TÜV - Vollabnahme

Fichtenmopet

New member
12. Sep. 2006
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Hallo die Damen und Herren ,

muss mit meinem U421 , wenn die Restauration abgeschlossen ist ,
zur TÜV - Vollabnahme .
Gibt es hierfür einen '' Prüfkatalog '' zum abarbeiten ?
Oder gibt es Punkte auf die man speziel achten sollte?
:shock:
Gruss Heinz
 
Hallo Heinz,

habe kürzlich in einer Motorradzeitung gelesen, das für Fahrzeuge die nicht länger als sieben Jahre stillgelegt waren ab dem 01.03.07 eine ganz normale HU gemacht wird. Leider ist mein MOG am 01.03.07 etwas länger als sieben Jahre abgemeldet. Zur Vollabnahme kann ich Dir leider nichts sagen.

Gruß
Matthias
 
Hallo Heinz,

Vollabnahme ist für UNIMOG kein Problem da kein Exot. War selbst bei einer Vollabnahme ohne große Vorbereitung bzw. mit NULL Vorbereitung mit Kurzzeitkennzeichen und so kam es wie es kommen mußte: Bremsen waren nicht OK! also, in die Werkstatt, Bremsen richten lassen und am nächsten Tag zur Nachprüfung.

Das einzige, was eine normale Prüfung von einer Vollabnahme unterscheidet, ist des der Prüfer Dein Fahrzeug vermisst, Länge, Breite und Höhe. So hab ich es jedenfalls erlebt.

Ciao Armin P.
 
Habe ich meinem 403 auch machen müssen.Bin einfach losgefahren und abgwartet,was da so kommt. Die Bremsen waren schlecht. Unterlegkeile fehlten am Fahrzeug, ein Katzenauge wurde beanstandet und die Bolzen für die Kipperspinne (Dreiseitenkipper) mußten ausgetauscht werden.
Eine Felge mußte ich wegen starker Beschädigung auch noch austauschen.
Der freundliche vom Tüv schrieb mir eine Liste und meinte, ich solle nach Reparatur bzw. Austausch der Teile wieder kommen. Gebühren wollte er dafür keine.
Beim zweiten Anlauf habe ich dann den Tüv gleich bei der Fachwerkstatt (Bremsen) machen lassen und dann klappte es.
 
jetzt mal zusammengefasst (ohne evtl vorhandene Sonderlocken...)

1. Vollabnahme (manche nennen es auch Baurat) ist erforderlich, wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet war.
2. Vollabnahme darf im Westen nur der TÜV, im Osten nur Dekra
3. Es ist im Prinzip nichts wesentlich anderes, als eine Hauptuntersuchung mit etwas mehr Papierkram.

Vorbereitung: Wie auf Hauptuntersuchung. Kommt immer gut, die alten Fahrzeugpapiere mitzunehmen oder wenn nicht vorhanden, Kopie von einem baugleichen Fahrzeug.
 
Hierzu noch ein Nachtrag, weil es mich aktuell mit einem 2002 abgemeldeten Müller-Mitteltal betrifft:

Die Regelung betrifft nur Fahrzeuge, die nach Inkrafttreten der Änderung, also ab 1.3.2007, abgemeldet werden, weil es ab diesem Zeitpunkt keine "vorübergehende Stillegung" mehr geben wird, sondern eine "Außerbetriebsetzung" - und die gilt 7 Jahre.

Also muss ich wohl oder übel zur Vollabnahme :-(

MfG Maatsch
 
Hallo Maatsch
Nach deiner Beschreibung würde die neue Regelung ja erst in 7 Jahren
greifen !
Nein es ist so das am 1.3. die Vollabnahme wegfält wenn das Fahrzeug
nicht länger als 7 Jahre abgemeldet ist und über einen gültigen KFZ-Brief verfügt also der Brief nicht entwertet wurde.
Fahrzeuge ohne Brief,entwerteten und technische Umänderungen müssen weiterhin zur Vollabnahme.
Gruß Horst
 
HorstWege schrieb:
Hallo Maatsch
Nach deiner Beschreibung würde die neue Regelung ja erst in 7 Jahren
greifen !

Verrechnet ;-) - Sie würde ab 02.11.2008 zum Tragen kommen - denn das ist das Datum, ab dem nach der bisherigen Regelung Fahrzeuge, die am 01.03.2007 abgemeldet wurden, wieder eine Vollabnahme benötigt hätten - die dann ja entfällt!

