon für 12 EUR versichern (allerdings nur wenn der Unimog auch bei mir versichert ist)
Deshalb hier mal ein paar Zahlen:
Unimog mit 44 KW kostet 111,23 EUR (Nicht als Oldtimer sondern ganz normal) Man kann dann mit dem Unimog machen was man will.
Unimog mit 55 KW 152,00 EUR.
Viele Kollegen glauben Sie müssten auf Oldtimer Versicherung schwenken aus Kostengründen, dem ist aber nicht so (zumindest nicht bei mir, wies bei meinen Mitbewerbern aussieht weiß ich nicht).
Beste Grüße an alle
Bernd Schömann
 
Hallo Bernd,
ich bin deiner Meinung, dass die Begrenzung 20 bzw. 25km/h unerheblich ist. Mehr interessiert aber die Frage, ob die Zulassungsfreiheit für Zugmaschinen (ohne Einschränkung des Verwendungszwecks) oder - wie die STVZO aussagt - nur für landwirtschaftl. Zugmaschinen (grüne Nummer) gilt.
Folgender Hintergrund: ich habe vor 3 Jahren meinen Ackerschlepper Ritscher, Bj. 1953, 20km/h, nach Restauration wieder zugelassen. Da ich keine Landwirtschaft habe, bekam er ein schwarzes Kennzeichen. Auf meine Frage, ob ich damit zulassungsfreie Anhänger ziehen darf, lautete die Aussage sowohl von der Zulassungsstelle als auch vom TÜV: NEIN, Zulassungsfreiheit nur bei landwirtschaftl. Betrieb, d.h. für den Anhänger (4,2to 2-Achs-Zahnstangenkipper, Bj. 1960) Fahrzeugbrief beantragen, eigene Zulassung, Steuer und Versicherung zahlen, jährlich zum TÜV und vor allem, der Zug darf dann nicht mehr mit FS 3 gefahren werden (mehr als 3 Achsen).
Mittlerweile hat sich für mich das Problem erledigt, da der Trecker aufgrund einer Sonderregelung des FA Lüneburg jetzt ein grünes Kz. hat.
Ich denke aber an die vielen Oldtimerfreunde, die eine Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen fahren und damit zulassungsfreie Anhänger ziehen.
 
Hallo Ulli,
ulli schrieb:
...bei der von mir beschriebenen Steuerbefreiung brauchst du genau kein Land, ...
Es handelt sich um eine Steuerbefreiung aufgrund des Alters der Zugmaschinen, soweit diese in ihrem "Arbeitsleben" auch steuerbefreit waren.
Gilt diese Regelung bei euch immer noch?
Gibt es evtl. einen Link oder andere Hinweise, auf welcher Ausnahmeregelung das Ganze fußt?
Wäre ja mal einen Antrag in unserer Kreisverwaltungsbehörde wert :-)

MfG Maatsch
 
Moin Maatsch,

nein, die Sonderregelung ist mittlerweile aufgehoben und alle, die diese Sonderregelung in den vergangenen Jahren in Anspruch genommen hatten, bekommen z.zt. einen Aufhebungsbescheid und dürfen in zukunft wieder Kfz-Steuer entrichten :cry:

Gruß Ulli
 
Hallo Ulli,

danke für die schnelle Antwort, wenn's auch schade ist :-/

MfG Maatsch