HorstWege schrieb:
Nein es ist so das am 1.3. die Vollabnahme wegfält wenn das Fahrzeug
nicht länger als 7 Jahre abgemeldet ist und über einen gültigen KFZ-Brief verfügt also der Brief nicht entwertet wurde.

Woher hast du diese Auslegung?
Meine heutige Anfrage bei der Zulassungsstelle der Stadt Landshut hat ein anderes Ergebnis gebracht:
Mein Müller-Mitteltal, abgemeldet am 28.10.2002 - also am 01.03.2007 keine 7 Jahre, sondern ca. 4 1/2 Jahre, wird zur Vollabnahme geschickt - wenn du mir sagen kannst, wo die Regelung von einer offiziellen Stelle anders ausgelegt wird, wäre ich dir sehr dankbar :-)

MfG

Maatsch
 
Hallo Maatsch
Ich besitze eine KFZ-Werkstatt mit Tüv-Station der GTÜ.
Eigentlich ist die neue Regelung nicht für uns die Verbraucher
gemacht,sondern auf drängen und klagen der freien Sachverständigen.
Die haben geklagt das ein Fahrzeug das nur normal still gelegt war
und ja keinen verschleiß hatte nur von den Monupolisten Tüv und Dekra
untersucht werden durfte.
Im Prinzip bleibt alles beim alten nur für die normale Vollabnahme
mit gültigem Brief wird es billiger und man bezahlt den gleichen Preis
wie bei einer normalen HU.
Bei den anderen Gutachten wie BW-Fahrzeuge,Import,Technische
Änderungen u.s.w bleibt weiterhin sache des Tüvs und Dekra im Osten.

Das beste an den neuen Regellungen ist aber für mich das die
Freien Gutachter auch die Oldtimer Abnahme für H-Kennzeichen
machen dürfen.

Die Auskunft deiner Zulasungstelle wundert mich nicht,denn denen
ist es doch egal wer dem Fahrzeug den neuen Tüv gegeben hat
und einen neuen Brief bekommst du sowieso.
Gruß Horst
 
HorstWege schrieb:
...
Im Prinzip bleibt alles beim alten nur für die normale Vollabnahme
mit gültigem Brief wird es billiger und man bezahlt den gleichen Preis
wie bei einer normalen HU.

Hallo Horst,

das hieße ja, dass es mir egal sein könnte, ob eine "Vollabnahme" nötig sei oder nicht.
Der alte Brief ist ja vorhanden und eine HU eh nötig - sind da dann die Kosten identisch?

Nachdem ich heute meinen neuen 406 zugelassen habe (freu!!! :-)), habe ich gleich nochmal den zuständigen Sachgebietsleiter genervt, der mir dann die Auskunft gab, ich solle morgen nochmal nachfragen, weil sie heute auf eine Schulung zu genau diesem Thema gingen.
Und das werde ich dann auch machen.

HorstWege schrieb:
...
Das beste an den neuen Regellungen ist aber für mich das die
Freien Gutachter auch die Oldtimer Abnahme für H-Kennzeichen
machen dürfen.

Das hieße dann also für mich, dass ich auch hierfür nicht mehr zum TÜV müsste? Wäre ja schon ein Lichtblick ;-)

Danke erstmal!

Maatsch
 
HorstWege schrieb:
...
Nein es ist so das am 1.3. die Vollabnahme wegfält wenn das Fahrzeug
nicht länger als 7 Jahre abgemeldet ist und über einen gültigen KFZ-Brief verfügt also der Brief nicht entwertet wurde.

Hallo Horst,

also habe heute nochmal nachgefragt und jetzt eine definitive Antwort:

Ab 1.2.2007 gilt:
Ist das Fahrzeug bis zum Wiederzulassungsdatum noch keine 7 Jahre "außer Betrieb gesetzt" und sind die Originalpapiere noch vorhanden, benötigt man nur eine bestandene HU!

Also am 1.3. ab zur Prüfstelle meines Vertrauens :-) und hoffen, dass alles i.O. ist.

Und ob es dann eine H-Zulassung wird, wird auch gleich geklärt - geht ja jetzt auch "monopolbrechend" :-)
Beim Mog mache ich mir da weniger Sorgen, als beim Anhänger.

MfG Maatsch